Außerordentliche Kündigung bei Gewerbeaufgabe?

  • Hallo,


    eine Bekannte von mir hat ein Lederwaren Geschäft, das sie zum Ende des Monats aufgibt!

    nun hat sie aber so ein ec karten gerät, für Kartenzahlung, kann man diesen jetzt außerordenlich Kündigen, da sie ja das Geschäft aufgibt?


    weil o. Geschäft macht es ja eigentlich wenig sinn!

    Nexus5 ,LG G2
    D1 Klarmobil

  • Ins Kleingedruckte schauen und mit dem Anbieter sprechen. Vielleicht geht ja was auf dem kleinen Dienstweg. Ansonsten gilt: Nur weil ich etwas nicht mehr brauche...muss ich es im Zweifelsfall trotzdem bezahlen. Was wäre sonst z.B. mit Leasingautos und Handyverträgen auf dei Firma? Gewerbe abmelden und weg damit? Das wäre zu einfach.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Man könnte sich evtl. auf §§ 314, 649 BGB berufen, Kündigung aus wichtigem Grund (Wegfall der Geschäftsgrundlage)...


    Grüße


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Ins Kleingedruckte schauen und mit dem Anbieter sprechen. Vielleicht geht ja was auf dem kleinen Dienstweg. Ansonsten gilt: Nur weil ich etwas nicht mehr brauche...muss ich es im Zweifelsfall trotzdem bezahlen. Was wäre sonst z.B. mit Leasingautos und Handyverträgen auf dei Firma? Gewerbe abmelden und weg damit? Das wäre zu einfach.


    das habe ich mir auch schon so gedacht!


    naja, dann wird sie wohl bis zum bitteren Ende zahlen müssen!

    Nexus5 ,LG G2
    D1 Klarmobil

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!