In manchen Zulassungsbezirken ist es zwingend notwendig eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer auszufüllen(extra-Formular). So z.B. in Neu-Ulm.
Frage zur KFZ Anmeldung
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Original geschrieben von fanaticsulm
In manchen Zulassungsbezirken ist es zwingend notwendig eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer auszufüllen(extra-Formular). So z.B. in Neu-Ulm.Nicht in manchen... in Bayern...
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Original geschrieben von Goodzilla
Nicht in manchen... in Bayern...Ist das neu ? In Muenchen war es bis Dezember jedenfalls nicht so.
Ich hatte definitiv keine Einzugsermaechtigung, die bekommt keiner von mir
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War mir auch neu. Aber mein Autohändler hat mir gesagt dass es seit Mitte des Jahres (genaue Datum weiss ich jetzt auch nicht) so ist. Ich dachte dass es nur meinen Landkreis so ist,aber wie man weiter oben lesen kann gilt das für den gesamten Freistaat. Die werden schon wissen warum
Nachtrag: Hab mal nachgeschaut, dabei bin ich auf folgendes gestossen:
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... ja was ist denn nun der Unterschied zwischen Still-Legung (meinetwegen auch vorübergehend - was immer das ist?) und Abmeldung?
Juristisch / zulassungsstellen-deutsch-mässig und versicherungstechnisch gibt es da sehr wohl Unterschiede, die ich leider auch nicht alle kenne, da sie niemand preisgeben will. Diesen Eindruck habe ich vor foldendem Hintergrund:
Ich habe mein Kfz vorübergehend stillgelegt (steht so drauf auf der Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle). Kennzeichen entstempelt und Schein eingezogen.
Kommt anschliessend ein Schreiben von der Versicherung, bei der ich schon lange ohne Vorkommnisse oder Schaden dabei bin, dass der Vertrag endet wegen Abmeldung.
Ich sagte und schrieb der Versicherung, das ich den Vertrag beibehalten wolle wegen sogen. Ruheversicherung und dass das Fahrzeug in 5 Monaten wieder angemeldet werden soll. Das Ende vom Lied: Funkstille.
Bin mal gespannt wie das läuft, wenn ich wieder anmelde. Werde auf jeden Fall zu einer anderen Gesellschaft wechseln.
Zweitens:
Ein Bekannter von mir hat sein altes Auto wg. abgelaufenem TÜV "vorübergehend stillgelegt" und dann verkauft zur weiteren Verwendung in Polen bzw. Russland. Von einer Abmeldung ist hier keine Rede. Er zahlt aber keine weiteren Kfz-Steuern dafür.Drittens:
Ein Bewohner aus der Nachbarschaft hat sich ein gebrauchtes Auto gekauft und daran das (Wunsch-) Kennzeichen seines mittlerweile verkauften Vorgängerautos. Wie geht das zulassungstechnisch?Gruss und Dank für Antworten zu erweiterem Thread
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Zitat
Original geschrieben von tector
...Drittens:
Ein Bewohner aus der Nachbarschaft hat sich ein gebrauchtes Auto gekauft und daran das (Wunsch-) Kennzeichen seines mittlerweile verkauften Vorgängerautos. Wie geht das zulassungstechnisch?Gruss und Dank für Antworten zu erweiterem Thread
Bei der Abmeldung des alten Autos dieses umkennzeichnen lassen,du bekommst im Brief eine neue Nummer zugeteilt und kannst die "alte eigene" Nummer mitnehmen.
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...mal was zu den Kosten v. Nummernschild
bei mir war auch mal wieder eine Erweiterung des Fuhrparks angesagt Normalerweise habe ich mir immer die Schilder vor Ort bei der Zulassungsstelle drucken lassen. Dort sind 2 kleine Buden mit identischen Preisen:
2 x Kfz-Kennzeichen normal für 28,- und Saisonkennzeichen 32,- Euro :eek:
Da ich Saisonkennzeichen brauche und die Nummer schon feststand habe ich jetzt mal Schilder Sonntag abend über e**y bestellt:
2 Kfz-Saisonnkennzeichen 6,50 EUro plus 4,30 Euro Versand :top:
Sonntag abend bestellt und Dienstag morgen mit Päckchen geliefert. Qualität genauso wie beim Schilderheini vor Ort inkl. Rechnung und Zertifikat.
ich frage mich da, welche riesen Marge der Drucker vor Ort macht, wenn man die Verpackung, Logistik, Zahlungsüberwachung, Versand, ebay-Gebühren usw. beim Online-Drucker berücksichtig...Wahnsinn!
Also ich boykottiere in Zukunft dieses Raubrittertum!
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Original geschrieben von Eckoman
...bei eBay KFZ-Kennzeichen zu suchenDer VK hatte den Nick 'auto-schilder' und hat die Kennzeichen ja schon vor Zahlungseingang rausgeschickt :top: Ich denke, so einen Verkäufer darf man hier ruhig mal mit Namen nennen...gibt nicht viele mit so einem TOP-Service
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Zur Kfz-Steuer in Bayern:
Seit 1.August 2005 können Fahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abgegeben wird. Kontoinhaber muss zwingend der Kfz-Halter sein.
Wenn die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen wird, muss daran gedacht werden, dass diesem eine Einzugsermächtigung mitgegeben wird.Ab 1.Januar 2006 (in einigen Landkreisen bereits probeweise jetzt) erfolgt die Zulassung nur noch dann, wenn keine Steuerschulden (egal aus welcher Steuerart) vorliegen. (Wird online überprüft)
Bevollmächtigte müssen dann außer der Einzugsermächtigung noch eine Vollmacht vorlegen, dass ihnen Auskunft über die diesbezüglichen steuerlichen Verhältnisse des Halters gegeben werden darf.Zum Unterschied vorübergehende Stilllegung / endgültige Abmeldung:
vorübergehende Stillegung: (das ist das, was umgangssprachlich mit Abmeldung gemeint ist.
die Zulassung ruht für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten. Steuer- und Versicherungspflicht ruhen in diesem Zeitraum, das Fahrzeug bleibt aber zulassungsrechtlich dem Halter zugeordnet. Bei Wiederanmeldung wird das Kennzeichen beibehalten.
Liegt das Fahrzeug länger als 18 Monate still, gilt es als endgültig abgemeldet.Bei einem Verkauf des Fahrzeugs ist der Verkäufer verpflichtet, den Verkauf der Zulassungsstelle mitzuteilen, egal ob das Fahrzeug zugelassen oder stilgelegt ist. Die meisten Verkäufer machen das nicht, da mit der Anmeldung durch den neuen Halter die Zulassungsstelle sowieso informiert wird.
Ich empfehle aber dringend, einen Verkauf (auch bei stillgelegten Fahrzeugen) immer zu melden. Ein Freund von mir hat einen alten (stillgelegten) VW-Bus verschenkt und die Daten des Käufers nicht notiert. Der Käufer hat das Auto ausgeschlachtet und am Straßenrand stehenlassen. Der bisherige Halter musste dann für die Entsorgungskosten aufkommen!Endgültige Abmeldung:
Das Fahrzeug gilt als endgültig aus dem (deutschen) Verkehr gezogen. Der Fahrzeugbrief wird entwertet, das Kennzeichen wird nach einer Ruhefrist wieder frei, die Daten nach Ablauf des Folgejahres gelöscht.
Wird gemacht bei Verschrottung, Export oder länger als 18-monatiger Stillegung.Soll das Fahrzeug nach endgültiger Abmeldung doch wieder in Betrieb genommen werden (z.B. weil die 18-monatige Stillegefrist übersehen wurde) , ist ein Vollgutachten (§21 StVZO, so als ob das Fahrzeug zum ersten Mal in Deutschland zugelassen würde) erforderlich, es wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt und ein neues Kennzeichen zugeteilt. (was aber nicht ausschließt, dass das alte Kennzeichen zugeteilt wird, falls es zufällig noch frei ist).
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