Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

  • Häng ich hier auch mal ran:


    Kann ich mit dem Fahrtenbuch eigentlich anfangen, wann ich lustig bin?
    Beispiel: Hab seit September nen Firmenwagen. Bisher 1%-Regelung. Kann ich da plötzlich nächste Woche (oder nächsten Ersten) anfangen, ein Fahrtenbuch zu führen? Muß ich dann dem Arbeitgeber Bescheid geben oder zieht der mir weiterhin 1% ab und ich hol mir die Differenz dann vom Finanzamt?

  • http://www.hk24.de/produktmark…teuer/Geschaeftswagen.jsp


    Es ist zulässig, die Privatnutzung mit dem Arbeitgeber zunächst nach der 1% -Methode abzurechnen und am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung die tatsächlichen Aufwendungen anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs sowie von Einzelbelegen für die Besteuerung anzusetzen. Die endgültige Methodenwahl ist bei der Abgabe der Steuererklärung vom Steuerpflichtigen für das Wirtschaftsjahr bei demselben PKW einheitlich zu treffen. Das Wahlrecht kann dagegen für jedes von mehreren gleichzeitig genutzten PKW verschieden ausgeübt werden


    Ansonsten:
    Google ist Dein Freund
    http://www.google.de/search?hl…sel+auf+Fahrtenbuch&meta=

  • Hallo!


    Ich habe mir das mal alles durchgelesen, sehe aber (noch) nicht so recht den Vorteil für den Arbeitgeber.


    Ich habe in den Rechner von der ersten Seite mal folgende Daten eingegeben:


    Nettopreis: 25000€
    Abschreibung: 6 Jahre
    Fahrten: Je 12.000km privat und dienstlich
    7 Liter Verbrauch bei einem Preis von 1,15€ je Liter
    1200€ für Reparaturen etc. pro Jahr


    Da komme ich auf rund 700€ Gesamtkosten für den Arbeitgeber. Würde der AG seinem AN die 30 Cent pro km erstatten, dann kostet ihn das 300€ pro Monat.


    Wo ist da der Sparvorteil???

  • Zum einen hat der AG einen Teil des Gehalts den er nicht versteuern brauch sondern nur der AN, zum anderen sind die 30ct/km die man sich steuerlich anrechnen kann ja nicht mit den tatsächlichen kosten gleichzusetzen.


    Rechne mal durch was ein km im eigenen Auto tatsächlich kosten würde, dass will ein AN ja für Dienstfahrten dann auch ersetzt haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Rechne mal durch was ein km im eigenen Auto tatsächlich kosten würde, dass will ein AN ja für Dienstfahrten dann auch ersetzt haben.


    Das ist richtig, aber für den AG ist eine Kilomerterpauschale auf Dauer doch immer günstiger.

  • Das kann man so nicht sagen...
    Wenn man die tatsächlichen Kosten bezahlen muss (imho irgendwas um die 70ct) dann wäre man bei 12K km/Jahr auch bei rund 700 € im Monat.


    Sobald die Dienstkilometer etwas mehr werden wäre es sogar teurer.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Das ist richtig, aber für den AG ist eine Kilomerterpauschale auf Dauer doch immer günstiger.


    Es gibt aber AG bei denen man nicht mit dem Privat-PKW fahren darf. Gründe sind die Versicherung oder ähnliches.
    Oder aber der Mitarbeiter hat gar kein Auto.


    Dann kommen anstatt dieser Rechnung jedesmal ein Mietwagen plus Sprit.
    Dagegen müsste man mal einen Firmenwagen gegenrechnen.


    Grüße

  • ok...danke für eure Einschätzung.
    Die tatsächlichen Kosten belaufen sich bei mir sogar unter 30 Cent/km - was wohl vor allem an dem kaum vorhandenen Wertverlust der alten Gurke liegen wird :D Wenn es mal was Neueres wird, kommt man natürlich schnell über die 30 Cent Marke (Inspektionen, Vollkasko, Wertverlust...).
    Wo liegt denn die Grenze des steuerfreien Fahrtkostenzuschusses durch den AG? Imho sind das doch auch die 30 Cent oder?


    Zitat

    Oder aber der Mitarbeiter hat gar kein Auto.


    Blöd nur, wenn man mehrmals täglich Kundenbesuche zu tätigen hat :D

  • Hallo zusammen,


    gestern hatte ich ein Bewerbungsgespräch und dabei kam auch das Thema Firmen-PKW zur Sprache. Es handelt sich um ein Consulting-Unternehmen, bei dem die Mobilität absolut unabdingbar ist und deswegen bekommt jeder Mitarbeiter einen Firmen-PKW, um zu den Kunden fahren zu können. Dabei wurde mir gesagt, dass ein bestimmter Leasing-Betrag pro Monat bezahlt wird, wenn der Leasing-Betrag höher ist, als die vom AG übernommenen Kosten (wegen besserer Ausstattung, besserer Motorisierung usw.), muss man diesen Differenzbetrag von seinem Bruttogehalt selbst tragen.


    Kann mir jemand mal eine Beispielrechnung geben, wie sich das im Nettogehalt auswirkt?


    Folgende werte seien mal angenommen:
    Vom AG bezahlter PKW:
    Neupreis: 25.000
    Leasing-Rate: 500


    Vom AN gewählter PKW:
    Neupreis: 30.000
    Leasing-Rate: 600


    So wie ich bisher die ganze Geschichte verstanden habe, muss ich 1% des Neupreises zzgl. 0,03% x Entfernungskilometer x Neupreis als geldwerten Vorteil versteuern.
    Wenn man jetzt einen PKW wählt, der teurer ist, zahlt man dann die Differenz der Leasing-Rate (in obigem Beispiel 100 EUR) von seinem Bruttogehalt und muss dann zusätzlich noch den höheren Listenpreis versteuern. Oder muss ich den niedrigeren Fahrzeugpreis ansetzen (den vom AG bezahlten), da ich den Mehpreis selbst zu tragen habe?


    Ich blicke hier echt nicht durch, deswegen wäre etwas Hilfe wirklich super.


    CU, Cheesy

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    So wie ich bisher die ganze Geschichte verstanden habe, muss ich 1% des Neupreises zzgl. 0,03% x Entfernungskilometer x Neupreis als geldwerten Vorteil versteuern.


    Wenn man jetzt einen PKW wählt, der teurer ist, zahlt man dann die Differenz der Leasing-Rate (in obigem Beispiel 100 EUR) von seinem Bruttogehalt und muss dann zusätzlich noch den höheren Listenpreis versteuern. Oder muss ich den niedrigeren Fahrzeugpreis ansetzen (den vom AG bezahlten), da ich den Mehpreis selbst zu tragen habe?


    So wie Du es erklärt hast, ist es richtig! Höheren Anschaffungspreis versteuern und 100 € Leasingkosten übernehmen. Wobei sich der höhere Anschaffungspreis eher marginal auswirkt (51,50 € x Steuersatz).

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