Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
Die Prüfung zur Feststellung des Mangels war nach dem ersten Einschalten erledigt.
Wenn ihr so großes Interesse habt, hier über Rechtswesen zu diskutieren, dann verschiebt das Thema doch in ein anderes Forum.
Jeder Sachverständige, der in einem Rechtsstreit eingeschaltet würde, der würde bestätigen das man einen Mangel bei einem Mobiltelefon ganz sicher nicht immer mit dem ersten einschalten feststellen kann. Schreib doch bitte nicht so einen Unsinn.
In dem hier angesprochenen Fall, ist das Maß bezüglich einer Mängel Überprüfung sicher überschritten worden.
Gruß
Christian