Also sehe ich das jetzt richtig? Es gibt scheinbar keine hundertprozentige Regelung hierfür? Ich wollte mit meiner Frage nämlich genau das geklärt wissen, was hier auch schon mehrere User geschrieben haben.
Ich sehe einen gewaltigen Unterschied zwischen einem DVD-Rip, der ins Internet gestellt wird und mit der heutigen Technik von der Qualität kaum vom Original zu unterscheiden ist und einer Aufnahme aus dem Fernsehen (also einer öffentlichen Aufnahme), die qualitativ bei weitem nicht mit einer DVD zu vergleichen ist. Ich sehe es hierbei nämlich genauso wie tribal-sunrise. Wenn ich einen DVD-Recorder hätte, kann ich was aufnehmen und die DVD an alle meine Kollegen weitergeben. Wenn ich aber meinen Kollegen nicht treffe, weil ich z.B. Urlaub habe, kann ich stattdessen die Datei auf meinen Webspace stellen und er kann es sich runteladen. Wo ist hier der Unterschied? Wer wird dadurch geschädigt? Wenn ich eine gakaufte DVD kopiere, ensteht der Schaden dadurch, dass ich die DVD nicht kaufe. Dem Hersteller entgeht ein gewisser Gewinn. Wenn ich es jemand im Fernsehen aufnimmt, wurden die Ausstrahlungsrechte bereits vom Rundfunksender beglichen. Und ob eine Person mehr oder weniger vor der Glotze sitzt, macht die ganze Sache nicht teurer oder billiger.
Ich fände es mal vernünftig, wenn unsere Gesetzgeben hier gewaltig nachbessern und sich von Experten untersützen lassen, damit mal was vernünftiges rauskommt.
Gruß, Cheesy