also nur mal so am rande...ich habe das gesetzt mal durchgelesen tankred wird sich vielleicht noch dran erinnern.... und denmnach wäre der eingriff und die veränderung von inhalten eines copyright geschü+tzen werkes straffällig.....
so long
V3 Razr: Unnötige Bilder wegmachen?
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Zitat
Original geschrieben von GorchFock
also nur mal so am rande...ich habe das gesetzt mal durchgelesen tankred wird sich vielleicht noch dran erinnern.... und denmnach wäre der eingriff und die veränderung von inhalten eines copyright geschü+tzen werkes straffällig.....
so longDas ist in mehrfacher Hinsicht falsch.
Erstens enthält das UrhG für Eingriff in und Veränderung von Inhalten gerade keine strafrechtlichen Sanktionen. Strafbar macht man sich (in Kurzform) nur, wenn man Urheberbezeichnungen verändert oder geschützte Werke unzulässig vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt.
Zweitens habe ich bereits oben darauf hingewiesen, dass die Kombination aus Gerät und/oder Gerätesoftware und/oder aufgespielten Bildern, Tönen und Videos gerade kein Werk i.S.d. Urheberrechtes darstellt. Jeder, der das UrhG halbwegs verstanden hat, wird kaum etwas anderes behaupten wollen. Wenn die Kombination aber kein Werk darstellt, kann die Löschung von Teilen auch nicht durch das UrhG verboten sein.
Sorry, wenn das unter diesem Thread arg offtopic ist, aber ich finde, dass die falschen urheberrechtlichen Auskünfte nicht unwidersprochen bleiben sollten...
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mag ja alles sein aber die software is nun mal urheberrechtlich geschützt durch bestimmte patente (man sollte mal das kleingedruckte der bda lesen) und dort steht auch das diese recht nicht grade das deutsche sondern in erster lienie das US rtecht ist..... und da das wohl kaum einer bisa ins kleinste detail hier kennt ist das schwer...weiterhin steht dort auch wie bei jedem teil das auch regionale rechte gelten.....
besonders interesant finde ich das bei copilot (sage ich nun hier mal so an weil ich mir dort die erklärung zu letzt durchgelesen habe und dies bestens im kopf habe) wird als 1. auf das us-recht hingeiesen..... dann steht dort weiter das wenn man nicht in der eu oder schweiz lebt gilt das recht des landes in dem man das gerät gekauft hat.... da dies nur ein kurzer usammen fassung ist kann natürlich jeder dfers sich nun durchliest mir mal wieder mit gegenargumenten kommen....aber den ganzen text hier zu posten finde ich echt nicht angebracht...kann jeder sich ja selber durchlesen in dem er sich von der alk page die deutsche bda als pdf zieht....interersant ist aber auch das bei der bda om a780 us welchen gründen auch immer diese aussage nicht vorhanden ist....
ich würde ja sagen das ist nicht so da linux als bs nicht unter dieser rechte unterliegt..... ( da die meisten distribtionen legal über internet vertrieben werden dürfen oder so oft vervielfältigt werden darf wie man lust und laune hat)
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1. Das deutsche Urheberrecht ensteht völlig unabhängig von einem Patentschutz durch Schaffung des Werks.
2. Dass die Regelungen in geduldigen Bedienungsanleitungen rechtlich oft nicht mal das Papier wert sind, ist spätestens seit Microsofts (vergeblichen) Shrink-Wrap-Licences bekannt.
3. Auch in Foren kann nicht jeder von allen Dingen Ahnung haben, zu denen er denkt, seinen Senf geben zu müssen...
edit:
4. Von meiner Seite ist zu diesem Thema alles geschrieben. -
von meinen standpunkt auch aus.... :top:
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Löschen von Teilen mitgelieferter Software
ZitatOriginal geschrieben von ra-kessel
3. Auch in Foren kann nicht jeder von allen Dingen Ahnung haben,Am einfachsten ist es vielleicht so zu sehen:
Wenn ich mir ein Buch kaufe, kann ich natürlich beliebig viele Seiten, die mir
nicht gefallen, herausreissen, oder drübermalen usw.;
ich kann das Buch dann auch so weiterverkaufen (wenn es einen Käufer findet).Also: das Löschen der Bilder ist legal - auch wenn es der Forenbetreiber nicht glauben sollte. Was ev. eintreten könnte, wäre ein Gewährleistungsverlust.
Grüße
k. -
Re: Löschen von Teilen mitgelieferter Software
ZitatOriginal geschrieben von karl222
Am einfachsten ist es vielleicht so zu sehen:
Wenn ich mir ein Buch kaufe, kann ich natürlich beliebig viele Seiten, die mir
nicht gefallen, herausreissen, oder drübermalen usw.;
ich kann das Buch dann auch so weiterverkaufen (wenn es einen Käufer findet).Also: das Löschen der Bilder ist legal - auch wenn es der Forenbetreiber nicht glauben sollte. Was ev. eintreten könnte, wäre ein Gewährleistungsverlust.
Grüße
k.Und wie sieht es mit der Software aus mit der du die Bilder löschst? Ist die auch legal?
Gruß Dirk
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Hallo,
ob die Software legal ist, ist egal.
Du kannst mit dem von Dir gekauften Gerät tun was Du willst. Bilder löschen oder es aus dem Fenster werfen. Motorola hat dabei überhaupt keine Eingriffsmöglichkeit. Das Gerät ist DEIN Eigentum.
Allerdings kannst Du definitiv den Garantieanspruch verlieren. Wenn Motorola das entsprechend in den Garantiebedingungen so formuliert hat.
ainstein
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also deine aussage stimmt so nicht ganz.... auser natürlich du kaufst das gerätkomplett ohne irgendwie was....
denn bei einen vertrag gehört das gerät erst nach 2 jahren dir...solange ahlst du es monatlich mit deiner grundgebühr bei deinen vertragspartner ab....
sprich ihm gehört solange jedenfalls ein teil des gerätes...ist quasie wie bei nem autokauf wo man ne kredit- bzw leasing vertrag abschließt.....
ansonsten haste recht das man natürlich damit machen kann aber eben die garantioe ist (da es so ausdrücklich in denn garantie bestimmungen nachzulesen ist) richtig...und in 2 jahren handynutzung kann vieles passieren...und dann würde ich echt nicht wegen 2 KB mehr speicher( weis jetzt ncht wie groß die bilder und klingeltöne sind) die garantie nicht verlieren wollen..... aber das ne persönliche einstellung -
Ach echt ?
Wieso muss ich dann eine Grundgebühr zahlen wenn ich ein Handy habe ? Also kein subvensioniertes nehme. Sowas gibt es nur noch selten, dass das Gerät 2 Jahre lang zahlen musst.
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