ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von witzbold
Was du hier schreibst, ist schlicht und ergreifend falsch. Sie darf absolut benutzt werden, um ein Überholvorhaben anzuzeigen. Hier noch 3 Links dazu:
http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php - Schau mal bei "noch ein paar Tipps dazu"
http://de.wikipedia.org/wiki/Lichthupe
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
Ich sollte es eigentlich ziemlich genau wissen, da ich vor 3 Wochen erst mit dem Zivildienst Fahrdienste begonnen habe und nun ständig auf der Straße bin. Im Rahmen der Ausbildung war auch ein hoher Behördenfahrlehrer da, wo auch genau diese Problematik besprochen wurde ("Wann und wie darf ich die Lichthupe benutzen?").
Es ist nicht so, dass die Benutzung der Lichthupe ein Dauerzustand sein sollte, im Gegenteil, ich habe sie bisher (~30.000km Autobahn) ein einziges Mal benutzt.
Schöne Grüße und nichts für ungut!
Georg
Danke für die Links... War bisher der Meinung, dass der Einsatz der Lichthupe auf der AB eine Nötigung ist...
Bin letztens wieder hinter einem 5er her, der 150 km mit knapp 160 km/h auf der linken Spur unterwegs war und wollte nicht rüber... Annäherungsversuche habe auch nichts gebracht...
Irgendwie scheinen sich dei 5er abzustimmen um Leute zu ärgern. War jetzt das 2te Mal....