Man tauscht das eigene alte Geät gegen ein 'runderneuertes' Gerät ein.
Ob die i-Software irgendwann auf das SL 45 aufgespielt wird ist doch uninteressant. Und ob es aus Vereinfachungsgründen geschieht ist auch irrelevant, oder?
Altes Gerät dazu 49 € Zuzahlung => anderes altes Gerät.
Also wäre die zutreffende Variante doch wohl 1 Jahr Gewährleistung auf ein gebrauchtes Gerät.
Aber das wäre wohl eine Streitfrage vor Gericht. Nur logisch (was ja nicht juristsich richtig sein muss) kann es sich nur um eine Inzahlungnahme und keinen Austausch handeln. *um das nachträglich mal etwas klarer zu formulieren*
Man erhält ja auch weitere 'Leistungen': neue Tastaturmatte etc.
Das ist alles beim alten Gerät natürlich 'nicht dabei'.
Nix für ungut,
Thungsten