beruflicher Umzug - wie steuerlich korrekt anmelden?

  • Hallo,


    ich werde im Oktober voraussichtlich mein Studium abgeschlossen haben und ab dem 01.11. ein Traineeprogramm in NRW beginnen. Da ich zurzeit in Schleswig-Holstein wohne, muss ich logischerweise umziehen. Zurzeit wohne ich mit meiner langjährigen Freundin zusammen. Am Wochenende - soweit möglich - wollte ich nach hause fahren, in der Woche in NRW wohnen. Auf Dauer ist es meine neue Heimat, vorerst aber nur für 8 Monate, weil noch 6 Monate Ausland und 4 Monate anderer Standtort in Deutschland anstehen.


    Wie melde ich nun welchen Wohnsitz wo an, damit ich die Heimfahrten steuerlich absetzen kann. Dabei möchte ich mich natürlich nur auf legalem Boden bewegen. Bitte keine Vermutungen ;)


    Gruß
    Tom

  • Hallo,


    wenn du sowieso am WE nach SH fahren willst und in der Woche in NRW bleibt, würde ich SH als Erstwonsitz behalten und NRW als Zweitwohnsitz nutzen, sonst kannst du meines Wissens keine Wochenendheimfahrten geltend machen.


    Wenn du dann fest nach NRW ziihst, meldest du die in NRW als Hauptwohnsitz an.


    Das ganze ist in meinen AUgen vollkommen legal und nennt sich doppelte Hausaltsfürung, versuch die mal bei Steuerfach-Webseite schlau zu machen, dürfte sinnvoller sein.

  • Hi,


    Wochenendheimfahrten und doppelte Haushaltsführung sind zwei verschiedene Paar Schuhe (IMHO).


    Die doppelte Haushaltsführung kannst du nur geltend machen wenn du zwei Hausstände hast. Soweit ich weiß gilt ein Zimmer bei deinen Eltern nicht als eigener Hausstand - müsste man aber nochmal nachlesen.


    Wochenendheimfahrten kannst du von deinem arbeitsbedingten Zweitwohnsitz zu deinem Erstwohnsitz machen. Wobei der Erstwohnsitz der Platz ist wo dein Lebensmittelpunkt ist. Also dort wo deine Freunde, Familie, Freundin und so sind.


    Die Kosten für den Umzug kannst du auch geltend machen. Sofern die Zeitersparnis beim Arbeitsweg mehr als 1h ist.


    Das Ganze ist natürlich ohne Gewähr, im Zweifelsfall geh mal zum Steuerberater.


    bastian


    Edit: in deinem Fall würde ich den Erstwohnsitz auf die gemeinsame Wohnung mit deiner Freundin legen. Und den Zweitwohnsitz in NRW. Damit kannst du dann sowohl die doppelte Haushaltsführung wie auch die Wochenendheimfahrten machen. Was du bei der dop. Haushaltsführung alles absetzen kannst, mußt du aber nachlesen. Hab ich mich bisher nicht näher mit beschäftigt.

  • Hi zusammen,


    ich hänge meine Frage mal hier an: kann man Wochenendheimfahrten (nicht doppelte Haushaltsführung) auch dann steuerlich geltend machen, wenn der neue Erstwohnsitz am Arbeitsort und der Zweitwohnsitz bei den Eltern liegt? Über Google konnte ich leider nichts Eindeutiges finden.


    Schonmal vielen Dank für jeden Hinweis!


    Andrew

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!