Aus den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen:
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Fahrkarten
gelten bei einer Entfernung (i) bis 100 km an dem auf der Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls
zur Rückfahrt innerhalb eines Monats jeweils angegebenen Geltungstag, bei fehlender
Angabe des Rückfahrtages zur Rückfahrt am Tag der Hinfahrt, (ii) über 100 km zur Hinfahrt am
ersten Geltungstag der Fahrkarte und am Folgetag sowie ggf. zur Rückfahrt innerhalb eines
Monats ab dem ersten Geltungstag an zwei Tagen, und zwar am Tag des Reiseantritts und am
Folgetag. Ist der erste Geltungstag nicht in der Fahrkarte angegeben, ist das Datum des Kontrollzeichens
maßgebend. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt
die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. Die Geltungsdauer endet um 3.00 Uhr des auf den letzten
Geltungstag folgenden Tages. Die Geltungsdauer von Übergangs- und Umwegfahrkarten
entspricht der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte.