Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Bist Du Dir sicher?
    Wenn mein AG den Firmenwagen bezahlt, wieso sollte dann der Arbeitsweg noch absetzbar sein? Dann würde ja der Staat mir Steuern erlassen für ein Auto, was ich gar nicht bezahlen muss. Ich dachte bisher, dass das dann entfällt.


    Weil du für die private Nutzung den Wagen normalerweise versteuerst ( 1% + 0,03 % Regelung ) und somit kannst du deinen Arbeitsweg wieder absetzten.


    Wenn du das nicht musst und dein AG alles des Wagens zahlt, kansnt du logischerweise dann auch nichts absetzten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Wenn du das nicht musst und dein AG alles des Wagens zahlt, kansnt du logischerweise dann auch nichts absetzten.


    Den Satz versteh ich nicht... :confused:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Den Satz versteh ich nicht... :confused:


    Ich auch nicht :)


    Ist aber auch nicht nötig, da im ersten Satz bereits alles Relevante von Thomas4711 gesagt bzw. erklärt wurde.
    Ich wüsste auch nicht, wann der wohl von Thomas4711 gemeinte Fall eintreten sollte bzw. könnte.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Den Satz versteh ich nicht... :confused:


    Ist doch einfach: Wenn dein AG dir einen Wagen kostenlos zur Verfügung stellt und du nicht dafür zahlen musst, auch keinen Geldwerten Vorteil versteuerst, dann kannst du auch nichts absetzen.


    Ein Bekannter von mir hat den Fall, er zahlt nichts für den Wagen, da es sein Dienstwagen ist, womit er zu Kunden fährt und das auch von zuhause aus.

  • Dann ist das aber nicht "sein" Dienstwagen, sondern einer aus dem Pool, o.ä.
    Und für Privatfahrten darf er ihn dann auch nicht einsetzen!
    Alles andere wäre nämlich Steuerhinterziehung! :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Jein, man muss hier schon noch differnzieren:


    Die 0,03% gelten nur für Fahrten zur "regelmäßigen" Arbeitsstelle. Wer jetzt im Außendienst unterwegs ist und jeden Tag bei einem anderen Kunden kann die Situation haben, dass er den Wagen privat nutzen kann (Fahrtenbuch oder 1% Regel) der AG zahlt aber ansonsten alles.


    Für die Werbungskosten bei der Lohnsteuer sind aber eh nur die 0,03% und nicht die 1% relevant, wer also nichts für die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte zahlt kann dann im Umkehrschluss logischerweise auch keine km-Pauschale bei der Lohnsteuer ansetzen.

  • Da "mein" Firmenwagen nun da ist muss ich nochmal nachhaken:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtenbuch sagt folgendes aus:


    "Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb werden zu den betrieblich bedingten Fahrten gezählt und erhöhen damit den betrieblichen Nutzenanteil."


    Somit wären diese Fahrten, anders als hier geschrieben, also doch keine Privatfahrten!? :confused:


    Zweites Problem:


    Es gibt zur Arbeitsstelle prinzipiell zwei mögliche Wege.
    Der eine ist schneller (über Autobahnen) aber auch 5 km länger und auf der Rückfahrt, bedingt durch Einbahnstraßen, auch unpraktikabel.


    Wie sieht es aus, wenn man zunächst den Wagen pauschal versteuern und später, bei der Steuererklärung, evtl. ein Fahrtenbuch einreicht.
    Ist man gezwungen, immer die bei der 0,03% Berechnung angegebene Strecke zu Arbeitsstelle zu benutzen oder sagt das Finanzamt nichts, wenn auch der längere Weg benutzt wird?

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Somit wären diese Fahrten, anders als hier geschrieben, also doch keine Privatfahrten!?


    Der tägliche Arbeitsweg ist keine Privatfahrt, das ist noch nie so gewesen.
    Das Steuerrecht unterscheidet:
    - Privatfahrten, alles was du für dich privat fährst, z.b. zum Einkaufne, in den Urlaub und somit nichts mit dem Job zu tun hat. Die brauchst du auch in einem Fahrtenbuch nicht detailiert anzugeben kannst es aber machen. Da reicht die km-Angabe und das Datum.


    - Arbeitsweg, der Weg zw. Wohnung und normalen Arbeitsstelle


    - Dienstfahrten, beruflich bedingte Fahrten, z.b. zu einem Kunden, zu einer Filiale usw., wo der AG normalerweise die Kosten für erstattet ( Aufwandsentschädigung, KM-Pauschale )


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Wie sieht es aus, wenn man zunächst den Wagen pauschal versteuern und später, bei der Steuererklärung, evtl. ein Fahrtenbuch einreicht.
    Ist man gezwungen, immer die bei der 0,03% Berechnung angegebene Strecke zu Arbeitsstelle zu benutzen oder sagt das Finanzamt nichts, wenn auch der längere
    Weg benutzt wird?


    Du gibst bei deinem Arbeitgeber den kürzesten (!) Arbeitsweg an, da steht nirgentswo, das du den auch fahren musst.
    Bei der Steuer angegeben wird der regelmässig benutzte Arbeitsweg. Ich mache das genauso, angegeben sind 28 km und ich fahre 33 km und das schon seit Jahren.

  • Mehr Kohle statt Firmenwagen?


    Zur Überlegung auf einen Firmenwagen zu verzichten und stattdessen auf mehr Gehalt zum Ausgleich zu setzen (Stichwort: "Gehaltsumwandlung") habe ich folgende Fragen, vielleicht kann da einer helfen, der vor selbigem Problem stand!? :top:


    Hintergrund:
    Ich verzichte auf einen z.B. Passat, bei dem "all inclusive" wäre und verlange statt dessen mehr Kohle und kaufe mir selbst ein Auto.


    Meine Überlegung: Privatfahrten bleiben mein Problem, Geschäftliche Fahrten mit dem Fahrzeug werden weiterhin mit 30ct/ km vergütet.


    Fragen:

    • Lohnt sich das? :D
    • Ab wann lohnt sich das?
    • Wieviel Kohle mehr wäre zu "verlangen"?
    • Wie sieht das dann steuerlich aus?
    • was hab ich vergessen?


    Danke für eure Infos! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • 1. Was Dich der FW steurlich kostet kannst Du relativ einfach ermitteln. Kann Dir Dein Arbeitgeber eventuell sogar vorher sagen, wenn die Personalabteilung gut ist.


    2. Was für ein Auto fährst Du jetzt vs. den neuen Passat --> Was ist Dir der neue Passat als "Wohlfühlfaktor" wert?


    3. Hat Dein Auto Mätzchen? Denk an die Werkstattkosten.


    4. Winterreifen, Inspektionen, etc. privat vs. Firma


    5. Versicherungskosten und KFZ Steuer privat vs. Firma.


    6. Wieviel km fährst Du privat? Das kannst nur Du sagen um dann eine Vollkostenrechnung auf Deinen privaten Wagen zu machen. Denke dabei auch an den Wertverlust des privaten Wagens. Schliesslich steckt da privates Geld drinnen und wenn Du Dich für einen Firmenwagen entscheidest, dann kannst Du das Geld solange auf die Bank legen. Salopp gesagt.


    All das müsstest Du berücksichtigen.

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