Und immer wieder EBAY *sing* - Teil IV [Kuriositäten, Lustiges & Co.]

  • Ehrlich?


    Folgende Beschreibung einer Speicherkarte ist mir gerade untergekommen:


    Zitat

    Die Karte wurde noch nie benutzt. Sie wurde lediglich aus der Verpackung entwendet und funktioniert einwandfrei.



    Ist das nun ein ehrlicher Dieb, oder einfach nur eine mehr als unglückliche Formulierung? ;);)

  • Ich frag mich jedesmal wie dumm Leute sein müssen auf sowas zu bieten. Das hat doch nun echt nen mega Bart. ... :rolleyes:


    (Ich hab ja immer die Vermutung dass die, die da bieten, selbsternannte "Ritter des Rechts" sind und einfach so hoch bieten damit es kein "Dummer" kaufen kann. Die bezahlen dann einfach nicht und bewerten negativ. Oder so irgendwie ;))


    (Zweite Idee: Zweit-/Drittaccounts bieten das Ding hoch, damit es für "Dumme" so wirkt, als ginge es da nicht nur um die Verpackung, da der Auktionspreis ja schon so hoch ist.)


    Ansonsten muss ich doch auch bald anfangen Verpackungen zu verkaufen. :D

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Ich glaube an der Wortwahl kann man das hier nicht abschließend klären. Fakt ist, der Käufer muss den Betrag für den Pappkarton definitiv nicht bezahlen, denn das ist Wucher. Wenn er natürlich bezahlt in der Hoffnung, auch eine Konsole geliefert zu bekommen, kann er sich höchstens an Polizei oder seinen Anwalt wenden. Aus dem Text geht klar hervor, dass es sich um die Verpackung handelt.

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  • Wucher ist das doch nur dann, wenn der Verkäufer den Preis vorgibt?


    Wenn die Bieter zu doof zum Lesen sind und es so hoch bieten, ist das doch Eigenverschulden.

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Es liegt hier versuchter Betrug vor. Spätestens nach dem ersten Verkauf wusste er, dass sein Angebot fälschlich aufgefasst wird. Wenn er nun nach dem gleichen Schema weiterverkauft, was er ja tut, ist das vorsätzliche Täuschung.

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  • Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    Wucher ist das doch nur dann, wenn der Verkäufer den Preis vorgibt?


    Wenn die Bieter zu doof zum Lesen sind und es so hoch bieten, ist das doch Eigenverschulden.


    Das sieht die praktische Rechtsprechung aber anders. Wenn sowas vorkommt, bekommt der (dumme) Käufer recht, da 230€ für einen Karton unverhältnismäßig sind. Wohingegen 40-50€ sicherlich eher angemessen sind und somit der Verkäufer gute Karten haben wird.

  • Ich frage mich nur, wer eine PS3-Verpackung für 250 € ersteigert und dann auch noch positiv bewertet. Sowas verstehe ich nicht... :confused:

    28:6:42:12

  • Vor Gericht entscheidet nicht, ob der Verkäufer irgendwie und irgendwo die OVP erwähnt hat. Sondern es entscheidet, wie der Durchschnittsverbraucher (Stichwort: Verbraucherleitbild), das Angebot verstehen muß bzw. versteht. Und da denke ich, hat der Käufer vor Gericht gute Chancen.
    Edit: Im übrigen sind in den Bewertungen des Verkäufers noch ettliche OVP-Angebote zu finden, scheint also ein Geschäftsfeld zu sein.


    bye Kai

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