Arbeiten trotz AU-Bescheinigung

  • Moin!


    Wir haben hier mal ein Problem: Ich bin zur Zeit (bzw. seit einiger Zeit) krank geschrieben. Nun habe ich meinen Arzt gedrängt, ob ich nicht zumindest wieder zwei halbe Tage (2x4h) arbeiten darf. Er hat zugestimmt und hat in die AU-Bescheinigung geschrieben "Ist weiterhin bis zum 12.09. krank geschrieben - Arbeiten für 2x4h/Woche sind aber möglich".


    Nun meinte mein Arbeitgeber, dass er gerne eine "freie" AU-Bescheinigung hätte, da es ansonsten Schwierigkeiten mit der Krankenkasse geben würde. Er hätte es lieber, er hätte eine freie AU und ich würde so die 2x4h arbeiten.


    Meine Frage: Wenn ich eine freie AU-Bescheinigung habe aber trotzdem arbeiten gehe und dann etwas passiert, dann bin ich doch am A****, oder nicht? Wieso sollte eine Krankenkasse nicht diese eingeschränkte AU-Bescheinigung akzeptieren? Ich befürchte nämlich eher, mein Chef will einfach nur günstig aus der Sache rauskommen?


    thx and greetz,
    autares


    P.S.: Ach ja, ich bin Student und arbeite normalerweise 20h/Woche, nur so nebenbei!

  • Re: Arbeiten trotz AU-Bescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Ich befürchte nämlich eher, mein Chef will einfach nur günstig aus der Sache rauskommen?


    Genau so isses. Der will die Abgaben sparen und Dich schwarz bezahlen. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Re: Re: Arbeiten trotz AU-Bescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Genau so isses. Der will die Abgaben sparen und Dich schwarz bezahlen. ;)


    Nein, das ist es nicht. Abgaben zahlt er sowieso nur €8 für die Rente....

  • autares:


    Dann ist es aber trotzdem merkwürdig. Denn Probleme bekommt er ja, wenn, dann gerade eben dann, wenn die AU-Bescheinigung diesen Zusatz NICHT aufweist und er Dich trotzdem arbeiten lässt... :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Gesund schreiben geht nicht, da macht mein Arzt nicht mit....konnte ihm ja gerade diese 4x2h abringen!


    Zitat

    Dann ist es aber trotzdem merkwürdig. Denn Probleme bekommt er ja, wenn, dann gerade eben dann, wenn die AU-Bescheinigung diesen Zusatz NICHT aufweist und er Dich trotzdem arbeiten lässt...


    Das ist es ja, was ich nicht verstehe? Welche Probleme bekommt er, wenn dieser Zusatz drin steht? Ich denke eher, ich bekomme viel mehr Probleme, wenn dieser Zusatz nicht drin steht?


    EDIT:


    Trauma, so ist es bei mir ja auch. Aber was wäre passiert, wenn du dein Handgelenk erneut gebrochen hättest, während du trotz AU arbeiten warst? Ich habe mal gelernt: Krank geschrieben bedeutet krank geschrieben. Geht man dennoch arbeiten und es passiert was, dann muss man die Kosten selbst tragen. Bei einem Bandscheibenvorfall könnte das schon ein bisschen mehr werden als ein paar hundert Euro....

  • Nach meinem Handgelenksbruch bin ich auch erst 2h, dann 4h, dann 6h arbeiten gegangen. War aber weiterhin krank geschrieben. Gut, bei mir waren aber auch die 6 Wochen rum. Also mußte der AG ja nichts bezahlen. Wie ist das dann eigentlich wenn die 6 Wochen noch nicht vorbei sind?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Könnte es irgendwas mit Zahlungen der Berufsgenossenschaft zu tun haben, die bei vollständiger AU fließen?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • autares


    Nein, da hatte ich mich bei der KK informiert. Das nennt sich Wiedereingliederung, oder so. Du hast auf jeden fall Versicherungsschutz. Ich habe da 3 Blätter unterschrieben. Eins für mich, eines für den AG und eins für die KK. Dann bist du auf der sicheren Seite. Allerdings bekommst du nach wie vor nur KG.



    Also auf jeden Fall mit der KK klären.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

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