Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

  • erstaunlich - wir kaufen die Fzg meistens "auf Vorrat" - also nicht nur einen oder zwei deshalb lohnt da Leasing kaum bei den Konditionen, die wir so bekommen - deshalb hat mich das etwas verwundert - umgekehrt läuft die 1% Abrechnung natürlich über den Listenpreis und nicht unseren "speziellen" insofern ist das natürlich auch wieder ein Vorteil für den AG ...


    D.h. dann theoretisch, dass (solange mein AG nichts dagegen hat) dürfte ich auf "Firmenkosten" auch eine 1600km Urlaubstour auf Firmenkosten machen ohne dass das Finanzamt was dagegen sagen kann? - erscheint mir auf den ersten Blick schwer vorstellbar ...

    Paaarty ;-)

  • Ist aber so. ;) Und es ist ja nicht "auf Firmenkosten", zumindest nicht ausschließlich. Zum einen bezahlst Du ja eben diese 1%, zum anderen zahlen die Firmenwagenfahrer bei vielen AGs auch noch zusätzlich einen Eigenanteil an der Leasingrate. Klar fährt man dabei unterm Strich aber deutlich günstiger, als wie wenn man selbst ein Auto anschaffen und unterhalten müsste.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • ok. um so besser - der Anteil entfällt ja bei uns wie gesagt durch den Besitz der Fzge ohne Leasing o.ä. - find ich gut ;)

    Paaarty ;-)

  • Die anteilige Zahlung der Leasingrate kannste auch per Gehaltsumwandlung steuermindernd einsetzen....Ist aber ne schöne Rechnerei, um da nen Vorteil rauszubekommen.


    Im Übrigen zahlt man nicht 1% des Listenpreises p.m., sondern es wird quasi so getan, als wenn man 1% des LP on top als Gehalt bekommt (berücksichtigt werden noch die Arbeitswege).
    Wenn die Karre also bspw 35k (IMMER brutto) kostet, zahlst Du wie für 350 € Lohnerhöhung Lohnsteuer extra. Für Deine Urlaubsfahrten wäre noch wichtig, wo die Versicherung ihre Deckung ausgeschlossen hat..... Ansonsten bleibt Deine SF bei der Versicherung 7 Jahre erhalten - danach fängst Du wie ein Fahranfänger von vorn an ;)

  • Nochmal zur 0,03% Regel, hier ist auch ein Verfahren anhängig in Bezug
    auf Wegfall der Entfernungspauschale.


    Durch den Wegfall der EP, gibt es steuerlich gesehen den Arbeitsweg nicht
    mehr, da vom Werkstorprinzip ausgegangen wird.
    Die Ansetzung ab dem 21. km ist nur zum Härteausgleich für Pendler.
    Das Ganze ist strittig und liegt beim Verfassungsgericht zur Entscheidung.


    Daher wird jetzt gegen die 0,03% geklagt, da es steuerlich den Weg zur Arbeit
    nicht mehr gibt, kann auch bei Firmenwagen dies aus Gleichbehandlungsgründen nicht
    mehr in Ansatz gebracht werden.
    Also abwarten, da diese Entscheidung von der ersten abhängt.


    GP

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ist aber so. ;) Und es ist ja nicht "auf Firmenkosten", zumindest nicht ausschließlich. Zum einen bezahlst Du ja eben diese 1%, zum anderen zahlen die Firmenwagenfahrer bei vielen AGs auch noch zusätzlich einen Eigenanteil an der Leasingrate. Klar fährt man dabei unterm Strich aber deutlich günstiger, als wie wenn man selbst ein Auto anschaffen und unterhalten müsste.


    Die Regelung ist bei uns so, nur zahlt der Mitarbeiter den vollen Leasingpreis und zudem ist es dann kein Firmenwagen mehr im eigentlichen Sinnen, sondern eine Good-Will Aktion des AG, der seinen Mitarbeitern dies ermöglicht. Das ganz fällt dann unter dem Oberbegriff "Gehaltverzichtsmodell"

  • Zitat

    Original geschrieben von takalu
    ok. um so besser - der Anteil entfällt ja bei uns wie gesagt durch den Besitz der Fzge ohne Leasing o.ä. - find ich gut ;)


    Naja, es ist ja egal, wie der AG die Fahrzeuge beschafft. Auch bei einem Kauf könnte er ja trotzdem von den Firmenwagenfahrern einen monatlichen Obulus verlangen; ob er selbst die Fahrzeuge gekauft oder geleased hat, spielt dafür ja keine Rolle. Aber wenn das bei Euch nicht so ist - umso besser. :top:


    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Die anteilige Zahlung der Leasingrate kannste auch per Gehaltsumwandlung steuermindernd einsetzen....Ist aber ne schöne Rechnerei, um da nen Vorteil rauszubekommen.


    Was heißt das genau? Könnte ich diesen Eigenanteil, den ich monatlich zahle, in irgendeiner Form bei der Steuererklärung geltend machen? Wobei mir gerade einfällt, dass der Eigenanteil ja brutto- und nicht nettogehaltsmindernd wirkt, d.h. ich habe quasi ein um diesen Eigenanteil geringeres Bruttoeinkommen und zahle daher auf diesen Betrag natürlich auch keine Steuern. Trotzdem macht das unterm Strich netto ca. die Hälfte des Eigenanteils aus, was ich weniger raushabe. Ließe sich dieser Differenzbetrag irgendwie geltend machen?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Bei uns gibt es eine ähnliche Regelung, die gesamten Leasingjahreskosten werden vom zugesatem Jahresbonus abgezogen, also auch Brutto.


    Meine Rechnung gegenüber FA wie folgt (sind fiktive Zahlen!)


    56.000 Einkommen lt. Steuerkarte, incl. 1% von 40.000 = 4800


    15.611 darauf einbehaltene Lohnsteuer



    51.200 Einkommen ohne 1%


    13.600 darauf entfallene Lohnsteuer


    Steuerdifferenz 2.011€



    57.200 Einkommen (einschl. 6.000 MA-Beteiligung aus Bonus)


    16.034 darauf entfallene Lohnsteuer


    Bedeutet auf das Grundeinkommen von 51.200 bezogen, ein entgangenes
    Netto von 16.034 - 13.600 = 3.566€


    Steueranteil 1% 2.011€ - 3.566€ Netto aus Eigenanteil
    = 2.011€ Steuer zu erstatten (Betrag kann nicht höher sein, als aufgrund
    der 1%-Regel angefallen, der Rest ist Privatvergnügen).



    So, das ganze schön auf Beiblatt notiert und liegt seit 2 Monaten beim FA.
    Reaktion bisher, Nachweis über die rd. 55.000 gefahrenen Kilometer verlangt.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von takalu
    das ist doch ein weiterer "geldwerter Vorteil" wenn ich (theoretisch) jede Privatfahrt auch benzintechnisch nicht bezahlen muss ...


    Nachtrag: hab den Zeitungsartikel (Rheinpfalz) wiedergefunden - also da schreiben sie explizit, dass der AG max. 44€ steuer und sozialabgabenfrei vergeben darf - alles darüber aber eben nicht :confused:


    Leider ist kein Verweis auf irgendeine gesetzliche Grundlage in dem Artikel angegeben :(

    Paaarty ;-)

  • Zitat


    § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ESTG


    2 Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.3 Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten als betriebliche Nutzung.4 Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden


    &



    Benzin ist also inkl. Stichwort: NUTZUNG des Pkw. Ob Dein Chef jedoch private "Tank-aktionen" berechnet steht auf nem anderen Blatt
    hier noch der Vorteilsrechner: http://ag.sixt.de/leasing/prod…ationsmodelle/rechner.php

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!