das kenn ich - hab aktuell noch einen Golf 3 inklusive "Jugendsünden" (sprich Tuning auf Teufel komm raus) - soll heissen hart, laut und kein Platz (Kicker sei dank :top: ) - das ist auch langsam der Grund warum der längst weg muss ... - wollte ich schon vor Wochen klären aber erst selbst im Urlaub, dann Chef im Urlaub usw.
Wann lohnt sich ein Firmenwagen?
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Hab gerade mal den Rechner da bemüht und mit Input gefüttert - bei einem Weg von 8km pro Strecke zur Arbeit ist der monatliche Abzug ja noch ganz nett, wenn ich aber mal angenommene 100km pro Strecke nehme, und das 20x im Monat hin und zurück, ergibt sich locker mal eben eine AN-Belastung von knapp 500€. :eek:
Wenn man doch mal mehr Ahnung von sowas hätte...
Tobias
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Zitat
Wenn man doch mal mehr Ahnung von sowas hätte...
Tip von mir:Entweder zum Steuerberater oder, so wie ich es gemacht habe, zur Personalabteilung und eine nettes Schwätzchen mit der Gehalts-Maus halten, unsere hat es mir mit Ihrem Profiprogramm auf den Cent genau unter Berücksichtigung meines Steuerfreibetrages, KV usw. ausgerechnet.
Edit, war zu schnell:
Zitatwenn ich aber mal angenommene 100km pro Strecke nehme, und das 20x im Monat hin und zurück
Die Anzahl, wie oft du fährst ist egal, entscheidend ist die einfach und kürzeste (!) Entfernung Wohnung-Arbeit, darauf beruht die Berechnung des Geldwerten Vorteils. Ob du nachher die kürzeste Strecke fährst, interessiert sowieso keinen mehr. -
hmm, könnte das dann Probleme geben wenn man beim FA auf der einen Seite bzgl. km-Pauschale die längste Strecke angegeben hat und dann beim Firmenwagen die kürzeste? - nicht dass ich das machen würde - aber mal rein theoretisch - oder spielt die km-Pauschale beim Firmenwagen dann eh keine Rolle mehr?
EDIT: bei weiten Strecken ist das auf jeden Fall richtig dass es teuer wird - hab einen Arbeitskollegen der die ganze Zeit Vectra gefahren ist und jetzt im Zuge der Umstellung unseres Fuhrparks auf Ford einen Mondeo bekam - der hatte schätzungsweise die dreifache Belastung wie ich sie hätte da er weit über 50km Anfahrt hat - er ist dann schleunigst wieder zurück zu seinem Vectra, der da deutlich günstiger (natürlich immer noch teuer im Verhältnis zu mir) war als der neue ...
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Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
Ich komme aber mit der Fahrtenbuchmethode deutlich besser weg, das ich ca. 75 % Arbeitsweg + Dienstfahrten habe und nur 25 % Privatfahrten.Finanziell kann es sich schon lohnen ... aber es geht eben das gute Gefühl verloren, das niemand von deinen Privatfahrten weis.
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Zitat
hmm, könnte das dann Probleme geben wenn man beim FA auf der einen Seite bzgl. km-Pauschale die längste Strecke angegeben hat und dann beim Firmenwagen die kürzeste?
Nö, steht nirgentwo geschrieben, das du auch genau diese Strecke fahren must.
Für die Berechnung ist die kürzeste Entfernung massgeblich, wenn du aber aus verkehrtechnischen Gründen eine andere fährst, wie ich z.b., kann dir das FA nichts, ist schon so bei der Steuererklärung mit den Entfernungspauschalen, da gibst du die Strecke an, welche die fährst, nicht die am kürzesten währe.Zitatbei weiten Strecken ist das auf jeden Fall richtig dass es teuer wird - hab einen Arbeitskollegen der die ganze Zeit Vectra gefahren ist und jetzt im Zuge der Umstellung unseres
hab bei ner alten Firma aus diesem Grund einen Firmenwagen abgelehnt, der hätte mich (damals noch ) 700 DM im Monat gekostet.Zitataber es geht eben das gute Gefühl verloren, das niemand von deinen Privatfahrten weis.
Bei Privatfahrten braucht im Fahrtenbuch keine Angabe zu Ziel, Zeit usw. gemacht werden, nur die km sind wichtig. -
Wenn Du wirklich für Deine 4ma zu anderen Filialen fährst, würde ich in jedem Fall nur mit einem Firmenwagen, keinesfalls mit dem eigenen fahren. Ich habe mit dem Einsatz des Privatfahrzeugs für die 4ma schlechte Erfahrungen gemacht...
Von dem GPS-Teil würde ich auf jeden Fall auch die Finger lassen, willst Du wirklich sooo gläsern werden?
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Hallo,
ZitatVon dem GPS-Teil würde ich auf jeden Fall auch die Finger lassen, willst Du wirklich sooo gläsern werden?
Warum, besteht kein Grund für, oder nenne mir einen?Zudem, wer bekommt die Daten und welche Daten bekommt der jenige ?
- Bekommen wird die nur das Finanzamt und zwar in gedruckter Tabellenform
- Welche Daten ?
- bei Privatfahrten: nur die gefahrenden km
- bei Arbeitsweg: Datum, Uhrzeit, von wo nach wo ( Stadtname ), gefahrenden km
- bei Dienstfahrten: Datum, Uhrzeit, von wo nach wo, gefahrenden km, Grund der Fahrt und Ansprechpartner ( z.b. Meeting mit Herrn xyz bei Firma abc )Und das sind alles Daten, die das FA sowieso bekommen muss um das Fahrtenbuch überhaupt anzuerkennen. GPS wird nur dazu benutzt, die gefahrenden km zu berechnen, was z.b. bei der von mir angesprochende PDA-Lösung dann nicht geht, wenn gleichzeitig der PDA als Navi benutzt werden soll.
Das hat das Fahrtenbuchprogramm nur Startort und Zielort, die km muss man meist manuell korrigieren, da das Programm die Luftlinie berechnet wird und die logischweise kürzer ist als die gefahrenden km.Auf die Festeinbaugerät würde ich allerdings komplett verzichten, die sind zum einen zu teuer und zum anderen muss man bei der Auswertung am PC für jede Dienstfahrt nachträglich den Fahrgrund/Ansprechpartner eintragen. Das ist nicht wirklich ein Komfortvorteil und bei vielen Dienstfahrten nur nervig. Ein Bekannter hat so ein Teil nämlich in seinem Wagen und ihm k.... das an. Der ist Versicherungsvertreter und hat somit täglich etliche Dienstfahrten, die er alle nachtragen muss. Das macht ihm mehr Arbeit, als direkt ein schriftliches Fahrtenbuch zu führen.
ZitatIch habe mit dem Einsatz des Privatfahrzeugs für die 4ma schlechte Erfahrungen gemacht...
Welche Erfahrungen würde mich mal interessieren, meist ist es ein Problem mit der Bezahlung, denke ich.
Bei uns wird die Fahrstrecken normal per Reisekosten abgerechnet und mit 30ct./km vergütet, ist nicht die Welt und deckt heutzutage kaum die tatsächlichen Kosten, aber bei der Anzahl von Fahrten pro Monat, die wir dienstlich machen, ist das eh egal, da lohnt der Aufwand kaum. -
Ist ja ziemlich viel durcheinander geschrieben hier. Dann werde ich mich mal als langjähriger Geschäftswagenfahrer outen:
Generell:
Ein Geschäftswagen ist mit einer Gehaltserhöhung gleichzusetzen. Alles, was auf Deinen Bruttolohn zur Versteuerung aufgeschlagen wird, erhöht das maßgebliche Gehalt für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das heisst, der Geschäftswagen tut aktiv etwas für Deine Rente oder die Arbeitslosigkeit.Pauschalversteuerung:
Maßgeblich für die pauschale Versteuerung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Kaufzeitpunkt, abzüglich Sonderausstattung wie Telefon und Navigationssystem. Von diesem "bereinigten" Bruttolistenpreis ist 1% monatlich als geldwerter Vorteil zu versteuern, hinzu kommen 0,03% pro Kilometer einfacher Strecke (kürzester Weg minus 2 km ) für den Arbeitsweg. Macht bei 10km Arbeitsweg also 1,3% zu versteuernder Geldwerter Vorteil. Bei einem bereinigten Listenpreis von 30.000 €, bedeutet dies einen zu versteuernden Betrag von monatlich 390 €, je nach Steuerklasse reduziert sich dadurch das Nettoeinkommen um 120-180 € = die monatlichen Kosten für Dich, für das Auto. Bei der Steuererklärung kannst Du aber trotzdem noch die Kilometerpauschale geltend machen, sodass sich dieser Betrag im Mittel noch verringert.Fahrtenbuch:
Beim Fahrtenbuch wird die gerechtere Variante der Versteuerung angewandt, es werden die tatsächlichen Fahrzeugkosten als jährliche Grundlage herangezogen. Diese setzen sich aus Leasingrate, Spritkosten, Reparaturen, Steuer und Versicherung zusammen. Kostet das Auto Deinen Arbeitgeber also z.B. 10.000 € im Jahr, ist dieser Betrag maßgeblich. Beträgt Dein Privatnutzungsanteil n(inkl. Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte) jetzt z.B. 25%, sind jährlich diese 25% der Fahrzeugkosten zu versteuern, also 2.500 € - geteilt durch 12 = 208 €, je nach Steuerklasse also Kosten zwischen 80 und 100 € für den Arbeitnehmer. Auch hier kann beim FA die Kilometerpauschale geltend gemacht werden. Allerdings muss auch der Aufwand zur Führung des Fahrtenbuchs beachtet werden. Ich habe dies zwei Jahre lang geführt und bin dann wieder auf Pauschalversteuerung umgestiegen, was mich zwar 80 € mehr kostet, aber weniger Zeit (ca. 30 min / Woche) und weniger Nerven, ob das FA das FB anerkennt. Dies kann der Finanzbeamte schon aufgrund kleiner Formfehler verwerfen, was dann eine pauschale Nachversteuerung des Fzg. bedeutet.Zu Erfassen sind im Fahrtenbuch mindestens:
- Dienstfahrten: Datum, Anfangs- / Endkilometer, Start und Ziel, Reisegrund
- Privatfahrten: Datum, Anfangs- / EndkilometerDie Erfassung der genauen Uhrzeit ist nicht notwendig.
Privatwagen mit Kilometerabrechnung:
Lohnt sich in den seltensten Fällen. Mit Geschäftswagen fährst Du einen repräsentativen Neuwagen zu (bei 30.000 € LP) 80-200 € mtl., enthalten sind Spritkosten, Steuer, Versicherung, Wartung, Reparaturen. Alle (i.d.R.) 2-3 Jahre gibt es zudem einen Neuwagen. In dem Fall müsstest Du den Wagen komplett selbst finanzieren und in Schuss halten, damit Du ihn auch dann nutzen kannst, wenn Du / Dein Arbeitgeber ihn brauch(s)t.Also:
Wird Dir ein Geschäftswagen mit Privatnutzung angeboten, nimm' ihn! Nutzt Du ihn zu weniger als 25-30% privat, solltest Du ein Fahrtenbuch führen, ab 30% Privatnutzung lohnt sich das FB kaum noch, sodass Du pauschal versteuern solltest.Vorteile:
- Regelmäßig Neuwagen
- Keine laufenden, unregelmäßigen Kosten
- Relativ geringe, regelmäßige Kosten
- Höhere Bemessungsgrundlage Rente und ALoG
- Höheres Ansehen bei Kollegen, Verwandten und Bekannten (ist definitiv so!)Nachteile:
- Oft vorgegebene Modelle, kein Entscheidungseinfluss
- Hoher Aufwand der Führung des Fahrtenbuchs
- Geschäftswagen nicht Dein Eigentum (was bei Pfändungen wieder von Vorteil ist )Ich kann mir jedenfalls nichts anderes mehr als einen Geschäftswagen vorstellen.
Stefan
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Danke Stefan...
für die ausgezeichnete Kurzzusammenfassung zu diesem Thema :top:
Vielleicht kannst Du ja noch zu folgenden Fragestellungen etwas sagen:
Zitat[...]Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Kaufzeitpunkt, abzüglich Sonderausstattung wie Telefon und Navigationssystem. Von diesem "bereinigten" Bruttolistenpreis ist[...]
Wird tatsächlich der Bruttolistenpreis um die Sonderausstattung 'bereinigt' und dieser der z.B. Pauschalversteuerung unterworfen? AFAIK hat ein besser ausgestattetes Fahrzeug auch einem höheren 'geldwerten Vorteil' zur Folge!?
Wie ermittelt sich der zugrunde gelegte Preis bei Erwerb eines z.B. 3 Jahre alten 'Gebrauchtfahrzeuges'? Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass auch hier der Neuwagenpreis in Ansatz gebracht wird?
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