Wenn die Auktionen in verschiedenen Kalenderwochen enden, dann sind zukünftig auch mehrere Bewertungen möglich.
Und immer wieder EBAY *sing* - Teil IV [Kuriositäten, Lustiges & Co.]
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Ich wusste gar nicht, dass ein ehemals frei verkäufliches iPhone von T-Mobile (999 EUR) so viel mehr Wert ist als ein unlocktes und gejailbreaktes... :confused:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…94304&_trksid=p2759.l1259
Nur Überschätzung des durchschnittlichen Marktwertes eines GEBRAUCHTEN iPhone 8GB?!
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Um nochmal auf den Preistreiber zurückzukommen:
Bei dem heute beendeten Angebot hat er wieder fleißig mitgeboten. Heute Morgen lag das Höchstgebot von ritasport69 bei 23€.
Jetzt sieht man nur noch, dass ein weiteres Gebot ganze 8 Sekunden vor Auktionsende zurückgezogen wurde. Das Höchstgebot liegt entsprechend unter dem Betrag von heute Morgen.
Hat eBay die regelwidrigen Gebote kommentarlos gestrichen oder hat der Verkäufer kalte Füße bekommen? Gegen eBay spricht zumindest, dass ritasport69 noch immer angemeldetes Mitglied ist..
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Da stellt sich mir die Frage, was ich im folgenden fiktiven Fall machen kann.
Ich biete auf ein Handy, geb als Maximalgebot 100 € ab. Damit bin ich Höchstbietender mit einem Gebot von 91€. Dem Verkäufer ist das zu wenig und bietet mit seinem Zweitaccount höher, 110€. Das Gebot ist jetzt 101€. Ich denk mir Auktion ist für mich gelaufen, da ich nicht höher bieten möchte.
Jetzt finde ich noch ein Angebot des Handys von einem anderen Verkäufer und biete wieder mit, 100€ Maximalgebot, werde Höchstbietender mit 95€.
In der Zwischenzeit hat aber der Verkäufer 1 das Gebot von seinem Zweitaccount gestrichen und ich bin somit wieder Höchstbietender mit 91€ und am Ende gewinne ich die Auktion. Ebenfalls gewinne ich auch die 2. Auktion mit 95€.Die zweite Auktion muss ich ja sowieso zahlen.
Muss ich denn jetzt auch die 91€ der ersten Auktion zahlen? Denn wäre ich bei Auktion 1 nicht überboten wurden, hätte ich ja bei der zweiten gar nicht mitgeboten. -
Nein. Sobald du einmal überboten wurdest, bist du nicht mehr an dein Gebot gebunden. Denn sonst wäre eben gerade dein Szenario machbar.
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Zitat
Original geschrieben von fugudeluxe
Ich wusste gar nicht, dass ein ehemals frei verkäufliches iPhone von T-Mobile (999 EUR) so viel mehr Wert ist als ein unlocktes und gejailbreaktes... :confused:http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…94304&_trksid=p2759.l1259
Nur Überschätzung des durchschnittlichen Marktwertes eines GEBRAUCHTEN iPhone 8GB?!
Es gibt eben ein Grund warum das iPhone mehr wert ist:Garantie
Dennoch finde ich den Preis überzogen -
Zitat
Original geschrieben von petersandi
Nein. Sobald du einmal überboten wurdest, bist du nicht mehr an dein Gebot gebunden. Denn sonst wäre eben gerade dein Szenario machbar.Trotzdem gewinnt er ja die Auktion also beide Auktionen?
D.h. er muss dann dem Verkäufer klarmachen dass da einer nen Gebot zurückgezogen hat, oder hat Ebay da nen automatisches System?
(Ich rede von der Auktion wo er dachte sie sei "gelaufen" für ihn, also nicht die die er eh bezahlen muss). -
Zitat
Original geschrieben von Evilandi666 D.h. er muss dann dem Verkäufer klarmachen dass da einer nen Gebot zurückgezogen hat, oder hat Ebay da nen automatisches System?
(Ich rede von der Auktion wo er dachte sie sei "gelaufen" für ihn, also nicht die die er eh bezahlen muss).Man kriegt doch eine E-Mail, wenn man überboten worden ist. Wenn du dann plötzlich doch Gewinner der Auktion bist kannst du ja so nachweisen, dass du zunächst überboten wurdest, dann dieses höhere Gebot jedoch zurückgenommen wurde.
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Zitat
Original geschrieben von Evilandi666
Trotzdem gewinnt er ja die Auktion also beide Auktionen?D.h. er muss dann dem Verkäufer klarmachen dass da einer nen Gebot zurückgezogen hat, oder hat Ebay da nen automatisches System?
(Ich rede von der Auktion wo er dachte sie sei "gelaufen" für ihn, also nicht die die er eh bezahlen muss).Ist mir nicht bekannt, dass es da ein automatisches System gäbe.
Also, ja du "musst" dem VK das klar machen. Er wiederum hat dann natürlich Ansprüche ggü. dem Zurückzieher, sofern das nicht seine schizophrene bessere Hälfte ist.
ZitatOriginal geschrieben von Gammaeon
Man kriegt doch eine E-Mail, wenn man überboten worden ist. Wenn du dann plötzlich doch Gewinner der Auktion bist kannst du ja so nachweisen, dass du zunächst überboten wurdest, dann dieses höhere Gebot jedoch zurückgenommen wurde.Jein, die E-Mails erhält längst nicht jeder. Die Spam-Mails habe ich bspw. vor Jahren schon deaktiviert.
Aber spielt auch keine Rolle. In der Gebotsübersicht taucht ja der Vorgang auch einwandfrei nachlesbar auf.
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das ist insgesamt eine sehr interessante und überaus wichtige thematik, denn ebay scheint diesen "bug" nicht einwandfrei beachtet bzw behoben zuhaben.
diese seite hilft ein wenig:
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.htmlich würde es dann so angehen, wenn ich die person wäre, die doppelt kaufen würde.
wenn das gebot zurückgezogen wird, müsste man wieder eine email bekommen, in welcher steht, dass man höchstbietender ist.
dann weiss man, dass man dann eben auch sein gebot zurückzieht. am besten in der auktion, in der man ursprünglich überboten wurde.trotzdem ist dieser fall nicht explizit geregelt.
bei auffälligen rückziehern, also nicht 1000 statt 10 euro, könnte das passieren, aber wahrscheinlich sehr umständlich:
Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig
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