Wasserschaden feststellen ?

  • Hallo,
    hab seit ca. 1 Woche das Samsung E730 das ich aber in den letzten 4 Tagen meinem d**fen Bruder geliehen habe, heute hat er es mir wieder gegeben und sagt es sei kaputt, es lässt sich nicht meht einschalten auch nicht mit einem anderen Akku und er hat natürlich nix drann gemacht :mad:
    Von außen kann man nix erkenne das es einen defekt haben könnte, es ist sogar noch die Abdeckschutzfolie drauf.
    Nun meine Frage:
    Kann ich irgendwie erkennen ob es einen Wasserschaden hat ?
    (Fragt nicht woher ich diese Idee hab aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das er nichts mit dem Handy gemacht hat :D )
    Wie soll ich mich bezüglich eine Garantiefalles verhalten ?


    mfg
    maec

  • Re: Wasserschaden feststellen ?


    Zitat

    Original geschrieben von maec
    Wie soll ich mich bezüglich eine Garantiefalles verhalten ?


    Falls es doch ein Wasserschaden ist, die Rechung an deinem Bruder weiterleiten :D


    Bei SE ist meistens unterm Akku, eine kleine Stelle die sich bei einem Wasserschaden rotfärbt, keine Ahnung obs bei Samsung auch so ist.

  • Hallo,
    wenn ich den "sofort-austausch-service" von Samsung benutze bekomm ich dann eine Rechnung wenn sich der Wasserschaden bestätigt ?
    Oder wie funktioniert das ?


    mfg
    maec

  • sie machen dir einen kostenvorschlag, wenn sich der wasserschaden bestätigt....


    greetz

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    And if you think you know, then I don´t think you know


    D-M-X - More 2 A Song

  • Zitat

    Original geschrieben von maec
    Hallo,
    wenn ich den "sofort-austausch-service" von Samsung benutze bekomm ich dann eine Rechnung wenn sich der Wasserschaden bestätigt ?
    Oder wie funktioniert das ?


    mfg
    maec


    Bei einem festgestellten Feuchtigkeitsschaden ist das ganz simpel , das alte Gerät wird als irreparabel "entsorgt" und das neue dir in Rechnung gestellt.

  • wenn du eine handyversicherung hast, dann ja, weil die auch wasserschäden usw übernehmen! aber ob´s die haftpflicht macht, kann ich dir nicht genau sagen! kannst ja mal eine handyversicherung abschließen, sowie ich es bei mienem d500 :rolleyes: gemacht habe! ja n4l dann kann ich es nämlich sein lassen, es zu versuchen,es selbst zu reparieren^^ aber ich glaube nicht, dass die haftpflicht so etwas übernimmt!



    greetz

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  • meinte nicht meine Haftpflicht sondern die meines Bruders, normal müsste doch seine für so einen Schaden aufkommen ?


    mfg

  • Haftpflicht aufpassen


    Zitat

    Original geschrieben von maec
    Haftpflicht meines Bruders für so einen Schaden aufkommen ?


    ... wenn es ein Haftungsfall ist: ja.


    Allerdings wird hier wirklich mehrfach geprüft, ob sie sich über AGB´s rauswinden können. Manche zahlen innerhalb der Familie nicht; manche zahlen mittlerweile bei Computerviren nicht usw.


    Dann muß der Sachverhalt genau gecheckt werden: Fahrlässigkeit/ grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz. Bestimmungsgemäßer Gebrauch. Rechtmäßiger Besitz. Leihvereinbarung. Kein gemeinsames Eigentum. Rückgabevereinbarung. Dritthaftungsausschluß (kein Aussenstehender hat schuld).


    Wir hatten letztens folgenden Fall.
    2 Freunde: Einer bittet den anderen den XDA2 in seine Hemdtasche zu nehmen, weil er ihn in seiner Hosentasche stört. Dem anderen wird bei anschließender Party ein Eimer Wasser über den Kopf gegossen. -> Haftungsfall von "C" (der mit dem Eimer).


    LP 2005
    Glaube versetzt Berge, aber hilft ihm wirklich nicht weiter, denn wer glaubt, weiß nichts ;-)

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