Hallo,
ich habe online ein Notebook gekauft. Nach ca 2 Tagen, ging die Leertaste nicht mehr.
Nach dem ich meine Garantieansprüche gegenüber meinem Verkäufer gelten machen wollte, ver wies er mcih an den Hersteller.
Das ist doch nicht richtig, oder?
Nach dem ich beim Hersteller angerufen hatte, sagte dieser, dass ich mich an den Verkäufer wenden müsse.
Darauf hin habe ich mich erneut mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, der mich aber gleich wieder an den Hersteller verweisen wollte, da er das Gerät sowieso zum Hersteller schicken müste.
Da noch keine 14 Tage nach erhalt des Notebooks vergangen sind, hätte ich nach dem Fernabsatzgesetz noch ein Rückgaberecht.
Als ich dem Verkäufer gesagt habe, dass ich sonst noch vom Rückgaberecht gebrauch machen könnte, meinte er nur, dass er eine Wertminderung macht, da dies kein neu Gerät mehr ist (da schon benutzt wurde).
Das so etwas durch aus möglich ist, weis ich.
Aber ist dies auch rechtens, wenn das Gerät einen Mängel hat?
Was für möglichkeiten habe ich?
Habe ich anspruch auf tausch (neues Gerät)?
Darf der Verkäufer bis zu drei mal nachbessern?
Gruß
Dirk