Dickes dickes Problem mit Händler

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Und was sagst Du zum Fernabgesetz? Danach kann der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN wieder an den Händler zurück geben.


    richtig. Und der Händler hat es auch zurückgenommen. Daß er bei der Kaufpreiserstattung Nutzungsentschädigung abziehen darf steht auch im Gesetz.


    Zitat

    Original geschrieben von mojo2
    So ich hab mir jetzt mal die AGBs durchgelesen und ich habe diesen Absatz gefunden:" Verbraucher .... "


    Zitat

    Original geschrieben von mojo2
    Da mich sonst eventuelle kunden nicht ereichen können...


    Was nun, bist Du Verbraucher oder hast Du Kunden?


    Gruß, Wolfgang

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      Snoopyracer:


    Dein Freund heißt D. Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, ..." - Du kennst den Spruch ja sicher... ;)


    Ich bin derzeit in der Rechtsabteilung bei einer der größten Firmen in Deutschland tätig, da musst Du mir von Rechtswesen ganz sicher nichts erzählen.


    Das Gerät kostet derzeit bei einem "guenstiger.de Händler" 253 Euro. Ein Rückgaberecht im Versand hat der Kunde. Da gibt es keine Diskussion. Der Händler hat 30 Euro vom Kaufpreis abgezogen. Das sind ca. 11,85%. Für eine Woche??? Was hat das Gerät dann für einen Wertverlust nach einem Jahr? Muss der Kunde dem Händler im Fall eine Wandlung noch 100 Euro zurück zahlen?


    Gerade viele Mobilfunk Händler betätigen sich gerne als Hobby Juristen.


    Gruß


    Snoopyracer

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    richtig. Und der Händler hat es auch zurückgenommen. Daß er bei der Kaufpreiserstattung Nutzungsentschädigung abziehen darf steht auch im Gesetz.


    Kannst Du mir mal sagen wo das steht?


    Gruß


    Christian

  • Gut das mit der einen Woche war jetzt wirklich scheisse von mir, gebe ich zu ! Aber mir 10 % Abzuziehen finde ich einfach nur frech... Wie schon gesagt, wie viel zieht "der Händler" dann ab nach 3 monaten oder so ???



    Mfg

  • Snoopyracer:


    Dann überleg mal als was der Händler das Gerät verkaufen soll, wenn es eine Woche genutzt wurde? Als neu? Willst Du ein Gerät, dass schon am Ohr, in der Tasche und am Mund eines anderen Menschen war, das schon etliche Gesprächsminuten drauf hat, bei dem schon die Tasten gebraucht wurden usw. ... und das für den Preis, wo Du auch ein Neues haben könntest? Wahrscheinlich nicht, oder?
    Also kann man es nur als "Aufbereitet" oder "Rückläufer" verkaufen und da sind die angestrebten 30€ Minderung durchaus realistisch.


    Zitat

    Original geschrieben von mojo2
    ... Wie schon gesagt, wie viel zieht "der Händler" dann ab nach 3 monaten oder so ???


    Du verstehst es nicht, oder? :rolleyes:



    Chris

  • me too.
    Von der persönlichen Meinung hast Du natürlich Recht. Das ganze ist nicht schön für den Händler. Aber damit man man im Versand Geschäft in der heutigen Zeit eben zurecht kommen. 11-12 % für eine Woche ist einfach nicht angemessen. Damit würde der Händler nie durchkommen.


    Mich wundert immer wieder wie die meisten Leute hier um jeden Preis die Händler verteidigen? Seid ihr alle selber Händler?


    Gruß


    Snoopyracer

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Mich wundert immer wieder wie die meisten Leute hier um jeden Preis die Händler verteidigen? Seid ihr alle selber Händler?


    Das hat aber bisher noch keiner so gesehen! :D
    TT ist wohl als das Handyforum bekannt, das eher die meisten Händler verreißt!


    Aber in diesem Fall im Gegenteil: Ich weiß um welchen Händler es geht und da habe ich auch schlechte Erfahrungen gemacht! Aber wenn sich ein Kunde so wie in diesem Fall verhält, dann ist das Vorgehen des Händlers die logische und richtige Konsequenz.


    Aber das wird OT!

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Aber in diesem Fall im Gegenteil: Ich weiß um welchen Händler es geht und da habe ich auch schlechte Erfahrungen gemacht! Aber wenn sich ein Kunde so wie in diesem Fall verhält, dann ist das Vorgehen des Händlers die logische und richtige Konsequenz.


    Vielleicht habe ich ja etwas überlesen oder falsch gelesen. Das möchte ich nie ausschließen.


    Aber wenn ich es richtig gelesen habe, dann hat der Kunde das Gerät innerhalb von 14 Tagen wieder an den Händler zurück geschickt. Der Händler behauptet nun das der Kunde einen "Sperrcode" in das Gerät eingegeben hat (was der Händler beweisen muss) und zieht dafür 30 Euro vom Kaufpreis ab.


    Zur Sicherheit: Wenn ich jetzt nichts falsch gelesen habe, dann ist der Kunde ganz klar im Recht. Ihm steht der voller Kaufpreis zu.


    Gruß


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Hallo,




    Ich bin derzeit in der Rechtsabteilung bei einer der größten Firmen in Deutschland tätig, da musst Du mir von Rechtswesen ganz sicher nichts erzählen.
    [...]


    Da wird scheinbar gaaanz viel Kaffee getrunken :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer


    Zur Sicherheit: Wenn ich jetzt nichts falsch gelesen habe, dann ist der Kunde ganz klar im Recht. Ihm steht der voller Kaufpreis zu.


    Dann ließ doch nochmal ... er schreibt doch selbst und gibt zu, dass er es eine Woche genutzt hat (weil er angeblich drauf angewiesen wäre - was kein Grund ist)! ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!