Dickes dickes Problem mit Händler

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Mich würde mal die "real existierende" Verschlechterung der Sache interessieren!
    Wenn das Gerät keine Mängel am Gehäuse bzw. den physisch vorhandenen Bauteilen hat, dann ist da kein Mangel der Sache eingetreten.
    Die Software selbst kann durch einen Knopfdruck resettet werden (meinetwegen auch mehrere Knöpfe).
    Wenn da Kratzer wären, oder meinetwegen Sand in den Innereien, dann wäre es verständlich...
    Da dem aber nicht so ist, bleib ich bei dem, was ich gesagt habe...


    Ich bin oder war ja eigentlich einer Meinung mit dir. Daraus hat sich ja eine richtige Diskussion hier entwickelt.


    Es stellt sich eben oftmals die Frage ob das Produkt einen Wertverlust erlitten hat. Das ist oft eine Auslegungssache. Wenn ein Produkt nur "getestet" wird, dann hat es ganz sicher keinen Wertverlust nach dem Sinne des BGB/Fernabgesetz erlitten.


    Allerdings muss man hier schon sagen das der Kunde etwas zu weit gegangen ist.


    Um solchen Ärger zu vermeiden sollte sich der Kunde genau überlegen wo er bestellt. Ich persöblich kaufe eigentlich nie im Versand und wenn dann ganz sicher nicht bei einem kleinen Garagen Händler.


    Im Versand/Online Geschäft zählt eigentlich nur eins, der Preis. Und darum liefern sich die Händler jeden Tag eine neue Schlacht. Die Händler können nur noch mit sehr geringen Margen verkaufen. Sicher ist dann für einen Händler schlecht wenn er ein Produkt zurück bekommt, was einige Tage in Gebrauch war.


    Gruß


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Du würdest also ein defacto nicht neues Gerät gerne als Neugerät zum Neugerätepreis kaufen?


    Du würdest als Kunde ein solches Retourgerät wie im vorliegenden Fall als Gebrauchtware erkennen?


    Und darum gehts mir hier. Das meinte ich mit "sich einen Zweitwagen zu Lasten des Kunden verdienen". Der Händler hat nun dreissig Euro für garnix verdient und kann (theoretisch) das Gerät als Neugerät weiterverkaufen. Auch wenn dieses Gerät hier angeblich (und vermutlich auch wirklich) als Retourgerät weiterverkauft wird, es kann auch ein anderes Gerät sein (IMEI-Nummer?), daß da weiterverkauft wird und dem Kunden wir dennoch Geld abgezockt.

  • Ich kann die Meinung derer, die mit dem Nach-einer-Woche-zurückschicken kein Problem haben, ehrlich gesagt nicht verstehen.


    Wenn ich Neupreis für ein Handy bezahle, dann erwarte ich auch ein neues, d.h. unbenutztes Gerät.


    Nach einer Woche "on the road" ist ein Handy für mich nicht mehr neu, höchstens noch neuwertig. Aber dann würde ich einen deutlichen Hinweis und einen Preisnachlaß erwarten.


    Ich käme auch nicht auf die Idee, ein Handy nach Benutzung zurückzuschicken. Entweder merke ich direkt nach dem Auspacken und ersten Einschalten, daß es mir nicht gefällt, oder ich muß es halt privat verkaufen, wenn ich es erst später nicht damit zufrieden bin.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Du würdest als Kunde ein solches Retourgerät wie im vorliegenden Fall als Gebrauchtware erkennen?


    Zugegeben - oft gar nicht. Würde ich es aber Rausbekommen hätte der Händler ein ganz anderes Problem.
    Aber, das hat auch was mit Ehrlichkeit und Vertrauen zu tun.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Mich würde mal die "real existierende" Verschlechterung der Sache interessieren!


    Woher willst du denn wissen, welchen Einflüssen das Gerät in der Woche ausgesetzt war? Ob schonend mit dem Akku umgegangen wurde, das Gerät ein paar mal zu Boden fiel, usw. Also alles Einflüsse, die sich womöglich erst viel später in Form von schleichenden Defekten bemerkbar machen könnten. Aufgrund der 2-jährigen Sachmängelhaftung bedeutet das nichts Gutes für den Händler...
    Diese Gefahren sind bei einer Prüfung (=wenige Stunden) weitaus geringer, als bei der Benutzung über eine ganze Woche hinweg.
    Fakt ist: der Käufer hat das Gerät nicht "geprüft", sondern eine ganze Woche lang benutzt. Wir wissen aber nicht, wie.


    Um es klar zu machen: niemand verbietet einem Käufer, das Gerät in den 14 Tagen zu benutzen. Nur ist dann eben gesetzlich geregelt, dass dafür Wertersatz zu leisten ist. Darum verstehe ich die ganze Aufregung des Käufers darüber nicht (der es allerdings mittlerweile eingesehen hat).

    Grüssle
    Pinolino

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Du würdest als Kunde ein solches Retourgerät wie im vorliegenden Fall als Gebrauchtware erkennen?


    Und darum gehts mir hier.


    Nein, darum kann es dir nicht gehen. Du konstruierst dir hier irgendetwas zuammen, das nicht zur Realität passt.


    Zitat

    Der Händler hat nun dreissig Euro für garnix verdient und kann (theoretisch) das Gerät als Neugerät weiterverkaufen. Auch wenn dieses Gerät hier angeblich (und vermutlich auch wirklich) als Retourgerät weiterverkauft wird, es kann auch ein anderes Gerät sein (IMEI-Nummer?), daß da weiterverkauft wird und dem Kunden wir dennoch Geld abgezockt.


    Wie gesagt, du baust dir hier irgendetwas zusammen, was soll das? Das was du da beschreibst, könnte schon den Straftatbestand des Betruges darstellen. Und weil also ein Händler so agieren könnte, muss ein Verbraucher, der das Gerät benutzt hat auch keinen Wertersatz leisten? Wenn ich also bei einer Probefahrt mit einem Wagen einen Unfall verursache, muss ich nicht dafür gerade stehen, weil ja der Verkäufer das Auto reparieren und als unfallfrei verkaufen könnte?


    Seltsames Rechtsemfpinden, muss schon sagen...

    Grüssle
    Pinolino

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Hallo,
    Vielleicht solltest Du mal alles lesen und nicht solchen Unsinn schreiben...
    Danke und Gruß
    Christian


    Dass du es vehement vermeidest, auf meine Fragen einzugehen und sie zu beantworten, spricht doch Bände.

    Grüssle
    Pinolino

  • Zitat

    Original geschrieben von njoy_az
      Pinolino: Die Benutzung des Buttons wäre nicht verkehrt und erleichtert das Lesen


    :confused:

    Grüssle
    Pinolino

  • Pinolino und genauso Snoopyracer:


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    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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