ich habe am 11.11.2004 einen Mobilfunkvertrag bei der Firma "Mobil-Profi" (http://www.mobil-profi.de) abgeschlossen. Mit diesem Vertrag habe ich das Mobilfunkgerät "SENDO X" bekommen. Jetzt ist das Geärt defekt und bei Nachfrage bei der oben genannten Firma, wurde mir mitgeteilt, dass der Hersteller, in diesem Falle die Firma SENDO aus Englad insolvenz angemeledet hat, und deshalb mir keine Garantieleistung mehr zusteht. Ebenfalls sieht sich der Zulieferer der Firma "Mobil-Profi" nicht für die Garantieleistung nicht zuständig. Der Mitarbeiter an der Hotline, hat noch hinzugefügt, dass ich so zu sagen, mit dem Rücken zur Wand stehe.
Jetzt habe ich mich erkundigt und bemerkt, dass die Homepage der Firma SENDO noch existiert. Darüberhinaus wirbt die Homepage mit Nagelneuen Geräten, wie z.B. das SENDO X2, welches im 3.Quartal 2005 erscheien soll. Ich brauche euren Rat!
Hilfe, nach 9 Monaten Sendo X steht mir keine Garantie zu! Angeblich pleite
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Da die Firma SENDO ganz offensichtlich noch tätig ist (Insolvenzantrag heisst ja nicht zwangsläufig, dass die Firma nicht mehr existiert), wende Dich am besten direkt an SENDO. Kontakt über die HP...
greetz
Neklleod -
Such hier mal nach Gewährleistung und Händler. Mal abgesehen davon das der Händler dein Ansprechpartner ist und nicht Sendo, existiert der Hersteller noch. Wie Neklleod schon schrieb, eine Insolvenz bedeutet nicht, das es die Firma nicht mehr gibt
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Fakt ist aber, dass der "deutsche" Support Bitronic nur noch gegen bares die Sendo X repariert.
Imho gibt es auch kaum noch Ersatzteile. Ob Sendo noch weiter arbeitet, nützt da fast nix ...
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Ähm... Die Gewährleistung muss doch der Händler bieten. Insofern ist es für den Kunden doch völlig nebensächlich, ob der Hersteller pleite ist oder nicht. Oder sehe ich das falsch?
Sofern es sich um einen Defekt handelt, der durch die Gewährleistung gedeckt ist, muss der Händler nachbessern.
Gag
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Eigentlich ganz einfach:
1. Handelt es sich in Deinem Fall um eine Garantie (nicht um Gewährleistung), da es sich um einen Schaden innerhalb des 1. Jahres handelt
2. Ist der Händler Dein Vertragspartner. Dir kann es völlig "egal" sein, wie es der Fa. Sendo geht.
Dein Händler trägt auch für solche Fälle das Risiko mit.
Soll heissen:
Der Händler muss seiner Garantieverpflichtung nachkommen. Kann er das nicht (aus was für Gründen auch immer), so muß er den Kaufvertrag rückgängig machen.
Warum der Händler sich quer stellt ? Ganz einfach. Der hat Panki, daß jetzt auf einmal alle bei ihm aufschlagen und Geld einfordern. Wenn er selber auch nicht so "solvent" ist (quasi für solche Fälle entsprechende Rücklagen geschaffen hat), dann kann ihm eine solche Situation auch schwer zu schaffen machen.
Ich würde an Deiner Stelle noch mal freundlich SCHRIFTLICH darauf hinweisen, daß er in der Garantieverpflichtung ist, da ER Dein Vertragspartner ist und nicht Sendo.
Gruß aus Köln,
Arniebirdy
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Der Händler kann sich aber darauf berufen, dass das Handy zum Kaufzeitpunkt in einwandfreiem Zustand war. Ab 6 Monaten nach dem Kauf muss im Zweifelsfall der Kunde nachweisen, dass es nicht so war/gewesen sein soll.
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Zitat
Original geschrieben von Sebian
Ab 6 Monaten nach dem Kauf muss im Zweifelsfall der Kunde nachweisen, dass es nicht so war/gewesen sein soll.Genau, ab dem Zeitpunkt des "Gefahrenübergangs" sind es 6 Monate.
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So ist es - und da das Gerät ja offenbar jetzt erst kaputtgegangen ist und der Käufer sicher schwerlich wird beweisen können, dass der Fehler bzw. die Ursache dafür schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war, ist der Verkäufer hier ausnahmsweise mal fein raus...
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nicht garantie mit gewährleistung verwechseln.
die "garantie" ist eine freiwillige leistung, meist der hersteller.
die gewährleistung ist dem händler gesetzlich vorgegeben. seit dem 01.01.02 beträgt die gewährleistungszeit 2 jahre mit den schon oben genannten einschränkungen der beweislastumkehr nach sechs monaten ab gefahrengutübergabe.
daher:1. handelt es sich um einen gewährleistungsfall.
2. ist es dem händler nicht egal wie es sendo geht, da er nicht mehr die reklamierten geräte als mittelsmann, unter inanspruchnahme der freiwilligen garantieverpflichtung, an sendo, zur reparatur, einschicken kann und er (da der schadensfall nicht innerhalb der ersten sechs monate eintrat) nicht vorbehaltlos zur nacherfüllung verpflichtet ist.
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