Kfz Mit poln. Zulassung Aber Wohnsitz In D

  • Hey Leute,
    hab mal ne Frage an euch:
    Vorweg: Meine Großeltern leben in Polen und ich mit meinen Eltern in Deutschland.
    Nun hab ich mir ein Auto gekauft und in Polen zugelassen (poln. Kennzeichen). Der Wagen ist dort auf meine Oma zugelassen. Ich hab aber meinen Wohnsitz hier in Deutschland.
    Vor Kurzem hat mich die Polizei angehalten und meinen Führerschein (D) gecheckt und das Auto durchsucht. Und natürlich gefragt, wem der Wagen gehört, warum der in Polen zugelassen ist, usw....
    Ich den also erzählt, dass der Wagen meiner Oma ist, weil ich mir im Moment kein eigenes Auto leisten kann (hier in D).


    Dann hat der "nette" Polizist mir gesagt, dass was ich mache, nicht "ok" ist.... mit dem Zulassen und hier fahren.
    Auf meine Frage welcher Gesetze er das bezieht, sagte er mir nur: Deutsche Gesetze!
    LoL dacht ich mir nur.... hat mich dann aber normal weiterfahren lassen..


    Nun meine Frage an euch: Ist es überhaupt verboten, einen Wohnsitz hier zu haben und einen Wagen der im Ausland zugelassen ist zu fahren?
    Welche Gesetze greifen da?


    Vielen Dank für eure Mühe im Vorraus...


    Mfg, Dave

  • Ich weiss, dass hier bei mir in d. Nähe ein polnisches Ehepaar wohnt. Sie fahren einen Golf III mit super verdunkelten Scheiben u. sie haben wohl keinerlei Probleme. Sie haben auch noch ein anderes Auto mit PL Kennzeichen.


    Ein Freund von mir hat ein jugoslawisches Kennzeichen und wohnt / fährt hier in D. Worauf ich ihn mal gefragt habe wieso er es dort angemeldet hat meinte er, dass es dort viel viel guenstiger ist und die Versicherung europaweit gilt.


    Wie und was genau kann ich dir auch nicht sagen.


    Aber was der "nette" Polizist gesagt hat stimmt auch nicht so ganz. Dann muesste man ja jeden Fahrer eines Fahrzeuges mit PL, F, NL, CH, AUS etc... anhalten und verwarnen. :rolleyes:


    Das hab ich mit google gefunden:


    http://www.wer-weiss-was.de/theme132/article1837239.html

    16610LV

  • Hallöchen!


    In der Schweiz sieht die Lage so aus:
    Wenn du mit einem Auto mit einer ausländischen Zulassung in der Schweiz wohnst, solltest du das Auto innerhalb eines Jahres in der Schweiz zulassen.
    Du musst das Auto bei der Zulassungsstelle im gleichen Kanton wie du wohnst zulassen (Theoretisch möglich, dass das Auto auf jemanden anderes in einem anderen Kanton zugelassen ist, aber du fährst...)


    Allerdings wenn der Halter im Ausland wohnt und du als Deutscher im Heimatland ein polnisches Auto fährst, scheint ein exklusives Problem zu sein.
    Die Polizei muss dir jedoch einen genauen Gesetzesartikel angeben können um dir das zu verbieten, oder es muss durch einen gerichtlichen Beschluss verboten werden.


    Aber eigentlich, wenn man das nun genau betrachtet, sind die Steuern und Versicherungen in Polen billiger als in Deutschland (nehme ich an), somit würdest du die Zulassungsstelle um ein paar Euro -pardon- bescheissen.


    Die Lage ist ein bisschen unklar, wenn dich ein Polizist aus dem Verkehr ziehen will, sollte er doch einen Gesetzesartikel angeben können, ansonsten hat er ja keine rechtliche Grundlage.


    Gruss
    Gregory

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  • Abgesehen davon, dass ich behandelt wurde wie ein Verbrecher kam bei dem Polizisten ein wenig "Außländerfeindlichkeit" zum Vorschein.... aber egal.


    Der Wagen ist aus einfachen Gründen in Polen zugelassen. Zahle ca. 90€ im JAHR Versicherung. Keine Steuern....


    Das ist einfach eine Kostenfrage...


    Und wenn man schon die Möglichkeit zu sowas hat, warum nicht nuten?


    Jetzt würd ich halt gern was schriftliches und offizielles in der Hand haben, damit mich die Polizei beim nächsten Mal auch freundlich behandelt ;-)

  • Das ist definitiv nicht statthaft und wird bei Feststellung geahndet - Quelle folgt gleich.








    Kurzzusammenfassung:
    Wer ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug hier in D regelmäßig nutzt ist zur Zulassung und Versicherung hier verpflichtet sonst begeht er Steuerhinterziehung und das kann sehr unangenehm werden.



    Solche Fälle werden übrigens sehr gern von Nachbarn angezeigt, denen das ausländische Auto was Tag-ein-Tag-aus vor der Tür steht, ein Dorn im Auge ist.



    Das ganze ist tlw. strittig - aber es gibt diverse einschlägige Urteile und im Zweifelsfall bist du "erstmal dran" und die Gerichte werden entscheiden.

  • Steht doch sogar in diesem lächerlichen Lehrbuch zur Begleithilfe der Führerscheinprüfung. Wenn du deinen Wohnsitz für mehr als 3 Monate änderst, musst du dein Kfz auch ummelden. Auch wenns vermutlich in 90% der Fällen nicht auffält. Der Buchstabe auf deinem Kennzeichen fällt da allerdings sicherlich auf.

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250 Kurzzusammenfassung:
    Wer ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug hier in D regelmäßig nutzt ist zur Zulassung und Versicherung hier verpflichtet sonst begeht er Steuerhinterziehung und das kann sehr unangenehm werden.
    ...
    Das ganze ist tlw. strittig - aber es gibt diverse einschlägige Urteile und im Zweifelsfall bist du "erstmal dran" und die Gerichte werden entscheiden.


    Das ist ziemlich unstrittig und ordentlich teuer!
    Wenn Du als Deutscher Staatsbürger ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug dauerhaft führst, ist das Steuerhinterziehung!


    Mein Großonkel ist Schweizer und hat hier wie in der Schweiz Wohnung und Firmensitz. Derzeit lebt er hauptsächlich hier, aber das Fahrzeug ist auf die Schweizer Firmenniederlassung zugelassen.
    Da er vom Alter her schon ein wenig gebrechlich ist, habe ich ihn eine Zeit lang rum gefahren. Er wohnt nur 2, 3 km von mir weg und so hab ich dann natürlich auch das Auto ab und an mit nach Hause genommen. Keine gute Entscheidung!


    Der Streit mit der Finanzbehörde dauerte 2 Jahre und ich hatte nur Glück, weil mir keine Privatnutzung nachgewiesen werden konnte. In seinem Auftrag, mit ihm an Bord darf ich natürlich fahren, nur nicht "für mich".


    Wenn Du allerdings das Auto grundsätzlich nur für Dich nutzt, würd ich mich schon mal auf ein Strafverfahren wegen Steuerbetruges einstellen. Die sind da ziemlich schnell, die Jungs. Zumal man, wie KX250 schon schreibt, den Faktor "Nachbarschaftshilfe" nicht ausser acht lassen sollte!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Hinzu kommt, dass die Polizei angehalten ist, entsprechend verdächtige Fahrzeuge der Oberfinanzbehörde zu melden - wenn Du Pech hast, ist das schon geschehen, ohne das dir das der nette Polizist verraten hat.


    Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wird hart geahndet.

  • ... ich denke, da ist gar nichts dagegen einzuwenden.


    Schließlich ist das Auto auf die polnische Verwandte (hier: Oma) zugelassen, womit sie (die Oma) der Halter des Fzs ist.


    Du bist hier in D nur der Nutzer!


    Wo kommen denn hier in D die ganzen ausländischen LKW-Kennzeichen her.
    Da wird im Ausland eine Postfachfirma angelegt und dort alle deutschen LKW angemeldet, die dann hier mit ausld. Kennzeichen rumfahren.


    Dann wird noch argumentiert, dass aufgrund der langen Wege nichts mehr verdient wird. Wo leben wir denn mittlerweile?


    Dann lieber gleich ausw(l)andern!

    Gruss tector
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