ZitatOriginal geschrieben von fantomas
Zur Kfz-Steuer in Bayern:
Seit 1.August 2005 können Fahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abgegeben wird. Kontoinhaber muss zwingend der Kfz-Halter sein.
Aber man bekommt doch hoffentlich vor der Belastung noch eine Lastschriftbenachrichtigung?
Zitat
Ab 1.Januar 2006 (in einigen Landkreisen bereits probeweise jetzt) erfolgt die Zulassung nur noch dann, wenn keine Steuerschulden (egal aus welcher Steuerart) vorliegen. (Wird online überprüft)
Weiß jemand welche Landkreise das genau sind?