Frage zur KFZ Anmeldung

  • Hey,
    hab ne Frage:
    Hab mir ein Auto gekauft, dass abgemeldet (bzw. vorübergehen stillgelegt) ist.
    Zur Anmeldung, braucht man ja den KFZ-Brief, Tüv und Au Bescheinung und normalerweise die Abmeldebescheinung.
    Die alten Schilder (entwertet) hab ich auch noch.
    Nun hab ich keine Abmeldebescheinung, sondern den "alten" KFZ-Schein!
    Der Schein ist auch mit nem Stempel versehen: Stillgelegt am 10.Aug......


    Nun meine Frage:
    Bekomm ich den Wagen ohne Probleme wieder angemeldet mit Brief, Tüv/Au Bescheinigung und den besagten KFZ Schein?


    Und muss ich neue Schilder kaufen, oder reicht es wenn ich die alten Kennzeichen mitbringe?


    MfG, Dave

  • Re: Frage zur KFZ Anmeldung


    Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    Nun meine Frage:
    Bekomm ich den Wagen ohne Probleme wieder angemeldet mit Brief, Tüv/Au Bescheinigung und den besagten KFZ Schein?


    Ja, aber den Personalausweis nicht vergessen. Kfz-Schein hast wohl keinen bei einem stillgelegten Fahrzeug.
    Und ganz wichtig: Versicherungsbescheinigung! Sonst geht gar nichts.


    Zu den Schildern: Das Kennzeichen wird normalerweise für einen gewissen Zeitraum gesperrt (3 - 6 Monate IMHO).
    Schau mal bei http://www.wunschkennzeichen.de rein und schau nach, ob es verfügbar ist. Wenn ja, am besten gleich reservieren, dann sparst Du eventuell das Geld für neue Kennzeichen. Geht bei vielen Zulassungsstellen online.

  • Hi DeeJayDave


    Als ich mein letztes Auto abgemeldet hab, wurde mir keine Abmeldebescheinigung ausgehändigt. Ich erhielt lediglich eine formlose Quittung, dass ich die Bearbeitungsgebühr entrichtet habe.
    Die die Stilllegung ja auch im Schein vermerkt ist, sollte einer erneuten Anmeldung nichts im Wege stehen. (IMHO)


    Die Schilder kannst du wieder benutzen, bekommst nur einen neuen "Stempel" rein. Hab meine Schilder beim letzten mal auch wieder verwendet, je nach Region sind ja neue Schilder ganz schön kostenintensiv.


    Gruß Semmal


    EDIT: Tja Carsten war mal wieder schneller :rolleyes:


    Dafür hab ich noch eine kleine Berichtigung:


    Da das Fahrzeug offensichtlich nur stillgelegt und nicht abgemeldet ist, hat DeeJay selbstverständlich noch den KFZ-Schein. Das Suchen nach dem Wunschkennzeichen kann er sich sparen, da die Nummer ja bei dem KFZ verbleibt. Läuft hier so ähnlich wie bei einem "Saison"-Kennzeichen, das Fahrzeug wird nur für einen bestimmten Zeitraum (max. 18 Monate) stillgelegt.


    Der Rest siehe unten

  • Das ist dann schon komisch, aber im Prinzip kannst du da ja nichts machen ... aber wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du einfach mal bei der Zulassungstelle anrufen.

  • Das beruhigt mich schon mal ein wenig....
    Melde auch nicht zum ersten Mal ein Auto an.... der normale Ablauf ist ja: Brief, Tüv/Au Bescheinigung, Doppelkarte, Ausweis, Abmeldebescheinigung....


    Nur das der Verkäufer noch den Schein hatte, wunderte mich ein wenig. Der entwertete Schein ist demnach der Abmeldebescheinung gleichzusetzen.... !?


    Mfg, Dave

  • Da seit meinem obigen Edit nochmals gepostet wurde, hier nochmal die Fakten zu einer KFZ-Stilllegung (nicht Abmeldung)



    [URL=http://www.baynet.de/CDA_VMB_PL_Portal/1,1860,CLIENT=1_COMMUNITY=1_DISTRICT=0_LANGUAGE=1_PREVIEW=Error_MYZIP=0_MYAUTHORITY=0_PRIMARYNAVIGATION=1,00.html?ContentUrl=/CDA_VMB_PL_Product_Sheet/0,1817,CLIENT=1_COMMUNITY=1_DISTRICT=0_LANGUAGE=1_LIFESITUATION=341_MYAUTHORITY=0_MYZIP=0_PRIMARYNAVIGATION=1_PRODUCTSHEET=57,00.html]Quelle[/URL]

  • Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    Und was tun, wenn ich keine Abmeldebescheinung habe? :(


    Morgen bei der Zulassungsstelle anrufen, dann wird sich das vermutlich schnell klären. Das bringt mehr als weitere Spekulationen. ;)

  • gelöscht wegen :gpaul:


    Nochmals recheriert:


    So nach dem durchsuchen der Homepages verschiedener Kommunen, hab ich nun herausgefunden, dass bei einer vorrübergehender Stilllegung nicht zwangsweise eine Abmeldebescheinigung ausgehändigt wird.
    Zur Anmeldung nach einer vorrübergehenden Stilllegung, ist lediglich eine Stilllegungsbescheinigung vorzulegen. Selbige hast du in der Form des Eintrages in deinem KFZ-Schein.


    Erforderliche Unterlagen bei einer KFZ-Anmeldung



    [URL=http://www.baynet.de/CDA_VMB_PL_Portal/1,1860,CLIENT=1_COMMUNITY=1_DISTRICT=0_LANGUAGE=1_PREVIEW=Error_MYZIP=0_MYAUTHORITY=0_PRIMARYNAVIGATION=1,00.html?ContentUrl=/CDA_VMB_PL_Product_Sheet/0,1817,CLIENT=1_COMMUNITY=1_DISTRICT=0_LANGUAGE=1_LIFESITUATION=341_MYAUTHORITY=0_MYZIP=0_PRIMARYNAVIGATION=1_PRODUCTSHEET=175,00.html]Quelle[/URL]


    Und hier noch eine Checkliste zur KFZ-An- und Ummeldung: Klick


    Guad N8


    Semmal

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