Hallo,
normalerweise fallen Verträge nicht unter das ehemalige Fernabsatzgesetz, heisst man konnte den Vertrag nicht beliebig stornieren. Teilweise wird das Bundle als Bundlegeschäft angesehen (Gerät und Vertrag als eine Einheit) und deshalb soll beides stornierbar sein. Das wird aber angeblich unterschiedlich von den Richtern beurteilt, insg. scheint die Rechtsprechung wieder ein wenig mehr in Richtung Handel zu beurteilen, da viel Mißbrauch betrieben wird seitens der Kunden. Hat sich jemand mal richtig damit beschäftigt bzw. seinen Anwalt konsultiert? Wenn man eine Auszahlung vornimmt, soll es z.B. nicht unter diese 14 Tage fallen, da es ein Dienstevertrag ist und alle Infos dem Kunden vorliegen und er den Vertrag ja zurück schickt.
Gruß
Stefan