Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman



    habe laut arbeitsvertrag auch die möglichkeit eines dienstwagens, fällt dann immer das mit 0,03 % an?


    Bei Firmenfahrzeug mit Privatnutzung ja, sobald Du auch überspitzt gesagt nur 1km privat fährst bist Du dran. Ansonsten ist das Steuerrecht 2008 so angepasst worden dass kaum noch jemand aus der 0,03% Nummer rauskommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Bei Firmenfahrzeug mit Privatnutzung ja, sobald Du auch überspitzt gesagt nur 1km privat fährst bist Du dran. Ansonsten ist das Steuerrecht 2008 so angepasst worden dass kaum noch jemand aus der 0,03% Nummer rauskommt.


    danke für die info, als noob in diesem bereich ist das eine wichtige info.
    tt ist einfach immer hilfreich :)


    edit: also ne wohnung suchen die nur 1 km von der arbeit entfernt ist :D


  • Besser spät als nie:
    Da hast Du Dir die Eigenleistung doppelt angerechnet, dass geht so nicht.


    Das steuerliche Brutto sind in Deinem Beispiel 5.050 €, auf diesen Betrag werden die Abgaben berechnet. Bei Lst. Kl. 1 rund 2.400 € bleiben also 2650 €. Davon geht der Eigenbetrag und der geldwerte Vorteil runter, ergibt eine Auszahlung von 2.300 € netto.


    Kilometerpauschale gibt es dann nicht, zur 0,03 % Regel steht hier was:
    http://www.bielefeld.ihk.de/fi…Steuern/PkwGestellung.pdf

  • Hallo!


    Hier nochmal 2 Fragen von meiner Seite:


    1. Freisprecheinrichtung muss ja definitiv nicht versteuert werden. Nun ist es beim Wunschmodell möglich die Handyhalterung am Armaturenbrett zu haben oder schön versteckt in der Mittelarmlehne.
    Die Armaturenbrettlösung kostet z.B. 500€, die Lösung inkl. der Mittelarmlehne (die sonst aufpreispflichtig wäre) 700€.
    Was darf vom zu versteuernden Bruttolistenpreis abgezogen werden? 700€? 500€? Oder gar nichts, weil ein "Paket" gekauft wurde?


    2. Thema 0,03%-Regelung. Wie sieht das bei Arbeitnehmern aus, die eine Einsatzwechseltätigkeit ausüben? Meines Wissens nach fällt dieser zu versteuernde Teil flach. Aber wer bestimmt, ab wann es sich um eine Einsatzwechseltätigkeit handelt? Der Arbeitgeber? Was will das Finanzamt für Nachweise sehen?


    Danke euch für eure Unterstützung!

  • Ich verpeil das irgendwie auch alles was Firmenwägen angeht ...


    Wenn ich die 1% Regel anwende dann darf ich den Wagen auch uneingeschränkt privat nutzen, richtig?


    Wie sieht es aber aus wenn mein AG auch das Benzin "sponsort" - das ist doch ein weiterer "geldwerter Vorteil" wenn ich (theoretisch) jede Privatfahrt auch benzintechnisch nicht bezahlen muss ...


    Dann müsste ich doch wieder ein Fahrtenbuch führen respektive die km bei meiner Steuererklärung angeben, oder? - denn umgekehrt hab ich kürzlich mal gelesen dass ein AG zwar Benzingutscheine vergeben darf aber selbstverständlich nicht in unbegrenzter Höhe ...

    Paaarty ;-)

  • Hi!


    Beim Firmenwagen ist (zumindest steuerlich) das Benzin in der Pauschalversteuerung mit drin. Im Grunde eigentlich alle Kosten: Benzin, Wartung, Waschanlage...
    Aber wie sieht das z.B. aus, wenn man nachträgliche einen Dachgepäckträger o.ä. Zubehör kauft? Da weiß ich auch nicht weiter. Wird dieser Wert zum Bruttolistenpreis addiert?

  • Zitat

    Original geschrieben von takalu
    Wenn ich die 1% Regel anwende dann darf ich den Wagen auch uneingeschränkt privat nutzen, richtig?


    Zumindest rein steuerlich, ja. Allerdings wird Dein Arbeitgeber vermutlich die jährliche Gesamtfahrleistung deckeln, da ja letztlich auch die mit dem Leasinggeber vereinbarte Rate an einer max. km-Leistung hängt.

    Zitat

    Wie sieht es aber aus wenn mein AG auch das Benzin "sponsort" - das ist doch ein weiterer "geldwerter Vorteil" wenn ich (theoretisch) jede Privatfahrt auch benzintechnisch nicht bezahlen muss ...


    Nein, das ist bei den 1% mit drin.

    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Aber wie sieht das z.B. aus, wenn man nachträgliche einen Dachgepäckträger o.ä. Zubehör kauft? Da weiß ich auch nicht weiter. Wird dieser Wert zum Bruttolistenpreis addiert?


    Also wenn Du den Wagen schon hast, dann gibt es m.W. keine Möglichkeit, da nachträglich noch irgendwas mit in den Leasingvertrag reinzunehmen. Theoretisch geht das sicher schon, aber den Stress wird sich weder Dein Arbeitgeber, noch der Leasinggeber antun. Anders gesagt: Wenn Du für Deinen Firmenwagen irgendein Zubehörteil kaufst, dann ist das schlicht und ergreifend Dein Privatvergnügen. Vergiß dann vor dem Zurückgeben nur nicht, das Teil wieder abzubauen... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Aber wie sieht das z.B. aus, wenn man nachträgliche einen Dachgepäckträger o.ä. Zubehör kauft? Da weiß ich auch nicht weiter. Wird dieser Wert zum Bruttolistenpreis addiert?


    Aus Erfahrung: nein. Für das Finanzamt zählt nur der Listenpreis. iirc haben die eigene Listen, d.h. auch Sondermodelle sind da gelistet.


    Nachträgliche Erweiterungen werden bei der 1%-Regelung nicht berücksichtigt.


    Nichtsdestotrotz würde ich alle Zusatzpakete (z.B. AHK, CD-Wechsler,...) extra berechnen lassen, also nicht auf die "Neuanschaffungsrechnung".

  • Hmm - bei meinem AG sind die Fzge aber nicht geleast sondern i.d.R. alle gekauft - unterscheidet sich das dann irgendwie?

    Paaarty ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von takalu
    Hmm - bei meinem AG sind die Fzge aber nicht geleast sondern i.d.R. alle gekauft - unterscheidet sich das dann irgendwie?


    dito bei meinem AG, also nein.

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