ZitatOriginal geschrieben von Trauma
Jetzt bin ich schlauer. Also nur wenn es nachzuweisen ist, das ein Fehler durch falsches Aufspielen der Software entstanden ist.
Nein, eben nicht. S/// wertet jeden Manipulationsversuch an der FW als Garantieverlust. Nochmal: Es ist eine FREIWILLIGE Herstellergarantie, die können machen was sie wollen und wenn S/// nicht passt, daß DU als Kunde Dein Gerät hast entbranden lassen hast, so ist es legitim, daß S/// Dir die Garantie für was auch immer, verweigert.
Die vorhandene Gewährleistung vom Händler (der das Gerät ggf. entbrandet hat) betrifft das nicht, wenn dem Händler auch die Garantie aufgrund der o.g. Tatsache verweigert wird, hat er genauso ein Problem.
Michl