Problem mit debitel

  • hallo,
    ich habe bei Media Markt am 01.07.2005 einen Debitel Vertrag abgeschlossen. Die Karte wurde auch aktiviert. Leider wurde sie am nächsten Tag gesperrt, ohne dass ich den Grund mitgeteilt bekommen habe und ohne jegliches eigenverschulden. nach dem ich dann beim händler erkundigt habe, weshalb die karte gesperrt wurden sei, bekam ich vom händler eine telefonnummer, welches der händler selbst von der debitel-hotline bekommen hat. als ich bei der hotline angerufen habe, haben sie mir als grund mein wohnviertel genannt, weil sie dort schlechte erfahrungen gemacht haben. um dagegen vorzubeugen, haben sie sich halt beschloßen, dass ich eine Kaution in höhe von €150(!!) zahlen soll, was ich nicht einsehe, da dies vor Vertragsunterschrift nicht erwähnt wurde. als ich dass auch debitel am telefon mitteilte, dass ich dann meinen vertrag stornieren möchte, meinten sie, dass sie das nicht machen könnten, sondern dass es nur media markt machen kann.
    darauf hin habe ich mich wieder bei media markt gewendet, und die meinten dass es eine angelegenheit von debitel sei, und kannten die klausel mit der kaution nicht.
    als ich dann bei debitel nachfragte, und auch erwähnte, dass der händler nie was von einer kaution gehört hatte, meinte sie, dass das schon seine richtigkeit hat, da der händler nicht über jedes detail informiert wird. d.h. wenn der händler die klausel nicht kennt, hat er sie vor vertragsunterschrift auch nicht erwähnt, und somit gilt der vertrag ohne kaution. was jedoch debitel nicht ansehen will, da sie meinen dass ich die allgemeine geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert und unterschrieben habe (welches ich aber zumindest nicht bewusst tat, sondern irgendwo auf der auftragsbestätigung der händler ein kreuz machte und sagte, dass ich den auftragsbestätigung unterschreiben solle.)
    dann habe ich mir die agb genauer durchgelesen, und dort steht bei teil A Punkt 2.1 folgendes:
    Wir behalten uns vor, Ihren Auftrag insbesondere dann abzulehnen, wenn wir negative Auskünfte über Ihre Kreditwürdigkeit erhalten haben. Sollten Sie mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand sein, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden anderen Vertragsverhältnis mit uns ergeben, oder haben Sie schuldhaft unrichtige Angaben über Ihre Kreditwürdigkeit gemacht oder sind auf anderem Wege Umstände bekannt geworden, die zu begründeten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit führen, oder liegen andere berechtigte Gründe vor, so behalten wir uns das Recht vor, Ihren Auftrag abzulehnen.


    dass heißt debitel hat meine kreditwürdigkeit überprüft und hat entschieden, dass ich kreditwürdig bin und somit auch die karte freigeschaltet, so dass der vertrag jetzt gültig ist.


    dann weiter unten Teil B Punkt 3.3 steht:
    Wenn wir nach Abschluss des Vertrages von Tatsachen Kenntnis erlangen, die zu berechtigten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit Anlass geben, sind wir ebenfalls berechtigt, die Karte bis zur Klärung solcher Zweifel zu sperren.


    d.h. am 01.07.2005 war ich noch kreditwürdig, am 02.07.2005 hatten sie kenntnisse erlangt, die zu berechtigten zweifeln meiner kreditwürdigkeit führe, obwohl alles beim alten ist. also der grund mit dem wohnviertel hätte schon am 01.07.2005 gelten müssen und demnach hätte man die karte nicht freischalten dürfen!


    wollt mal wissen, was ich dagegen tun kann. habe keine lust mehr auf debitel, nach diesen vorkommnissen und möchte am liebsten diesen vertrag stornieren.


    kennt jemand ähnliche fälle?

  • Darüber kannst du hier zu genüge nachlesen - Scoring Verfahren.


    Da debitel ohnehin ein ziemlich fragwürdiger Saftladen ist, schließ lieber einen Verrag direkt beim einem der Netzbetreiber ab, daß spart Geld und viele Nerven.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • ich würd ja gern woanders unterschreiben, aber debitel will meinen vertrag nicht stornieren, obwohl sie es machen müssen.

  • Sollst du etwa trotz Kartensperrung deinen Vertrag weiterzahlen?
    Das ist ja ein seltsames Geschäftsgebarren dieses Unternehmens nur weil es in deinem Wohnviertel säumige Zahler gibt.
    Eine Kaution ist unzulässig,wenn sie dir ohne dein Verschulden deine Karte sperren.
    Mit einer gesperrten Karte kannst du die Leistungen nicht nutzen,folglich brauchst du den Vertrag nicht weiterzahlen und könntest damit drohen die Einzugsermächtigung zurückzuziehen,sollten sie dir deine Karte nicht wieder freischalten.
    Wende dich mal an eine Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt ,wenn debitel nicht einlenkt.
    Solltest du aus dem debitel-Vertrag rauskommen,schließe am besten direkt bei einem Netzbetreiber ab(T-Mobile,O2,E-Plus oder Vodafone).


    Gruß Bernd

  • @ Bernd02
    ja ich vergass noch zu erwähnen, dass ich trotz kartensperre (welches ich nicht zu verantworten hab) eine rechnung zahlen soll. da sie wohl dringend geld benötigen habe ich am 15.07.2005 eine rechnung bekommen, wo die grundgebühr von juli und august schon inbegriffen waren. die rechnung liegt bei etwa 47€(2mal gg + anschlusspreis). habe es natürlich wieder zurückbuchen lassen.
    aber lustig ist ja, dass media markt meinte, dass ich die ersten drei monate keine gg zahlen müsste, wenn ich etwas ab dem 3. tag per wap erledige. da die karte am 2.tag schon gesperrt wurden ist, gabs kein wap zugriff, und konnte meinen "gutschein" nicht einlösen.

  • Greatgirl


    Wenn du wie gesagt trotz noch bestehender Kartensperrung deinen Vertrag weiter bedienen sollst(sprich bezahlen).
    Dann rufe bei Debitel morgen oder nächste Woche an.
    Und verlange schriftlich ein Beleg über deine Kreditwürdigkeit,den debitel ja zb. von der schufa oder ähnlicher Firma einholen muß.
    Desweiteren verlangst du eine schriftliche Begründung zwecks der Kartensperre wegen deiner angeblichen Kreditunwürdigkeit(wegen der säumigen Zahler in deinem Viertel kannst du ja nichts).
    Setze debitel eine kurze Frist zwecks des Belegs bzw.der Begründigung ,die sie dir zu senden sollen und offeriere ihnen das du ansonsten dich mit der Verbraucherzentrale bzw. einem Rechtsanwalt bzw. Rechtschutzversicherung in der Sache in Verbindung setzt.
    Sollte sich nichts rühren musst du das mit der Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt bzw. Rechtschutzversicherung war machen.


    Sollst mal sehn, wie schnell die sich drehen werden,wenn sie nichts schriftliches nachweisen können.
    Schlechte Publicity können sie sicht nicht leisten.
    Hat man doch letztens mit dem kostenpflichtigen Servicepaket gesehen(das das Nutzen des Kundenservice kostenlos ermöglicht wird),das sie jedem Kunden mit aufdrücken wollten.
    Auf Grund von Beschwerden(die öffentlich wurden) haben sie dies wieder rückgängig gemacht.



    Gruß Bernd

  • ok, ich habe mir folgendes überlegt.


    ich gehe am montag zum debitel-shop, und werde erstmal nach einer schriftlichen begründung für meine kartensperre erfragen, welches sie an den shop faxen sollen.
    (hab leider kein faxgerät).


    dort müsste drin stehen, dass es bei mir BERECHTIGTE zweifel an meiner kreditwürdigkeit gibt. dann verlange ich nach dem grund.


    dort drin müsste dann mein wohnviertel stehen (welches aber kein Berechtigter Zweifel ist).
    kann ich dann als kunde auf einsicht in diese statistik verlangen, wenn sie diesen grund gegen mich verwenden? und ausserdem möchte ich dann eine schriftliche erklärung haben, weshalb ich bei vertragsabschluß für kreditwürdig gehalten wurden bin, obwohl meine addresse noch die selbe ist. da ich kein eintrag in der schufa habe, werden sie wohl kein argument finden. ausserdem müssten sie mir erklären, wie es innerhalb eines tages dazu kommen kann, dass der einwohner dieses viertels von kreditwürdig auf kreditunwürdig gestuft werden kann. (deshalb brauche ich die statistik, die sich kaum geändert haben dürfte)


    das kann man doch so machen, oder?

  • Greatgirl


    Du kannst es so machen.
    Aber eigentlich reicht der Beleg über deine Bonität(Kreditwürdigkeit),den debitel zb. von der schufa eingeholt hat bzw. der Begründung seitens debitel über deine angebliche Kreditunwürdigkeit aus.
    Die Begründung, das es in deinem Wohnviertel kreditunwürdige säumige Zahler gibt und dich dadurch ebenfalls so einzustufen, ist völlig belanglos und unzulässig.
    Mach debitel klar, sollten sie keinen entsprechenden Beleg bzw. Begründung (was deine Person betrifft) vorlegen ,so geht dein Weg zur nächsten Verbraucherzentrale,Rechtsanwalt bzw. Rechtschutzversicherung.
    Oder wenn sie nicht bereit sind deine Karte wieder freizuschalten(ohne das du eine Kaution hinterlegen mußt),so müssen sie dich aus den Vertrag lassen bzw. ihn stornieren.
    Da du mit einer gesperrten Karte ihre Dienste nicht in Anspruch nehmen kannst.


    Ich hoffe ja letzteres tritt ein(aus dem Vertrag kommen),dann schließe am besten einen Vertrag direkt bei den Netzbetreibern T-Mobile,O2,Vodafone oder E-Plus ab.
    Kannst du in jedem freien Telefonshop( zb. dug, http://www.dug.de ) machen(Handy sind hier preiswerter,als direkt über den Onlineshops der Netzbetreiber).


    Gruß Bernd

  • hi,
    ich war am montag im debitel-sjop, und wollte eine schriftliche begründung für die kartensperrung haben. die verkäuferin, die mit debitel telefoniert hat, meinte dass ich einen schriftlichen antrag stellen muss, um das schreiben per post zu erhalten. darufhin habe ich handschriftlich meine aufforderung geschrieben, die dann per fax nach debitel ging. und heute habe ich am telefon erfahren, dass ich kein schriftliches schreiben bekommen kann, und mich bei der rechtsabteilung von debitel wenden muss, falls ich eine schriftliche begründung haben will, da die fachabteilung angeblich dafür nicht zuständig ist.


    denkt debitel, dass der kunde wirklich so dumm ist?? ich denke, die haben nichts eindeutiges gegen mich in der hand, und spielen auf zeit, wie denkt ihr darüber?

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