Häng mich hier einmal kurz ran.
Den Rechenweg nach Tuxracer "Der Regelsatz ist 0,01x Neuwagenpreis + 0,003 x km des Arbeitsweges einfach x Neuwagenpreis = steuerlicher Vorteil, was dir rechnerisch aufs Gehalt drauf geschlagen und die Steuer von berechnet wird" kenne ich.
Jetzt kann ich doch die Fahrt zur Arbeit steuerlich als Werbungskosten absetzen ?! Auch mit vorhandener Tankkarte ?
Denn ich versteuere ja den geldwerten Vorteil...