Drängler auf der AB anzeigen?

  • Zurück zur ursprünglichen Frage: anzeigen oder nicht anzeigen?


    Anzeigen, wenn es wirklich ein penetrantes (licht-) hupendes Arschl*** ist, der keine Augen im Kopf hat, wenn auf der rechten Spur nur LKW`s unterwegs sind und ein Wechsel auf die rechte Spur nicht möglich ist (nein, ich überhole nicht mit 81 km/h einen 80 km/h fahrenden LKW).


    Ich hatte so einen wegen Nötigung angezeigt und es stand Aussage gegen Aussage. Im Endeffekt wurde ein Vergleich mit dem Staatsanwalt getroffen,er hat seinen Lappen noch und eine soziale Einrichtung hat 2000 Euro mehr (plus seine Anwalts- und Fahrtkosten ca 3500). Es ging nur, weil bei ihm bisher nichts vorlag.


    Was hats gebracht? Wenn er das nächste Mal bei 180 jemanden seine Bartstoppeln zeigen will und dieser ihn anzeigt, wird er wohl kaum nochmal so glimpflich davonkommen. Eingestellte Verfahren werden beim nächsten Gerichtstermin auch beachtet.


    Insofern war es m. E. trotz des Zeitaufwandes die richtige Entscheidung. Und wenn sein aggressives Fahrverhalten etwas gemindert wurde und so Kurzschlussangsthandlungen (der Unfall bei Karlsruhe mit dem Daimlertestfahrer) verhindert werden können, finde ich es mehr als angebracht, eine Anzeige zu erstatten.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Das ist eine ebenso gefährliche wie verbotene Aktion. Lt. neuerlicher Urteile stellt das grundlose Betätigen der Scheibenwaschanlage den Straftatbestand der Nötigung dar. Also keinen Deut besser als Drängeln oder Ausbremsen. :rolleyes:³



    Stefan


    Ich kann mit meinem 6630 fotografieren was und wann ich will, da ist nix dran verboten.

    Samsung Galaxy S2

  • Zitat

    Original geschrieben von N0Body
    Ich kann mit meinem 6630 fotografieren was und wann ich will, da ist nix dran verboten.


    Was ja, wen nicht. Zumindest nicht ohne Zustimmung der fotografierten Person.


    Wie Du jetzt aber vom Scheibenwischer auf Dein 3310 kommst, versteh' ich nicht. ;)



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Was soll man da machen? Man will schneller, kann nicht, da Vordermann nicht von der Spur will... Habe mir das eine Zeitlang angeschaut und mal etwas beschleunigt um ihm klar zu machen, ich möchte doch bitte etwas schneller... Hat ihn nicht interessiert... Ich bin auf die mittlere und habe gewartet. Porsch kam angerauscht mit Lichthupe etc., aber 5er will nicht weg...


    Wie soll man sich da verhalten? Rechts vorbei darf man nicht, Abstand muss man halten... Lichthupe ist schon Nötigung...


    Lichthupe ist keine Nötigung, sondern ein legitimes Mittel ein Überholvorhaben anzuzeigen. Solange du den Mindestabstand einhältst und die Lichthupe nicht in Dauerfernlicht verwandelst, ist da kein Problem. Leider reagieren die von dir angesprochenen Autofahrer in 99% der Fälle auf dieses Mittel allergisch.


    BTT: Ich kann Drängler überhaupt nicht leiden, aber diese zu überführen, überlasse ich dann doch der Polizei. Solche Manöver wie fotografieren während der Fahrt können auch gefährlich sein.
    Wenn einer von hinten angeflogen kommt und ich kann nicht rechts rüberziehen, dann mussder hinter mir eben warten, bis rechts eine angemessen große Lücke für mich ist. Durch einen Drängler fahre ich kein Stück schneller oder langsamer, sicherer oder unsicherer.


    Schöne Grüße!
    Georg

  • Zitat

    Original geschrieben von witzbold
    Lichthupe ist keine Nötigung, sondern ein legitimes Mittel ein Überholvorhaben anzuzeigen. Solange du den Mindestabstand einhältst und die Lichthupe nicht in Dauerfernlicht verwandelst, ist da kein Problem. Leider reagieren die von dir angesprochenen Autofahrer in 99% der Fälle auf dieses Mittel allergisch.


    Die Lichthupe wie beschrieben bei einem Vorausfahrenden einzusetzen ist ganz sicher eine Nötigung.


    Sie darf nur eingesetzt werden, um die Strecke beim Überholvorgang zu überblicken. Davon kann man sicher nicht sprechen, wenn ein Fahrzeug vor dem anderen fährt. Wenn zwei Fahrzeuge auf der Autobahn im linken Fahrstreifen hintereinander fahren, kann der hintere wohl nicht überholen. Folglich braucht er auch nicht die Strecke für den Überholvorgang auszuleuchten.


    Beim "links-blinken" im linken Fahrstreifen geht die Rechtssprechung nicht von einer Nötigung aus.


    Zum Thema Anzeige:
    Wenn man sich wirklich "bedrängt" oder "genötigt" fühlt, sollte man auf jeden Fall Anzeige erstatten. Auch wenn die Sache eingestellt wird, ist der "Täter" Beschuldigter in einem Strafverfahren. Auch bei Einstellung werden seinen Daten gespeichert...


    Vielleicht gab es ja vorher schon ein oder zwei Anzeigen, die aufgrund von Aussage gegen Aussage eingestellt wurden. Irgendwann wird sowas nicht mehr eingestellt.


    Natürlich ist das alles ein sehr großer Aufwand, der u. U. nur Zeit und Geld kostet. Es sollte also jeder für sich selbst entscheiden Anzeige zu erstatten. Die Meisten Drängler sind aber vielleicht schonmal aufgefallen.


    Grüße,
    Sven


  • Du hast mich zitiert Kumpel.


    Außerdem wundert es mich ja sehr, dass ich neuerdings eine Person um Zustimmung fragen muss wenn ich sie fotografiere? Ich darf das wohl eher nicht ohne Zustimmung weiterverbreiten...

    Samsung Galaxy S2

  • Zitat

    Original geschrieben von N0Body
    Du hast mich zitiert Kumpel.


    Ich wüsste nicht, dass wir schonmal zusammen ein Bier getrunken hätten...
    Zitieren solltest Du allerdings auch ab und zu, wenn Dein Beitrag nicht auf das direkt oben drüber stehende Posting von Oli's Hase bezogen war, solltest Du das kenntlich machen - und genau in diesem Posting oberhalb von Deinem ging es um die Scheibenwischerei...


    Zitat

    Außerdem wundert es mich ja sehr, dass ich neuerdings eine Person um Zustimmung fragen muss wenn ich sie fotografiere? Ich darf das wohl eher nicht ohne Zustimmung weiterverbreiten...


    Die Frage ist nunmal, welche Beweiskraft dererlei Fotos vor Gericht haben.



    Ansonsten wird mir das jetzt hier zu schwammig. Ab morgen fahre ich nur noch mit Fernlicht, damit ich die Straße besser einblicken kann. Will ich drängeln, blinke ich zukünftig... ;)



    Stefan

  • Threadersteller : wo blieb der dunkle V6 omega kombi auf der A31? schade, das der nicht dabei war ... es war mir mal ein genuss zu sehen, wie er meinen vordermann wegen ähnlichem ausm verkehr rausgeholt hat :D

    c ya

  • Was soll die ganze Aufregung?


    ChickenHawks Zitat passte schon gut:


    "Einfach ruhig bleiben und die Spinner ignorieren..." :)


    So verfahre ich auch und bin bisher nie schlecht damit gefahren! :)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    ...


    Die Frage ist nunmal, welche Beweiskraft dererlei Fotos vor Gericht haben.


    ...


    es geht doch garnicht um die Beweiskraft, das hat doch schon gereicht, dass der Drängler ein bisschen Angst bekommen hat.

    Samsung Galaxy S2

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