Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei Ebay ein Handy dür 0.- Euro ersteigert. Nach Zusendung des unterschriebenen Vertrages wurde auch sehr schnell der Mobilfunkvertrag "aktiviert", d.h. ich zahle dafür, habe aber die SIM-Karte nicht erhalten und entsprechend nicht genutzt!
Ebenso wenig habe ich nach jetzt mittlerweile 7 Wochen das dazugehörige Handy nicht erhalten - wg. angeblichen Lieferschwierigkeiten.
Da ich die Warterei satt habe, möchte ich den Kaufvertrag (selbstverständlich auch den Mobilfunkvertrag) jetzt Widerrufen, schließlich wurde bislang weder das Eine noch das Andere geliefert und ich habe die Dienstleistung ja immer noch nicht in Anspruch genommen (und auch nicht nehmen können!).
Kann mir jemand entsprechende Gerichtsurteile nennen die sich sei es mit Widerruf, Vertragsauflösung bei Online erworbenen Handys bzw. Vertragsrechtlichen Bestimmungen bei Onlineverträgen und auch alles weitere zu dieser Konstellation passende nennen?
Denke das Thema wird auch noch den ein oder anderen hier im Forum interessieren...
Danke vorab!