Dickes dickes Problem mit Händler

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Wenn das Handy für Dich "überlebendwichtig" ist, hast Du eindeutig die falschen Bezugswege.


    Das ist aber noch sehr vorsichtig ausgedrückt!
    Wenn das Gerät so wichtig ist, hat man entweder ein Ersatzgerät irgendwo rumliegend (irgendwas altes halt, Hauptsache telefoniert), oder man rennt bei defekt in den nächstbesten Telefonladen und holt sich irgendein günstiges Übergangsgerät. Besser schlecht telefoniert als gar ned!


    mojo2: Ich würd sagen, Du hast ein Handy bestellt und nach ner Woche gemerkt, dass Du ein anderes haben willst. Ist ja auch kein Problem - ist mir auch schon passiert. Aber dann ruft man in dem Shop an, erklärt denen, was Sache ist und i.d.R. findet man schon einen Weg. Jeder Händler weiss, dass er innert den ersten 14 Tagen zurücknehmen MUSS. Deswegen wird jeder Händler mit ner vernünftigen Regelung einverstanden sein, so dass für beide Seiten ein Gewinn raus kommt. So hat jetzt der Händler ein gebrauchtes Gerät rumliegen und Du ärgerst Dich wegen den paar Kröten Abzug. Somit hat jetzt keiner was davon!


    Aber ich weiss, es ist leichter, auf Rücknahme zu bestehen, als dass man mit einem klärenden Gespräch nach ner Lösung sucht... :rolleyes:


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Will damit sagen - je nachdem wie lange du das Handy "getestet" hast, sind diese 30,-€ u.U. durchaus rechtens... oder würdest du wollen, daß er "dein Handy" jetzt als neu verkauft?


    Wenn man das erste Posting zu dem Thema liest, dann erfährt man das er das Gerät vor vier Wochen bestellt hat. Dazu kommt noch die Zeit mit dem "hin und her versenden". In den ersten 14 Tagen darf der Händler nicht einen Cent vom Kaufpreis abziehen.


    Selbst wenn man von eine Nutzungsdauer von 4 Wochen ausgeht, sind 30 Euro Abschlag für den Wertverlust eines Gerätes in dieser Preisklasse mehr als eine Frechheit.


    Der Händler sollte sich mal mit aktuellen LG Urteilen beschäftigen.


    Gruß


    Christian

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Ich sehe die Sache jetzt mal aus der Sicht des Käufers nach Dir, der sich ein NEUES Handy bestellt, den Preis dafür bezahlt und dann Dein 1 Woche genutztes bekommt. Der wird begeistert sein.
    Es ist eine Sache, wenn Dir das Handy wegen des doch sehr harmlosen O2 Brandings nicht gefällt, dann hättest Du es halt am gleichen Abend wieder einpacken, zurückschicken und ein brandingfreies einfordern sollen.
    Nach 1 Woche benutzung ist das ganze aber eher unverschämt.


    Und was sagst Du zum Fernabgesetz? Danach kann der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN wieder an den Händler zurück geben. Dem gibt es nichts zu zufügen. Dem Versandhändler dem das nicht passt. Der soll seine Ware lieber auf einem Basar verkaufen.


    Gruß


    Christian

  • So ich hab mir jetzt mal die AGBs durchgelesen und ich habe diesen Absatz gefunden:" Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.... "



    Also muss der mir doch den ganzen kaufprei mir erstatte, oder ???

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Und was sagst Du zum Fernabgesetz? Danach kann der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN wieder an den Händler zurück geben. Dem gibt es nichts zu zufügen. Dem Versandhändler dem das nicht passt. Der soll seine Ware lieber auf einem Basar verkaufen.


    Dann lies' mal den Rest des entsprechenden Paragraphen, wo es um die Wertminderung geht.


    Zitat

    Original geschrieben von Pinolino
    Kann mich dem nur anschliessen. Es ist auch ganz klar gesetzlich geregelt: wenn während der zwei Wochen die Sache benutzt wurde, kann der Händler eine gewisse Summe dafür in Zahlung stellen. § 357 (3) BGB. Der Händler muss allerdings darauf hinweisen.


    Mojo:


    Akzeptier es einfach, zahl die 30€ und fertig!



    Chris

  • mojo2:
    Reg Dich ab. Das Verhalten des Händler ist nachvollziehbar, und meiner Ansicht nach durchaus gerechtfertigt ist. Auch ich hätte ein 1 Woche lang benutztes Handy nicht einfach so zurückgenommen ("Widerrufsrecht"), da ein Mobiltelefon nach Benutzung ja wohl definitiv nicht mehr als neu veräußert werden kann. Die Differenz zwischen "Verkaufspreis neu" und "Verkaufspreis gebraucht" musst Du halt tragen - fertig! Nennt sich auch Wertminderungsfaktor oder auch "merkantiler Minderwert". ;)


    Und wenn (wie Du selber schriebst) Dein Handy für Dich überlebenswichtig ist, hast Du sicherlich nicht nur eines, oder?? Was wäre denn z.B., wenn Dein Handy mal ungünstig herunterfällt und dadurch einen Defekt erleidet?


    Auch das stelltest Du bereits selber fest... "Lächerlich!" :rolleyes:
    Was sich manche Kunden einbilden, ist echt nicht mehr feierlich...


    Tobias

  • Snoopyracer:


    Dein Freund heißt D. Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, ..." - Du kennst den Spruch ja sicher... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Jetzt habe ich mal eine frage an dich: Wenn du in deinem Beruf ( falls du schon arbeiten gehst) einen Fehler machts, wer muss diesen Fehler ausbaden ? Der Verbraucher der dein Produkt / Ergebniss kauft bzw. benutzt oder musst du den Fehler einsehen und ein neues Produkt fertigen ??


    Eingeshen hat der Händler seinen Fehler, jedoch lässt er seinen Fehler seine Kunden "ausbaden" !!


    P.s: Ich hab mich schon längst abgeregt !

  • Die Leute haben es Dir, mojo, doch nun schon mehrfach erklärt.
    Es mag ja sein, dass das Gerät, was Du bekommen hast, ein Branding hatte und es aus diesem Grunde umgetauscht werden musste. Das hat der Händler aber auch eingesehen und Dir eine Paketmarke geschickt. Der Schritt wäre nun gewesen, dass Du es, da Du merkst, dass es nicht das richtige Produkt ist, wieder in den Karton legst und sobald die Marke kommt zurück schickst. Wenn Du es aber nutzt, gebrauchst und damit den Wert minderst, dann ist es ganz allein Deine Sache und Du hast dafür aufzukommen. Und dafür ist in diesem Fall eben das Ausgleichs- Geld, das Du zahlen solltest - ganz einfach und am Ende selbst schuld. Hättest Du es nicht genutzt, hättest Du nun Dein brandingfreies Gerät und keine Probleme.


    Mehr gibts dazu nicht zu sagen!



    Chris

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!