Mietwohnung gekündigt & Probleme mit dem Vermieter

  • Hallo!



    Meine Mietwohnung habe ich zum 31.8. gekündigt und werde auch zuvor noch Schönheitsreparaturen durchführen, sprich Streichen und putzen.


    Jetzt im August hatte ich die Wohnung mit Zustimmung des Vermieters an einen Freund zwischenvermietet, der tagsüber wegen eines Praktikums nicht da ist.


    In dieser Zeit ist er zweimal tagsüber in die Wohnung mit einem Zweitschlüssel, ohne mich oder den Zwischenmieter zu fragen oder zu informieren. Dabei hat er gesehen, dass der Duschschlauch kaputt ist. Daraufhin hat er, wiederum ohne einen von uns zu fragen, einfach einen Handwerker reingeschickt, der einen neuen Schlauch montiert hat. Diese Kosten möchte er mir nun in Rechnung stellen.


    Meine Frage: darf sie das, einfach so? Durch ein bisschen googlen war ich immerhin schon so weit, dass der Vermieter sowas vorher ankündigen muss.


    Und darf der Vermieter während des laufenden Mietvertrages einfach so in die Wohnung? Verstösst er da nicht gegen Rechtsnormen?

  • Das ist Hausfriedensbruch und kann auf Antrag bestraft werden (§ 123 StGB). Ein derartiges Verhalten seines Vermieters berechtigt den Mieter auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung.


    [URL=http://66.249.93.104/search?q=cache:XI1FVesyDyAJ:http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt…uch+durch+vermieter&hl=de]Quelle[/URL]

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  • So isses. Und die Schönheitsreparaturen könnte er sich jetzt, wenn ich der Mieter wäre, an den Hut schmieren. Die Rechnung für den Schlauch natürlich ebenfalls.


    Das ist ja wohl unglaublich... :flop:


    Wenn Du dort eh ausziehst und Dir daher das Verhältnis zum Vermieter egal sein kann, würde ich ihn ohne zu zögern wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hm. Intruder = Eindringling.


    Hausfriedensbruch durch den Vermieter. Aha.


    Aus welcher Perspektive erzählst Du jetzt eigentlich, Häschen? :p :D



    Stefan

  • Ich frage vor allem deshalb, weil ich das ein oder andere Argument haben möchte, wenn er bei der Abnahme rumzickt.


    Deswegen werde ich auch vorher brav renovieren. Da ich aber nur zwei Jahre dort gewohnt habe, werde ich nicht anfangen, die Türen bzw. Heizkörper zu streichen, da dies schon direkt vor meinem Einzug geschehen ist.


    Auf irgendeinen Rechtsstreit habe ich keine Lust. Dass sein unangemeldeter Wohnungsbesuch allerdings so krasse Auswirkungen haben kann, wusste ich nicht. Wobei...liegt eigentlich auf der Hand.


    Vielen Dank für eure Hilfe. :top:

  • Ein unerlaubtes Betreten des Vermieters ohne Wissen des Mieters, z.B. mit einem Zweitschlüssel, ist gleichzusetzen mit Hausfriedensbruch und berechtigt dich als Mieter zur fristlosen Kündigung. (Landgericht Berlin WM 99, 332)


    Wenn er in deine Wohnung will, was er auch darf, wenn er ein berechtigtes Interesse hat ( wenn z.B. das Mietverhältnis endet und er die Wohnung möglichen Nachmietern zeigen will oder oder anstehende Instandsetzungsarbeiten vorbereiten möchte) muss er dies jedoch mind. 24 h vorher ankündigen.


    so long

  • Hi,


    streng genommen dürfte der Vermieter nicht mal einen Schlüssel von der Wohnung besitzen. Und wenn, dann nur mit Zustimmung des Mieters. Und rein in die Wohnung darf er auf keinen Fall ohne deine Zustimmung!


    Ich würde die Rechnung zurückweisen und ihn darauf aufmerksam machen, dass er Hausfriedensbruch begangen hat. Und dann mal abwarten.


    bastian

  • Na, ich weiss nicht...


    Ich würde dem Vermieter einen kleinen Vorschlag unterbreiten.
    Du musst die Rechnung nicht bezahlen, bist SOFORT aus Deinem Mietvertrag draußen (Geld gibts ab dem Tag diesen Vorfalles keines mehr), Schönheitsreperaturen machst Du ebenfalls keine mehr und die Mietkaution ist binnen 2 Tagen vollständig inkl. etwaigem Zins auf Deinem Konto.


    Als Gegenleistung siehst Du von der Strafanzeige und der anschliessenden Zivilklage wegen Hausfriedensbruch ab. Wer weiss, wie lange er schon ohne Dein Wissen in Deiner Bude herumschnüffelt...


    Ich würde bei so einem Verhalten jedenfalls keinen Spass verstehen. Nicht Du hast dich hier falsch verhalten, sondern ganz klar er. Sogar noch mehr. Er hat eine Straftat begangen. Dass Du diese nicht zur Anzeige bringst, kann er doch ruhig honorieren, oder?


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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