Rufnummermitnahme von Simyo?

  • Der Antrag ersetzt die fehlende Regelung und präzisiert ein klein wenig aber dennoch ziemlich unvollständig den Ablauf. Aber wie ich schon sagte: Wirkt alles mit heißer Nadel gestrickt und lückenhaft bzw. schwammig.


    Und: Nach den Erkenntnissen von kossy dürfen die das wohl. Die AGB kann das Vorgehen durchaus absichern (aber Jurist bin ich nach wie vor nicht).


    Aber vielleicht hat simyo ja irgendwann ein Einsehen.


    P.S. Streng genommen handelt es sich nicht um eine Deaktivierungsphase, sondern um ein vertraglich geschütztes Guthabenzeitfenster - hier scheinbar außerordentlich konsequent ausgelegt.

  • Bisher hab ich so alles verstanden und kann es auch nachvollziehen.
    Was das ganze soll, stell ich mal nicht in Frage.
    Allerdings würde mich interessieren, ob es ok ist, die Rufnummerportierung hinter die 'wie-sie-auch-immer-heißen-mag-phase' zu legen. Damit binden sie ja den kunden, der seine nummer behalten will, unnötig lange an simyo.


    und ich denke immer noch an die Öffentliche Meinung:
    -ich kann meine Nummer nach Vertragsende mitnehmen, wenn ich will
    -keine Vertragslaufzeit bei Prepaid bedeutet ich kann gehen wann ich will


    und das sollte die Reg in Bonn doch irgendwie geregelt haben, dafür sind die doch da.
    in Deutschland ist es doch nunmal so, dass nicht jeder machen kann was er will...oder er verzichtet auf den Namen 'Prepaid'

  • Post von der Netzagentur


    Hab heute ein Schreiben der Netzagentur bekommen:


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    Sehr geehrter Herr XXXXX


    Vielen Dank für Ihre email vom 01.09.05, in der Sie sich über ein Portierungsproblem mit dem Unternehmen Simyo informieren möchten.


    Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikationsgesetz vom 22.06.04 die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur festgelegt.
    Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.
    Unsere Behörde nimmt die ihr nach diesem und anderen Gesetzen zugewiesenen Aufgaben wahr.


    Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über TK-Unternehmen hat uns der Gesetzgeber nicht eingeräumt.
    Insofern steht es uns nicht zu, direkten eingriff auf Kundenunterlagen bei diesen Unternehmen zu nehmen und wir haben auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall, sowie auf dessen Geschäftsgebaren einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und Produktvermarktung.


    Mobilfunkanbieter sind nach § 46 TKG verpflichtet, den Wechsel zu einem anderen Anbieter unter beibehaltung der Rufnummer zu ermöglichen.
    Das gilt auch für Prepaid-Verträge.
    Der Abgebende Anbieter kann dabei die Kosten in Rechnung stellen, die einmalig beim Wechsel des Kunden entstehen.


    Eine Portierung kann frühestens am Tage der Beendigung des alten Vertrages erfolgen.
    ie Portierung muß spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des alten Vertrages über den aufnehmenden beim abgebenden Anbieter eingegangen sein.
    Maßgebend ist dabei nicht das Datum der Kündigungserklärung, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam ist.
    Vor Ablauf des Vertrages haben sie keinerlei Rechtsanspruch auf Mitnahme der Rufnummer.
    Sie können allenfalls nachfragen ob Simyo die Mitnahme zu einem früheren Zeitpunkt auf Kulanzbasis ermöglicht.


    Ob zwischen Ihnen und der Firma Simyo ein Vertrag mit Vertragslaufzeit existiert, vermögen wir mangels Zuständigkeit nicht zu klären.
    Sie sollten bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens Ihr Anliegen, mit allen vertragsrelevanten Unterlagen, an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt herantragen.


    Ich kann Ihnen leider keine weitere Hilfestellung geben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag




    Lieselotte Weber
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    Na toll, dann scheint wohl Simyo tatsächlich am längeren Hebel zu sitzen.


    Schade

  • Ich finde auch, dass inzwischen geklärt ist, dass Simyo durch eine ziemlich schwammige Klausel die Rufnummerportierung unnötig hinaus zögert.
    Aber warum das Ganze? Was haben die davon, außer unzufriedene Kunden?
    Ich denke nicht, dass jemand aufgrund dieser Tatsache doch bei Simyo bleibt und keinen anderen vertrag abschliesst. Da bleibt doch eher die Nummer auf der Strecke.
    Es sollte jetzt doch einfach mal geprüft werden, ob Simyo so einen Zusatz überhapt in den Vertrag nehmen darf.
    Ich bin rechtlich nicht sehr gut informiert, aber diese 'Bindungszeit' passt irgendwie nicht zu Prepaid.
    Ich hab den Fall jetzt mal an Teltarif, Onlinekosten und Xonio weitergeleitet.
    Sonst hab ich auch keine Idee, nen Anwalt kann ich mir deshalb bestimmt nicht leisten.

  • Wow das ging ja schnell bei Simyo, Antwort auf meine MAil innerhalb 48 Stunden...
    leider die falsche Antwort!!



    Verlängert sich die Frist wenn ich meine Karte auflade?? :confused:

  • Und nun? Das Guthaben habe ich brav aufgeladen, die Verzichtserklärung abgeschickt und alles war umsonst? 25 Euro zum Fenster rausgeworfen? Na, herzlichen Glühstrumpf. Meine anfängliche simyo-Begeisterung schlägt in Ablehnung um :mad:


    Was passiert, wenn ich meine letzte Abrechnung von KK-Firma zurückbuchen lasse? Ich will ja nicht telefonieren (für was, habe doch Base), sondern wollte damit vertragsgemäß meine Nummer auslösen.

    Viele Grüße, Paddy

  • @ crespo9
    Einschätzung aus der Nicht-Juristen-Ecke: In jedem Fall würde ich erst die Beantragung der Portierung über die Bühne bringen und dann, nachdem das Unternehmen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, dass Du portieren willst, in enger Absprache mit dem simyo-Kundendienst die nötige Portierungsgebühr aufladen (Schriftverkehr archivieren). Wenn Du erst auflädst, verlängert sich lediglich die Laufzeit Deiner Karte, da simyo die vorweggenommene Aufladung nicht als Vorbereitung zur Portierung akzeptieren muss. Und dann müsstest Du auf die Kulanz von simyo hoffen, auf die ich nicht bauen würde. Oder eben eisern bis zum neuen "Vertragsende" ausharren und mindestens 24,95 Euro auf der Karte stehenlassen. Oder eben spätestens dann erst beantragen und anschließend aufladen.


    Mein Eindruck: Sofern es nicht irgendwelche Sonderregelungen für Prepaid-Verträge gibt, sieht das durchaus wasserdicht aus, auch wenn simyo dies teilweise grauenvoll schlecht ausformuliert.

  • Imho verlängern Aufladungen die Portierungssperre nicht ... ich hatte meine Karten auch schon jeweils zweimal aufgeladen, trotzdem ist das Deaktivierungsdatum exakt 6 Monate nach Aktivierung, unabhängig vom Datum der letzten Aufladung.

  • Das hieße, nur die ersten sechs Monate ab Kartenbesitz sind gefixt. Würde im Umkehrschluss weiterhin bedeuten, das nach Ablauf der ersten sechs Monate eine Portierung ohne Wartezeit möglich ist. Merkwürdig, das alles. Vielleicht sollte simyo mal eine klar verständliche Regelung auf seine Internetseite stellen. Würde viel Rätselraten ersparen.

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