Dickes dickes Problem mit Händler

  • Jetzt könnte man es auch gut sein lassen. Die Angelegenheit ist geklärt, jeder versucht halt seine dreisten Vorstellungen durchzudrücken.


    Zoran hat jetzt wohl einen Kunden verloren, TT eventuell einen Wichtigtuer. Für beide Seiten kein großer Verlust.



    Stefan

  • Also, ich denke nicht. daß sofern keine Kratzer oder Beschädigungen am Gerät sind, daß irgendein Wertverlust eingetreten ist. Die Software zu resetten dauert wenige Minuten, da kann man auch nicht von erheblichem Arbeitsaufwand reden...


    Andererseits isses natürlich auch falsch, ein Gerät eine Woche lang zu nutzen, wenn man es garnicht haben will.


    Ich persönlich hab mit einem anderen Produkt bei dem ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hatte, ähnliche Erfahrungen gemacht-ich habe allerdings nach einem Tag das Produkt zur Post gebracht und dennoch wurde mir Geld abgezogen (hat aber nix mit dem Händler hier oder überhaupt einem Mobilfunkhänlder zu tun, aber online wars).


    Daß scheint mittlerweile Standard bei Klein- und Möchtegernhändlern zu sein, sich zu Lasten des Kunden den Zweitwagen zu finanzieren, indem man gerne hier und da "Kleinstbeträge" willkürlich abzieht, die noch so niedrig sind, daß ein Kunde ohne Rechtsschutz definitiv nicht klagen wird. Das macht in der Masse allerdings ne Menge Heu.


    Die großen und seriösen Händler wie Amazon, Neckermann etc. machen daß natürlich nicht, weil die erstens einen Ruf haben und einen Namen, und weil die mit der negativen Berichterstattung tatsächlich Einnahmebußen zu verzeichnen hätten. Aber "Hurzels Onlinebude" kann das machen, denn da bestellt man im Leben vielleicht ein oder zweimal, aber nicht regelmäßig...


    Ich persönlich gehe daher nur noch nach dem Preis, Kundenbindung können Kleinhändler seit diesem Vorfall vergessen. Ob die was verdienen oder in die Insolvenz gehen, is mir mittlerweile Schnuppe. Wenn man am eigenen Leib erlebt, was es heisst, Kunde in Deutschland sein zu müssen, dann sind persönliche Hintergründe (Familie zu ernähren etc.) schlichtweg irrelevant.

  • Zitat

    Daß scheint mittlerweile Standard bei Klein- und Möchtegernhändlern zu sein, sich zu Lasten des Kunden den Zweitwagen zu finanzieren


    wie sollen wir das jetzt verstehen?

    alle Angebote verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Angebote sind solange gültig wie der Vorrat reicht. Bitte beachtet das wir aus organisatorischen Gründen keine PN´s beantworten können.
    http://www.fonez.de
    tel. 07720.99.51.9.0
    fax.07720.99.51.9.29

  • Hallo,


    jetzt übertreibt mal hier nicht. Die Sache ist für beide Seiten ja doch noch einigermaßen zufriedenstellend gelöst worden. Also wollen wir das Thema mal hier nicht zu hoch fahren.


    Gruß


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von mojo2 und vergessen sie nie den Spruch " Der Kunde ist König" !
    Mfg


    Der Satz ist unvollständig, komplett lautet er:
    Der Kunde ist König, solange er sich wie ein König benimmt.


    Glaub mir, du hast dich alles andere als königlich verhalten. Weder beim Deal an sich, noch wie du hier im Forum die Sachlage "beschrieben" hattest.

    Grüssle
    Pinolino

  • Hallo,


    [Nutzungsentschädigung]


    Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Kannst Du mir mal sagen wo das steht?


    §357 (3) BGB:


    Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    (Hervorhebung von mir, IANAL)


    Eine Ingebrauchnahme die über die Prüfung (erheblich) hinausgeht hat der OP eingeräumt, geänderter Code, empfangene SMS usw sind ein deutliches Indiz dafür.


    30 Euro halte ich für angemessen bzw (nachdem in den letzten Beiträgen der tatsächliche Umfang der Nutzung bekannt wurde) für sehr zurückhaltend. Es geht ja nicht darum wieviel das Handy durch eine Woche Nutzung an Nutzungswert verloren hat sondern darum wieviel das Handy dabei an Verkaufswert verloren hat. 10% muß der Händler schon nachlassen damit es (bei ehrlicher Angabe daß es sich um eine Retoure handelt) einen neuen Käufer findet.


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Hallo,
    Kannst Du mir mal sagen wo das steht?
    Gruß
    Christian


    Ich dachte, du sitzt direkt an der Quelle, in einer riesengrossen Rechtsabteilung? Wie auch immer....:


    § 357 (3) BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
    Der Verbraucher hat (...) Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.


    Alles klar?

    Grüssle
    Pinolino

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    §357 (3) BGB:
    Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    Das Problem für die meisten Leute ist es, Gesetze zu lesen und zu verstehen. Lies mal den letzten Satz, dann ist alles klar.


    Gruß


    Christian

  • Hallo.


    Zitat

    Original geschrieben von Pinolino
    Ich dachte, du sitzt direkt an der Quelle, in einer riesengrossen Rechtsabteilung? Wie auch immer....:


    § 357 (3) BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
    Der Verbraucher hat (...) Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.


    Alles klar?


    Poste zu einem Absatz doch bitte den kompletten Text, damit sich dieser vom Inhalt nicht verändert.


    Alles klar?


    Gruß


    Christian

  • Irgendwo muss die Grenze zwischen neu und gebraucht gezogen werden.
    Ich wünschte Ihr würdet so "werterhaltend" diskutieren, wenn man ein "wie neues" Gerät ins Biete einstellt.


    90 min telefonieren, eine Woche nutzen sowie PIMs einspielen und dann noch die Bildchen - das ist für mich "wie ein Eigentümer in Betrieb genommen".
    Denn Sperrcode verändern und es so noch zurücksenden, dass alleine ist schon ausreichend!


    Die Prüfung zur Feststellung des Mangels war nach dem ersten Einschalten erledigt.


    Da wir das alle ja aber nicht verstehen können, haben wir ja Snoopyracer, der uns die Juristerei näherbringt :rolleyes:

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