Rechtliche Frage zum Download von TV Serien etc.

  • Also sehe ich das jetzt richtig? Es gibt scheinbar keine hundertprozentige Regelung hierfür? Ich wollte mit meiner Frage nämlich genau das geklärt wissen, was hier auch schon mehrere User geschrieben haben.
    Ich sehe einen gewaltigen Unterschied zwischen einem DVD-Rip, der ins Internet gestellt wird und mit der heutigen Technik von der Qualität kaum vom Original zu unterscheiden ist und einer Aufnahme aus dem Fernsehen (also einer öffentlichen Aufnahme), die qualitativ bei weitem nicht mit einer DVD zu vergleichen ist. Ich sehe es hierbei nämlich genauso wie tribal-sunrise. Wenn ich einen DVD-Recorder hätte, kann ich was aufnehmen und die DVD an alle meine Kollegen weitergeben. Wenn ich aber meinen Kollegen nicht treffe, weil ich z.B. Urlaub habe, kann ich stattdessen die Datei auf meinen Webspace stellen und er kann es sich runteladen. Wo ist hier der Unterschied? Wer wird dadurch geschädigt? Wenn ich eine gakaufte DVD kopiere, ensteht der Schaden dadurch, dass ich die DVD nicht kaufe. Dem Hersteller entgeht ein gewisser Gewinn. Wenn ich es jemand im Fernsehen aufnimmt, wurden die Ausstrahlungsrechte bereits vom Rundfunksender beglichen. Und ob eine Person mehr oder weniger vor der Glotze sitzt, macht die ganze Sache nicht teurer oder billiger.


    Ich fände es mal vernünftig, wenn unsere Gesetzgeben hier gewaltig nachbessern und sich von Experten untersützen lassen, damit mal was vernünftiges rauskommt.


    Gruß, Cheesy

  • eben - und der Rechteinhaber hat dem Sender das Recht zur freien Ausstrahlung erteilt - in dem Moment tritt o.g. Gesetzeslücke ein ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    eben - und der Rechteinhaber hat dem Sender das Recht zur freien Ausstrahlung erteilt - in dem Moment tritt o.g. Gesetzeslücke ein ...


    Geht man nach der o.g. Internetseite, ist es definitiv nicht erlaubt. Allerdings wird sich darin wie oben genannt ja widersprochen; es ist also definitiv eine Grauzone, da wird dir hier auch keiner eine richtige Antwort geben können. Das werden selbst die meisten Juristen nicht können, bis es eine entgültige Grundlage gibt.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Woher will man denn wissen ob ich eine Folge Simpsons (mit Pro7 Logo) illegal aus dem Netz habe oder per TV-Karte aufgenommen habe?


    MfG Florian

  • Zitat:
    Technisch nicht wirksam kopiergeschützte Videos und DVDs aus nicht offensichtlich illegalen Quellen dürfen für den nicht-kommerziellen Gebrauch vervielfältigt werden.


    Heisst das ich darf mir DVDs aus der Videothek ausleihen und kopieren?

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • @der Chef


    auch das ist ein Problem - genauso wie im Prinzip beim Thema Kopien von kopiergeschützten CDs - analog darf man ja z.B. mit dem ct-Programm - jetzt stellt sich nur die Frage wie ein Gericht jemals den Unterschied feststellen will :confused:


    DeXTRa


    jederzeit - solange Du keinen Kopierschutz umgehst (auch da liegt natürlich wieder o.g. Problematik vor) darfst Du Dir eine Kopie erstellen - es gab vor vielen Jahren glaube ich sogar mal ein gerichtliche Entscheidung als es um die Frage ging ob man von einem ausgeliehenen VHS-Film eine Kopie erstellen darf - damals wurde AFAIK entschieden dass man mit Bezahlung der Leihgebühr dazu berechtigt ist - damals durfte man natürlich auch nicht den guten alten Macrovision-Schutz umgehen ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Wie ist denn dann technisch wirksamer Kopierschutz definiert? Wirksam sind die ja irgendwie alle net :D

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • stimmt :D wieder so ein Problem - da selbst der beste digitale Kopierschutz nichts hilft wenn ich ihn "umgehen" kann indem ich analog überspiele ist er ja im Prinzip auch "nicht wirksam" - somit wäre ja auch das "umgehen" wieder legal - schon wieder eine Lücke ;)


    wobei ich mal gelesen habe dass es wohl reicht wenn das Kopieren bzw. die Möglichkeit "eingeschränkt" wird ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • In dieser speziellen Frage ist mir persönlich die Rechtslage sowas von Schnuppe. Ich ziehe mir via Shareaza wöchentlich die aktuellen Folgen von Enterprise und Alias - und kaufe mir die DVD-Boxen dann trotzdem, sobald sie rauskommen. OK, auch nicht unbedingt in Deutschland (die zweite Alias-Staffel, die hier erst im März erscheint, gibts z.B. schon seit Wochen als Italien-Import mit engl. und dt. Tonspur).


    Egal wie die Rechtslage nun konkret ist - ich glaube nicht, dass hierzulande jemand ernsthaft verfolgt werden würde, der wirklich nur TV-Mitschnitte runtersaugt. Und der vielleicht sogar noch beweisen kann, dass er sich ab Verfügbarkeit die entsprechenden DVDs gekauft hat. Bei Kopien von Datenträgern, die irgendwann irgendwo jemand gekauft haben muss, ist das was anderes, ich denke, da liegt die Illegalität auf der Hand. Aber wenn die irgendwann anfangen, auch sowas hier ernsthaft zu verfolgen, dann wandere ich aus. :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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