Arbeiten trotz AU-Bescheinigung

  • Heiße Nummer


    Eines ist klar, einer macht sich in diesem "Spiel" garantiert unglaubwürdig, entweder der Arzt, der Dich einerseits für arbeitsunfähig hält, aber dann einer Arbeit doch zustimmt, oder Du selbst und damit verbunden die dann nur noch angeblichen Einschränkungen aufgrund der akuten Erkrankung.


    Jeder Kompromiss auf dem Gebiet der "AU" ist eine tickende Zeitbombe.
    Entweder ist man krank, oder eben nicht!!
    Davon (mit Recht) ausgenommen sind die bes. geförderten Reintegrationsmaßnahmen bei Langzeitkranken, dort gelten andere Regeln.


    Der Arzt ist sicher in der besten Position, bei ihm kann sicherlich nichts "verrutschten".
    Allerdings setzt Du Dich durch leichtfertige Kompromisse evtl. der Gefahr aus, dass zumindest Dein "Ruf" nachhaltig ruiniert wird.
    Aber gerade dass wolltest Du ja sicherlich verhindern, oder?


    Also mein Fazit: krank = krank und im Arbeitsrecht gibt es eben aus gutem Grund kein "bisschen krank", genauso wenig wie kein: ein bisschen schwanger....


    Auch wenn der Trend leider immer mehr zunimmt, (echte) Erkrankungen muss man nicht rechtfertigen und das ist auch gut so!
    Mach also keinen Fehler!

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • Hi autares,


    als ich meine Bandscheiben-OP hinter mir hatte und eine gewisse Zeit krankgeschrieben war, hat mein Arzt mit mir einen Wiedereingliederungplan erstellt (2 Wochen 2 Stunden täglich arbeiten, danach 3 Wochen 4 Stunden täglich arbeiten usw.) Dieser Wiedereingliederungsplan ist ein extra Formular. Dieses Formular musste ich von meinem Arbeitgeber abzeichnen lassen und ein Exemplar zur Krankenkasse schicken. Wie Trauma schon geschrieben hat, bekommst während der Wiedereingliederung Krankengeld von deiner KK.


    Geh also zu deinem Arzt und sag Ihm, dass du einen Wiedereingliederungsplan mit Ihm erstellen willst. Diesen Kommentar auf den Krankenzettel würde ich als Krankenkasse und auch als Arbeitgeber nicht anerkennen.


    greetz sienok

    Yoda: die andere Seite dunkel sie ist, Obi Wan, sehr dunkel!
    Obi Wan:Halt die Klappe und iss deinen Toast!

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Gesund schreiben geht nicht, da macht mein Arzt nicht mit....konnte ihm ja gerade diese 4x2h abringen!


    ???
    Wenn man fragen darf: Was hast Du denn?
    Wenn Du nicht krankgeschrieben werden willst, macht der Arzt das auch nicht. Er wird Dir in bestimmten Fällen abraten zu Arbeiten, daran hindern oder gar verbieten kann er es jedoch nicht.


    Ich kenn das halt von mir. Mein Arzt meinte letztens auch, dass es wohl besser wäre zu Hause zu bleiben. Ich hatte allerdings ein ziemlich wichtiges Projekt noch abzuschliessen.
    Mein Arzt hat mir weder eine Zwangs-AU geschrieben, noch mich im Krankenhaus festgebunden.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Re: Re: Re: Arbeiten trotz AU-Bescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Nein, das ist es nicht. Abgaben zahlt er sowieso nur €8 für die Rente....


    Wie macht er das denn legal? Bist Du nur als kurzfristige Aushilfe beschäftigt oder hast Du einen 400 EUR Job? In letzterem Fall muss Dein AG nämlich schon Abgaben zahlen, ganze 25% (sofern Du nicht privat versichert bist).

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