aha, danke dir.
Ich rufe dann mal kurz bei Mobilcom an!
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aha, danke dir.
Ich rufe dann mal kurz bei Mobilcom an!
Mit der Entfernung des Brandings erlischt die Werksgarantie, damit ist der Fall für SE abgeschlossen. SE wird dir nicht weiter helfen (können + wollen), ebensowenig die Netzbetreiber.
Das Gerät verfügt nicht über die zugesicherten Eigenschaften (es hat ja schliesslich keine Werksgarantie) - hier hat der Händler Mist gebaut und ist dafür zur Verantwortung zu ziehen.
Entweder eine Rückabwicklung oder eine Wandlung verlangen. Alles schriftlich per Einschreiben deklarieren und Fristen setzen. Weigert sich der Händler - dann ab zum Anwalt.
Mehr gibt es zu diesem Thema eigentlich nicht zu sagen...
das hört sich ja gut an.
Dann schlage ich dem Händler die Wandlung vor und verlange ein neues K750i mit Garantie.
oder
die Rückabwicklung des ganzen, aber das geht doch gar nciht mehr, oder? 14 Tage ist schon vorbei?! Oder wie macht man das?!
Hi, sag mal ist das korrekt so, oder ist das zu harmlos?
Sehr geehrte damen und Herren, Barsbüttel, den 13.09.2005
lauf SE (SonyEricsson) ist die Werksgarantie für das K750i erloschen!
In der Auktion ist folgendes vermerkt:
Sie erhalten Hersteller Garantie auf erworbenem Produkt!
Dies gilt insofern nicht mehr!
Da die Aussage nicht wahr ist und es gegen die Vertragsbedingung verstößt, bitte ich Sie höfflich um folgendes:
Ich verlange eine Wandlung des K750i (also ein neues Branding freies Gerät mit Garantie)
oder
Die komplette Rückabwicklung des Vetrages, d.h. K750i zürück und die Kündigung des Mobilcom Vetrages. (ihre Angelegenheit)
Eine Frist von einer Woche sollte genügen (bis zum 20.09.2005). Erhalte ich keine Antwort oder werden die Vorschläge abgewiesen bin ich leider gezwungen endgültig rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Soll ich noch schreiben, dass sie mir evtl. Vorschläge machen können, nein ne!dann nehmen die mich ja nciht mehr ernst!
ZitatOriginal geschrieben von Valido
die Rückabwicklung des ganzen, aber das geht doch gar nciht mehr, oder? 14 Tage ist schon vorbei?! Oder wie macht man das?!
Das hat nichts mehr mit dem Fernabsatzgesetz zu tun.
Entweder der Händler liefert die richtige Ware oder aber Du tritts vom Kaufvertrag zurück.
Vielleicht gehst Du aber direkt zum Onkel Anwalt...dürfte in diesem Fall besser sein
Hey supersiggi, soll ich ihm die email schreiben, oder per Post??
Post mit Einschreiben/Rückschein....
Andererseits wäre auch alles ok, wenn dir der Händler eigene 24 Monate Garantie statt der Herstellergarantie gewährt.
@ galah
das müsste dann jeder fü sich wissen!
Ich würd mir trotzdem betrogen vorkommen, wenn der Händler mir n entbrandets handy schickt, welches ich beim SP nicht mal updaten lassen kann.
Aber ja, für n Otto-Normal Handy nutzer dürftes es keinen Unterschied machen nur hier wirst du den wohl net finden
PS: Werbeforum?Müsst der Thread net woanderes hin?
Hi, also wenn eer mir ein 24 monatige Garantie gibt, dann muss man immer die Reparaturzeiten im Vordergrund stellen. Mindestens 2 wochen und im service Point? 2 stunden. its das nciht ein kleiner Unterschied?!
Er hat mir eine Mail geschrieben. Schicken sie uns das Handy frei zurück. Wir tauschen Ihren handy gegen ein neues. Der Versand erfolgt sofort nach erhalt ihrer ware.
Was heisst den frei? Bezahlt er die Versandkosten?
Ist doch angemessen oder??
Muss ich nciht eine neue rechnung bekommen? Und soll ich auch nach der Garantie fragen?
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