Urteile zum Thema Widerrufsrecht des Vertrages (bei Onlineabschluss)

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich habe bei Ebay ein Handy dür 0.- Euro ersteigert. Nach Zusendung des unterschriebenen Vertrages wurde auch sehr schnell der Mobilfunkvertrag "aktiviert", d.h. ich zahle dafür, habe aber die SIM-Karte nicht erhalten und entsprechend nicht genutzt!


    Ebenso wenig habe ich nach jetzt mittlerweile 7 Wochen das dazugehörige Handy nicht erhalten - wg. angeblichen Lieferschwierigkeiten.


    Da ich die Warterei satt habe, möchte ich den Kaufvertrag (selbstverständlich auch den Mobilfunkvertrag) jetzt Widerrufen, schließlich wurde bislang weder das Eine noch das Andere geliefert und ich habe die Dienstleistung ja immer noch nicht in Anspruch genommen (und auch nicht nehmen können!).


    Kann mir jemand entsprechende Gerichtsurteile nennen die sich sei es mit Widerruf, Vertragsauflösung bei Online erworbenen Handys bzw. Vertragsrechtlichen Bestimmungen bei Onlineverträgen und auch alles weitere zu dieser Konstellation passende nennen?


    Denke das Thema wird auch noch den ein oder anderen hier im Forum interessieren...


    Danke vorab!

  • Hi,


    ich bin jetzt nicht unbedingt der Jurist, aber schau Dir mal diesen Link an.
    Handelsgesetzbuch


    Ich denke das hilft Dir weiter


    mfg Stephan

    gruss Stephan
    _________________________________
    Samsung Galaxy S i9000 - FYVE seit 11.11.2010
    Alice Fun mit TV-Paket an Alice Modem WLAN 1121 und FB 7170
    (Internet/Festnetz/TV)

  • Rücktritt vom Vertrag


    hallo, das HGB gilt nur für Vollkaufleute und nicht für "privat". Das ist von Vorteil.


    Du kannst wegen Nichterfüllung nach dem BGB vom Vertrag zurücktreten. Dazu gibt es auch ein neueres Urteil, das besagt, dass gerade eBay-Verträge unverzüglich erfüllt werden müssen. Eine Wartezeit von mehreren Tagen gilt als angemessen.


    Bitte sofort den Vertragsrücktritt mit Fristsetzung androhen. Ebenso eine Frist setzen, das evtl. Vertragsgebühren rückzuüberweisen sind. (Evtl. via Bank zurückholen.)


    Urteil mußt Du (leider) selbst suchen.
    -> ich such immer bei http://www.dr-bahr.com
    http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20050615134907.html

  • Du widerrufst einfach per mail deinen Kauf und den Vertrag.
    Gemäß Fernabsatzgesetz.


    Ja. ja die 14 tägige Frist beginnt ja erst mit Erhalt des Handys/ der Karte und dem dortigen schriftlich gut lesbaren Widerrufsbescheid und den hast du ja noch nicht bekommen. Aber glaube mir, du kannst auch vor Beginn der Widerrufsfrist widerrufen. :D
    Am besten auch gleich beim Mobilfunkunternehmen widerrufen, die haben oft sehr wenig Kenntnis, aber das ist ja uninteressant für Dich.
    Es reicht als Beweis der Widerruf in Textform (email) da du ja auch per Internet geordert hast. Sollte der Mobilfunkbetreiber auf Nachfrage kein vertändnis für die geltenden Gesetze aufbringen, solltest du explitzit noch ein Widerruf als Einschreiben dort hinschicken.
    Evt. Rechnungen könnte man ja ebenfalls widersprechen, wäre nach dem Widerruf aber nicht zwingend notwendig.


    Es ist aber wie gesagt nicht gut, zweifelhafte Angebote wahr zu nehmen.
    Auch als rechtschaffender Bürger, der seine Rechte nur wahr nimmt, wird man leicht von den Mobilfunkunternehmen geschädigt z.B. durch einen FPP-Eintrag.
    Möglicherweise ist es dann schwieriger einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Muss man halt überlegen ob man bezahlt z.B. wenn der Provider Stress macht und auf auf sein Widerrufsrecht zu verzichtet oder ehrlich bleibt. ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Hallo,


    gilt dieses Widerrufsrecht auch für bereits aktivierte Sim-Karten ?


    Hab am 11.10.2011 einen Mobilfunkvertrag bei der Telekom abgeschlossen (im T-Shop). Karte wurde am gleichen Tag aktiviert und ich habe sie auch schonmal genutzt.


    Kann ich trotzdem den Vertrag noch bis zum 25.10.2011 widerrufen ??


    Viele Grüße
    Marco

  • Den anderen Thread braucht man sich nicht einmal durchlesen, weil in diesem Fall der Vertrag ja vor Ort abgeschlossen wurde.
    Also definitiv KEIN Widerrufsrecht - unabhängig davon ob genutzt oder nicht.

  • Hi,


    also kann ich den Vertrag nicht widerrufen bzw. vom Vertrag zurücktreten ? Ich bin ja von der Premiere des iPhones bei der Telekom ausgeschlossen worden (Lieferung erstmal nicht in Aussicht). Darüber hab ich mich so geärgert, weils anders versprochen war, dass ich den Vertrag widerrufen möchte.


    Die Eckdaten waren:
    11.10.11 mittags -> Abschluss t-mobile - Neuvertrag mit iPhone 4S im T-Shop
    11.10.11 abends -> Aktivierung des Vertrages und Nutzung der Sim


    Bisher keine Zusendung des iPhones und eine Lieferung auch nicht in Aussicht.


    Viele Grüße
    Marco

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!