ZitatOriginal geschrieben von rb68
(...)Vielleicht kannst Du ja noch zu folgenden Fragestellungen etwas sagen: Wird tatsächlich der Bruttolistenpreis um die Sonderausstattung 'bereinigt' und dieser der z.B. Pauschalversteuerung unterworfen? AFAIK hat ein besser ausgestattetes Fahrzeug auch einem höheren 'geldwerten Vorteil' zur Folge!?
Es geht ausschließlich um Kommunikationseinrichtungen wie FSE und Navi, welche i.d.R. vom Arbeitgeber vorgegeben und vorwiegend geschäftlich genutzt werden. Diese sind vom zu versteuernden Bruttolistenpreis abzuziehen, andere Sonderausstattungen bleiben natürlich unberührt.
Zitat
Wie ermittelt sich der zugrunde gelegte Preis bei Erwerb eines z.B. 3 Jahre alten 'Gebrauchtfahrzeuges'? Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass auch hier der Neuwagenpreis in Ansatz gebracht wird?
Es ist zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber im Sinne des Finanzamts, dass auch bei einem Gebrauchtwagen der Bruttolistenpreis (zum EZ-Zeitpunkt) zugrunde gelegt wird.
Stefan