Und immer wieder EBAY *sing* - Teil IV [Kuriositäten, Lustiges & Co.]

  • Ach wie, er behält den Rasierer bei weniger als 50 Euro?
    Das ist mir wohl ganz entgangen das dies jetzt bei ebay möglich ist :top:


    Klasse der Jung ;)

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Das ist völlig legitim und rechtlich auch verbindlich!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ist nicht Dein ernst !? Somit umgeht er die SK bedingungen.

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


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  • Doch! Ein möglicher Verstoß gegen die ebay-AGB ist für das Verhältnis Verkäufer - Käufer irrelevant.

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  • Wieso? Er hätte alternativ auch einen Startpreis von 50€ wählen können.


    Dann halt auf Angebote ohne Vorbehalt bieten.

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  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wieso? Er hätte alternativ auch einen Startpreis von 50€ wählen können.


    Dann aber wieder höhere Gebühren...
    Naja, mir wäre es den Stress als Verkäufer nicht wert. Erstmal bekommst Du eine negative Bewertung vom Käufer reingedrückt und dann evtl. noch Post vom Anwalt (ob gerechtfertigt oder nicht, spielt da erstmal keine Rolle).
    Wo steht denn, dass dieses Vorgehen rechtlich verbindlich ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Wo steht denn, dass dieses Vorgehen rechtlich verbindlich ist?


    Das ist der Grundsatz der Privatautonomie im Zusammenspiel mit der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre, also den §§ 104ff. BGB. Einerseits kann ich mir grds. aussuchen, mit wem ich Verträge abschließe (Abschlussfreiheit), andererseits kann ich deren Inhalt grds. frei gestalten (Inhaltsfreiheit).


    Der Verkäufer hat seine Willenserklärung unter dem Bedingungsvorbehalt abgegeben, nicht unter 50€ Endpreis verkaufen zu wollen. Bietet jemand 49,99€ als Höchsbieter, liegt mangels zwei überstimmender Willenserklärungen kein Kaufvertrag vor, aus welchem der Verkäufer zu Übergabe und Übereignung verpflichtet sein könnte.


    Oder einfacher ausgedrückt: Der Verkäufer hat keinen rechtlichen Bindungswillen im Preisbereich kleiner 50€.


    Auch aus § 116 S.1 BGB könnte man im Wege des argumentum e contrario die rechtliche Verbindlichkeit eines offenen Vorbehalts folgern.


    Rechtsprechung:


    LG Darmstadt, Urt. v. 24.1.2002 - 3 O 289/0
    AG Kerpen, Urt. v. 25.5.2002 - 21 C 53/01

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Bei Ebay konnte man doch eh einen sogenannten Mindestpreis wählen (der war nicht mal öffentlich). Geht das nicht mehr ?


    *edit* gefunden


    geht nur nicht überall

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Bei Ebay konnte man doch eh einen sogenannten Mindestpreis wählen (der war nicht mal öffentlich). Geht das nicht mehr ?


    Doch, aber nur für folgende Kategorien:


    Automobile, Spezielle Fahrzeuge, Business & Industrie, Antiquitäten & Kunst und Uhren & Schmuck ;)

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