Dickes dickes Problem mit Händler

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Die Prüfung zur Feststellung des Mangels war nach dem ersten Einschalten erledigt.


    Wenn ihr so großes Interesse habt, hier über Rechtswesen zu diskutieren, dann verschiebt das Thema doch in ein anderes Forum.


    Jeder Sachverständige, der in einem Rechtsstreit eingeschaltet würde, der würde bestätigen das man einen Mangel bei einem Mobiltelefon ganz sicher nicht immer mit dem ersten einschalten feststellen kann. Schreib doch bitte nicht so einen Unsinn.


    In dem hier angesprochenen Fall, ist das Maß bezüglich einer Mängel Überprüfung sicher überschritten worden.


    Gruß


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    [...]
    In dem hier angesprochenen Fall, ist das Maß bezüglich einer Mängel Überprüfung sicher überschritten worden.
    [...]


    Tja Snoopyracer - guess what: hier geht es schon die ganze Zeit nur um den vorliegenden Fall.


    ...und nicht jeder muss hier mit seinem gewünschten oder echten Beruf kokettieren, um seiner Argumentation zweifelhaften Mehrwert zu verleihen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Poste zu einem Absatz doch bitte den kompletten Text, damit sich dieser vom Inhalt nicht verändert.


    Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder? Alles für diesen Fall Wesentliche wurde zitiert. Der nicht zitierte Satz - auf den du dich wohl berufst - lautet:


    Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    Ich weiss ja nicht, ob du den kompletten Fred hier gelesen hast, aber wenn dem so wäre, dann könntest du nicht ernsthaft behaupten, dass der OP die Nutzung (=Verschlechterung) des Handy ausschliesslich auf die Prüfung der Sache reduziert hätte? Hallo? Zig SMS, Kontakte, Hanf-Bildchen usw. usf. Und das alles eine ganze Woche lang? Und letztendlich will er nicht wegen irgendeiner Funktionsstörung rückwickeln, sondern wegen dem Branding. Also einer offensichtlichen Sache. Dafür braucht man eine ganze Woche, und zig SMS und Bildchen??? Was hätte er denn im Laden gemacht? Darin eine Woche im Schlafsack und Zelt verbracht?


    Nein, fasse dir an die eigene Nase und lies' den Gesetzestext aufmerksam durch, wie du es selber forderst. Da steht eindeutig das Wörtchen ausschliesslich. Und das hat der OP nicht gemacht, er hat das Handy darüber hinaus benutzt. Also ist diese Klausel irrelevant, da sie nicht greift. Und deswegen habe ich sie nicht mitzitiert.


    Zitat

    Alles klar?


    Ohja, mir ist einiges klar geworden, doch doch. :rolleyes:

    Grüssle
    Pinolino

  • Hallo,


    hier geht es jetzt doch ganz klar um zwei verschiedene Sachverhalte:


    Einmal darum ob, wann und in welchem Rahmen der Händler dem Kunden bei einer Wandlung einen Teil des Kaufpreises abziehen darf.


    Und einmal um den Fall in diesem Thema, der sich am Ende des Themas ganz anders darstellt als am Anfang.


    Hier wird von manchen Leuten so ein Unsinn geschrieben, dass es sich sicher nicht lohnt darüber weiter zu diskutieren.


    Gruß


    Snoopyracer

  • Mal abgesehen vom Recht...


    Es ist eine frechheit ein Gerät 1 Woche lang zu nutzen und dann dem Händler zurück zu schicken. Solch ein verhalten nenne ich asozial. Ob ein Gerät einem zusagt oder nicht, kann man schon nach einem ein stündigen Test feststellen.


    Ich kenne einen sehr guten Händler in Berlin, der genau wegen solchen "Kunden" hier im TT nicht mehr viel wirbt. Die Reaktion von Zoran kann ich voll und ganz verstehen, obwohl Zoran nicht zu meinen vertrauenswürdigen Händlern zählt.




    MfG


    Rumpelstilzchen

    Die spinnen, die Finnen! Hoch leben, die Schweden!

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Einmal darum ob, wann und in welchem Rahmen der Händler dem Kunden bei einer Wandlung einen Teil des Kaufpreises abziehen darf. [/b]


    Wurde schon zur Genüge gesagt, ist gesetzlich geregelt: wenn die Nutzung der Sache nicht ausschliesslich der Prüfung dient, darf der Händler einen Teil des Kaufpreises abziehen. Und tatsächlich verkauft besagter Händler dieses Handy nun als Retoure für 199 Euro (vormals IIRC um die 235 Euro), insofern ist der Wertverlust nicht nur theoretisch, sondern sogar real (er hätte das Handy ja - unkorrekterweise - auch als "neu" weiterverkaufen können).


    Zitat

    Und einmal um den Fall in diesem Thema, der sich am Ende des Themas ganz anders darstellt als am Anfang.


    Wenn sich doch für dich der Sachverhalt nun ganz anders darstellt, warum bist du dann trotzdem so auf diesen Satz hier erpicht:
    Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    Du schreibst jetzt doch im Grunde, dass dir klar ist, dass der Käufer die Sache weit über die Prüfung hinaus genutzt hat ("...der sich am Ende des Themas ganz anders darstellt als am Anfang"). Warum also pochst du so auf diesen Satz? Irgendwie benimmst du dich paradox...


    Zitat

    Hier wird von manchen Leuten so ein Unsinn geschrieben, dass es sich sicher nicht lohnt darüber weiter zu diskutieren.


    [IronieModeStart]Ich hätte mich an deiner Stelle nicht eleganter aus der Affäre ziehen können.[IronieModeEnd]
    Anstatt den Fehler einzugestehen, unterstellst du den anderen, sie schreiben Unsinn. Dabei hat mittlerweile sogar der Käufer zugegeben, dass er im Unrecht war, und sich beim Händler mehr oder weniger entschuldigt. Aber fahr' du nur weiter auf deiner Spur und reg' dich über die vielen Hundert Geisterfahrer auf... :rolleyes:

    Grüssle
    Pinolino

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Rumpelstilzchen
    Mal abgesehen vom Recht...


    Es ist eine frechheit ein Gerät 1 Woche lang zu nutzen und dann dem Händler zurück zu schicken. Solch ein verhalten nenne ich asozial. Ob ein Gerät einem zusagt oder nicht, kann man schon nach einem ein stündigen Test feststellen.


    Ich kenne einen sehr guten Händler in Berlin, der genau wegen solchen "Kunden" hier im TT nicht mehr viel wirbt. Die Reaktion von Zoran kann ich voll und ganz verstehen, obwohl Zoran nicht zu meinen vertrauenswürdigen Händlern zählt.


    Da hast Du natürlich vollkommen Recht. Gerade als ich die Stellungnahme des Händlers gelesen habe, dachte ich auch das kann doch nicht wahr sein. So hat es der Autor des Threads aber am Anfang auch nicht beschrieben.


    Gruß


    Christian

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Pinolino
    [IronieModeStart]Ich hätte mich an deiner Stelle nicht eleganter aus der Affäre ziehen können.[IronieModeEnd]
    Anstatt den Fehler einzugestehen, unterstellst du den anderen, sie schreiben Unsinn. Dabei hat mittlerweile sogar der Käufer zugegeben, dass er im Unrecht war, und sich beim Händler mehr oder weniger entschuldigt. Aber fahr' du nur weiter auf deiner Spur und reg' dich über die vielen Hundert Geisterfahrer auf... :rolleyes:


    Vielleicht solltest Du mal alles lesen und nicht solchen Unsinn schreiben...


    Danke und Gruß


    Christian

  • Mich würde mal die "real existierende" Verschlechterung der Sache interessieren!


    Wenn das Gerät keine Mängel am Gehäuse bzw. den physisch vorhandenen Bauteilen hat, dann ist da kein Mangel der Sache eingetreten.


    Die Software selbst kann durch einen Knopfdruck resettet werden (meinetwegen auch mehrere Knöpfe).


    Wenn da Kratzer wären, oder meinetwegen Sand in den Innereien, dann wäre es verständlich...


    Da dem aber nicht so ist, bleib ich bei dem, was ich gesagt habe...

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Mich würde mal die "real existierende" Verschlechterung der Sache interessieren!


    Du würdest also ein defacto nicht neues Gerät gerne als Neugerät zum Neugerätepreis kaufen?

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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