ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von tector
... ich denke, da ist gar nichts dagegen einzuwenden.
Schließlich ist das Auto auf die polnische Verwandte (hier: Oma) zugelassen, womit sie (die Oma) der Halter des Fzs ist.
Du bist hier in D nur der Nutzer!
Wo kommen denn hier in D die ganzen ausländischen LKW-Kennzeichen her.
Da wird im Ausland eine Postfachfirma angelegt und dort alle deutschen LKW angemeldet, die dann hier mit ausld. Kennzeichen rumfahren.
Dann wird noch argumentiert, dass aufgrund der langen Wege nichts mehr verdient wird. Wo leben wir denn mittlerweile?
Dann lieber gleich ausw(l)andern!
Das ist aber ein sehr hinkender Vergleich.
Er ist zwar Nutzer, wohl aber auch der sogenannte wirtschaftliche-faktische Halter. Er kann jederzeit Zweck und Ziel einer Fahrt bestimmen, ebenso betreibt er das Fzg. wohl auf eigene Rechnung.
Somit ist er der Halter, weniger erheblich ist der im Fzg-Schein eingetragene.
Und wegen ausländischen LKWs: Kabotageverkehr ist verboten.
Grüße Rabb