Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

  • Zitat

    Original geschrieben von rb68
    (...)Vielleicht kannst Du ja noch zu folgenden Fragestellungen etwas sagen: Wird tatsächlich der Bruttolistenpreis um die Sonderausstattung 'bereinigt' und dieser der z.B. Pauschalversteuerung unterworfen? AFAIK hat ein besser ausgestattetes Fahrzeug auch einem höheren 'geldwerten Vorteil' zur Folge!?


    Es geht ausschließlich um Kommunikationseinrichtungen wie FSE und Navi, welche i.d.R. vom Arbeitgeber vorgegeben und vorwiegend geschäftlich genutzt werden. Diese sind vom zu versteuernden Bruttolistenpreis abzuziehen, andere Sonderausstattungen bleiben natürlich unberührt.


    Zitat


    Wie ermittelt sich der zugrunde gelegte Preis bei Erwerb eines z.B. 3 Jahre alten 'Gebrauchtfahrzeuges'? Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass auch hier der Neuwagenpreis in Ansatz gebracht wird?


    Es ist zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber im Sinne des Finanzamts, dass auch bei einem Gebrauchtwagen der Bruttolistenpreis (zum EZ-Zeitpunkt) zugrunde gelegt wird.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    [...]Ein Geschäftswagen ist mit einer Gehaltserhöhung gleichzusetzen.[...]


    Genau. Und deswegen sollte bei einem Vergleich auch die zuwartende Gehaltserhöhung berücksichtigt werden, d.h. was bekomme ich netto mehr, wenn ich keinen Firmenwagen nehme. Denn: Nicht jeder legt wert auf ein schickes, neues Firmenwägelchen vor der Haustür.


    Neben den bereits schon zahlreich geäußerten Vorteilen, gibt es selbstverständlich auch einige Nachteile. Wenige davon habe ich bereits an andererer Stelle aufgeführt:


    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    [...]
    - meist ist nur der Angestellte als Fahrer erlaubt, andere Fahrer führen bei Problemen (Unfall, Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren) oft zu Ärgernissen (ich weiß nicht, wie interessant du es fändest, wenn deine Kollegen und Chefs wüßten, dass deine Frau betrunken einen Unfall verursacht hat (selbstverständlich nur ein konstuiertes Beispiel),
    - Dienstwagenfahrer haben oft Probleme, die von ihnen erfahrene SF-Klasse von der Firma übernehmen zu können,
    - es gibt meist nur eine geringe Auswahl an wählbaren Fahrzeugen, bei denen zudem bestimmte Sonderausstattungen mitgenommen (und demnach auch versteuert) werden müssen, z.B. Dachreling beim Kombi oder Navigationssystem in bestimmten Klassen, nur um den Restwert ggü. der Leasinggesellschaft günstig zu halten.
    [...]

  • Hallo,


    Zitat

    Wird tatsächlich der Bruttolistenpreis um die Sonderausstattung 'bereinigt' und dieser der z.B. Pauschalversteuerung unterworfen?


    Nein, nur die Sonderausstattungen, welcher der Arbeitgeber als Vorraussetzung vorgibt, bei uns sind dies Klimaanlage, einfaches Radio - kein Navi, Winterreifen und Handy-Vorbereitung. Ist aber Arbeitgeberabhängig.


    Zitat

    - Dienstfahrten: Datum, Anfangs- / Endkilometer, Start und Ziel, Reisegrund


    Hab gerade mal das Schreiben meines FA rausgesucht, tatsächlich wollen die keiner Uhrzeitangaben, naja, ich erfasse die mit, macht keine Aufwand. Im abschliessenden Ausdruck für die Steuer kann ich die wieder weglassen.


    Zitat

    Oft vorgegebene Modelle, kein Entscheidungseinfluss


    Man muss aber zwei gewaltige Sachen unterscheiden, die hier vielleicht nicht so klar sind:
    Firmenwagen, die vom AG gestellt werden, weil der AN täglich für die Firma im Aussendienst unterwegs ist und den er auch mit nach Hause nehmen darf bzw. privat nutzen darf.


    Fahrzeuge, wo der AN die Leasingrate selber zahlt. Dies ist in einigen grossen Firmen möglich, das ein AN sich einen Wagen über die Firma least ( wei bei mir ). Da hast du im Grunde die freue Auswahl ( in gewiessen Rahmen ) und kannst deinen Wagen selber zusammenstelle, so wie du ihn haben willst.
    Die steuerlichen Regelungen sind ansonsten gleich, nur das bei mir eben noch die monatliche Leasingrate vom Gehalt abgezogen wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Es geht ausschließlich um Kommunikationseinrichtungen wie FSE und Navi, welche i.d.R. vom Arbeitgeber vorgegeben und vorwiegend geschäftlich genutzt werden. Diese sind vom zu versteuernden Bruttolistenpreis abzuziehen, andere Sonderausstattungen bleiben natürlich unberührt.[...]

    Da sieht man mal wieder, dass auch von einem WP/StB nicht alles ohne eigene Gegenprüfung hingenommen werden kann. Ohne jetzt nachgesehen zu haben, bin ich mir fast sicher, dass bei der Wertermittlung meines Fahrzeuges der Brutto-Listenpreis all inkl. allem Zubehöhr (also auch Navi, Telefon ...) berücksichtigt wurde. Da nun nach 3 Jahren ohnehin eine Neuanschaffung ansteht, werde ich das mal beobachten... .

    Zitat

    [...]Es ist zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber im Sinne des Finanzamts, dass auch bei einem Gebrauchtwagen der Bruttolistenpreis (zum EZ-Zeitpunkt) zugrunde gelegt wird.[...]

    ... Mit gesundem Menschenverstand zwar nicht nachzuvollziehen, aber offensichtlich nicht zu ändern.

    Grüße René
    Die Frage ist so gut, dass ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte...

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    (...) nur das bei mir eben noch die monatliche Leasingrate vom Gehalt abgezogen wird.


    Dann muss Dein AG aber einen gewaltigen Flottenrabatt bekommen, dass es sich für Dich lohnt, Leasingrate, Geldwerten Vorteil und Unterhalt des Wagens zu bezahlen. Oder übernimmt Dein AG Unterhalt wie Reparaturen, Sprit etc? Dann sieht es natürlich anders aus.


    Aber auch wenn es ein "richtiger" Firmenwagen ist, ist nicht immer gesagt, dass der AG diesen vorgibt. Gerade in kleineren Firmen (wie bei mir), kann der Wagen in gewissen Vorgaben (z.B. bei uns: Diesel, Kombi, dezente Farbe, Navi, Telefon) selbst ausgesucht werden. Wir haben eine gewisse Fzg.-/Preisklasse vorgegeben und suchen und das Fahrzeug selbst aus.


    Wenn es um große Flotten geht, besteht diese meist aus einem Hersteller und man hat maximal die Auswahl zwischen mehreren Modellen des Herstellers.




    Stefan

  • Hallo,


    Zitat

    Dann muss Dein AG aber einen gewaltigen Flottenrabatt bekommen, dass es sich für Dich lohnt, Leasingrate, Geldwerten Vorteil und Unterhalt des Wagens zu bezahlen. Oder übernimmt Dein AG Unterhalt wie Reparaturen, Sprit etc? Dann sieht es natürlich anders aus.


    Jein, der Wagen selber läuft auf meinem AG, gekauft wurde der aber von einer grossen Leasingfirma, die auch den kompletten Wagenpark meines AG verwaltet. Steuer, Vers. usw. ( bis auf Benzin ) sind Bestandteil der Leasingrate, diese wird aber vom Bruttogehalt abgezogen, was dann letztendlich für mich bedeutet - Nettoleasingrate ist geringer als die Leasingrate als Privatkunde direkt beim Autohersteller. Zudem zahle ich dadurch weniger Steuern.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    (...)diese wird aber vom Bruttogehalt abgezogen, was dann letztendlich für mich bedeutet - Nettoleasingrate ist geringer als die Leasingrate als Privatkunde direkt beim Autohersteller. Zudem zahle ich dadurch weniger Steuern, ALV, RV usw.


    Aber ist das nicht eine Milchmädchenrechnung? Dadurch verringert sich ebenso Dein Renten- und AloG-Anspruch. Wenn Du natürlich vom Einkommen her über dem Maximalsatz liegst, spielt es keine Rolle.



    Stefan

  • Moin,


    Zitat

    Dadurch verringert sich ebenso Dein Renten- und AloG-Anspruch.


    Musste kleine Korrektur machen, mein RV und ALV-Beiträge ändern sich garnicht, da sich auch das Sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt nicht ändern, somit hab ich auch keine Nachteile bei RV oder ALV. Nur das steuerpflichtige Monatsgehalt sinkt.

  • Das mit den angebrauchten Fahrzeugen ist leider so, zwar sinken die Leasingraten enorm, das lohnt sich aber nur wenn man selbstständig ist, aber dafür kann man in den meisten Fällen gewisse Sonderausstattungen selber bestimmen indem man sich selber den Brief schreibt ;)

  • Mal eine Frage:


    Wenn man sich die Kosten für den Wagen quasi entweder pauschal oder exakt mit dem Argbeitgeber teilt und bis auf die höhere Zahlung in die Rentenkasse (die man ja auch privat leisten kann), dann ist ein Firmenwagen doch super teuer - wen nich das richtig sehe!


    Viel günstiger ist es doch da, sich selber einen 5 Jahre alten Wagen zu kaufen und diesen 10 Jahre lang abzufahren. Wenn man davon ausgeht, das man nach 5 Jahren und ca. 100.000 KM nur 40% des Neupreises zahlt, aber trotzdem noch 2/3 der Gesamtfahrleistung (300.000km) fahren kann, ist das immer günstiger als ein Neuwagen - auch die erhöhten Unterhaltungs- Reparaturkosten mit eingerechnet, soviel muss man heutzutage an einem Gebrauchten nämlich auch nicht mehr machen lassen. Neuer Puffpuff, neuer Zahnriemen/kette und vielleicht eine Kupplung. Kostet alles nicht die Welt, wenn man für den Wagen weniger als Hälfte kauft (auf 100tkm gesehen)


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    - Höheres Ansehen bei Kollegen, Verwandten und Bekannten (ist definitiv so!)


    Tja, das ist wohl wirklich Ansichtssache. Bei mir haben Leute ein höhreres Ansehen, die sich weniger mit sich selber bzw. Ihrem Auftreten beschäftigen sondern sich z.B. sozial angagieren. Ich hab echt keine Ahnung, was mich daran beeindrucken sollte das Kollege X, mein Onkel oder mein Freund mit nem niegelnagelneuen A6 oder 5-er vorfahren.... ist halt ein Auto (sicher kein schlechtes, aber eben nur ein Auto)!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!