Theoretische Frage: Könnte man eine Vertragskündigung "erzwingen"

  • Mit ganz viel Glück kann auch Folgendes gelingen: Man sagt dem Netzbetreiber/Provider, dass man den Vertrag loshaben möchte und bietet zugleich an, sämtliche noch anfallende Fixkosten sofort zu bezahlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies klappt, ist natürlich extrem gering, aber es soll schon dem einen oder anderen gelungen sein, speziell bei o2.
    Man könnte offen zugeben, ein Handy über einen Schubladenvertrag "erschlichen" zu haben und die SIM-Karte sowieso nicht mehr zu nutzen. Dann kann es klappen. Aber dadurch klappt es auch mit Sicherheit, dass man bei diesem Anbieter nie wieder einen Vertrag erhalten wird.
    Am Besten überlegt man zuerst, was man wirklich haben will und welche Auswirkungen die erstrebte Entscheidung auf die Zukunft haben wird und handelt dann. :cool:

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    .........


    Ein Vertrag ist ein Vertrag ist eine Vertrag ist ein Vertrag...


    Gruß, Loco!



    :confused: versteh ich nicht.



    Man kann schon früher rauskommen, wenn man wie damals bei eplus falsch abgerechnet wird.... etc...

    16610LV

  • Danke schon mal für die zahlreichen und ungewöhnlichen möglichkeiten. wie wäre es denn mit der hier, natürlich theorie: o² bietet eine WAP&Email Flat an. diese könnte man, wenn man ein böser mensch ist, über ein mobiltelefon so mißbrauchen, dass man damit mit dem pc ins internet kommt und damit das telefon als modem nutzt. dies ist laut agb verboten....

  • Zitat

    Original geschrieben von jiggamirk
    Danke schon mal für die zahlreichen und ungewöhnlichen möglichkeiten. wie wäre es denn mit der hier, natürlich theorie: o² bietet eine WAP&Email Flat an. diese könnte man, wenn man ein böser mensch ist, über ein mobiltelefon so mißbrauchen, dass man damit mit dem pc ins internet kommt und damit das telefon als modem nutzt. dies ist laut agb verboten....


    o2 wird dir die Verbindungen extra in Rechnung stellen, aber nicht den Vertrag kuendigen. Diese AGB beziehen sich wohl nur darauf was wirklich innerhalb des Paketes nutzbar ist -- alles andere wird dann einfach zusaetzlich berechnet.


    Ausser die Rechnung nicht zu bezahlen, sehe ich keine Moeglichkeit die AGBs so zu brechen, dass man gekuendigt wird.


    Spekulation:
    Bei einigen DSL-Flatanbietern wurden Kunden vom Anbieter aus dem Vertrag herausgekauft, weil sie zuviel Traffic produziert haben. Vielleicht wird E+ sowas auch mit Powerusern machen in der neuen Flat? Da es das Produkt aber ja erst ab heute gibt(?) ist es, wie gesagt, Spekulation.

  • o2 kündigt doch leute mit den alten viag verträgen die massenahft sms verschicken.


    falls du so einen vertrag hast: versende im monat mehrere 1.000 sms und o2 wird auf dich zukommen ;)

    NoxX

  • Zitat

    Original geschrieben von NoxX
    o2 kündigt doch leute mit den alten viag verträgen die massenahft sms verschicken.


    falls du so einen vertrag hast: versende im monat mehrere 1.000 sms und o2 wird auf dich zukommen ;)


    Meinst Du nicht, dass es billiger sein müsste, O2 z.B. die doppelte GG (für angenommen noch 12 Monate) zu zahlen (also 240 EUR), als haufenweise (unsinnige) SMS zu verschicken (und sich eine Sehnenscheidenentzündung oder sonstige Abnutzungen zuzuziehen ;) ), die einem bei z.B. 5000 Stk. 159 EUR (=100*0,12+4900*0,03) kosten und wo O2 _vielleich_ eine Verlängerung des Vertrages zum _ENDE_ der Mindestlaufzeit ablehnt - bei Selbstkosten von < 0,01 EUR/(O2-)SMS würde O2 schliesslich noch kräftig Umsatz und Gewinn machen :D


    Die Schublade wäre da natürlich viel billiger - hilft aber nicht viel, wenn man die Nummer unbedingt behalten will, aber noch keine Portierung durchführen kann.

    - o2o-50-SoHo + IP-L-Promo (10 GB, 10 EUR) + Airbag-GF (+ zusätzlich 20% Rabatt auf alles)

  • Zitat

    Original geschrieben von Ryushi
    Die Schublade wäre da natürlich viel billiger - hilft aber nicht viel, wenn man die Nummer unbedingt behalten will, aber noch keine Portierung durchführen kann.


    Ich glaube nicht, daß einem ein Anbieter nach einer außerordentlichen Kündigung, seitens des Anbieters, noch die Rufnummer zur Portierung zur Verfügung stellt.


    War das etwa jiggamirks Absicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von mastaplan2k2
    Man kann schon früher rauskommen, wenn man wie damals bei eplus falsch abgerechnet wird.... etc...


    Das ist aber eine völlig andere Situation. In dem von Dir genannten Fall hat sich e-plus selbst nicht vertragsgerecht verhalten, woraus man ein außerordentliches Kündigungsrecht ableiten konnte.


    Sowas ist natürlich völlig selbstverständlich, daß man bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsrechtes den Vertrag kündigen kann. Solche Fälle, in denen einem als Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, sind aber eher selten.

    Zitat

    Original geschrieben von NoxX
    o2 kündigt doch leute mit den alten viag verträgen die massenahft sms verschicken.


    falls du so einen vertrag hast: versende im monat mehrere 1.000 sms und o2 wird auf dich zukommen ;)


    Ja schon, aber die Kündigung seitens o2 erfolgt dann regulär zum Ende der Vertragslaufzeit, nicht vorzeitig. Dann kann man auch selber kündigen und sich das gesimse sparen.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von Ryushi
    Die Schublade wäre da natürlich viel billiger - hilft aber nicht viel, wenn man die Nummer unbedingt behalten will , aber noch keine Portierung durchführen kann.


    Wenn man die Nummer behalten will, muss man ja auch damit telefonieren wollen, oder? Warum nicht beim NB bleiben?


    Oder verstehe ich den Sinn des Nummern hostens nicht?


    :gpaul: ?


    Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Ein Vertrag ist ein Vertrag ist eine Vertrag ist ein Vertrag...


    Gruß, Loco!


    Pacta sunt servanda.


    Grundsatz des Vertragsrechts, der besagt: "Verträge müssen eingehalten werden" (lat.).


    Er wird auch als "Prinzip der Vertragstreue" bezeichnet.


    Der Grundsatz beherrscht das deutsche Zivilrecht.



    Er gilt durch Art. 26 der Wiener Vertragsrechtskonvention (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge) von 1969 auch für das internationale Vertragsrecht.


    Darin heißt es unter der Überschrift "Pacta sunt servanda": Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.


    Eine Ausnahme von der Vertragsbindung wird durch die Regelung zur Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Bürgerliches Gesetzbuch) zugelassen.



    Gruß Gunn

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