Rufnummermitnahme von Simyo?

  • Antwort der Bundesnetzagentur


    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur


    Sehr geehrter Herr XXXX,
    vielen Dank für Ihre E-Mail. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht
    ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel des
    Anbieters (§ 46 Abs. 2). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs
    in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen dem Verlust
    einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen. Bei einem Vertragswechsel
    ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch
    auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob
    er die Beibehaltung ermöglicht.
    Bei den Prepaid-Karten (Vorausbezahlung) handelt es sich um Guthabenkarten,
    die in der Regel zeitlich begrenzt sind. Sie erhalten hierfür, auch wenn Sie
    diese Karte nicht wieder aufladen, die Möglichkeit, eine begrenzte Zeit zu
    telefonieren und erreichbar zu sein. Nach dem letzten Aufladezeitpunkt (hier
    6 Monate) sind Sie gemäß der derzeitig bei den meisten Mobilfunkanbietern
    verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Mobilfunkkarte eine
    weitere Zeitspanne lang erreichbar und können Gespräche entgegennehmen oder
    auch das Guthaben wieder aufladen (hier bis zu 8 Monaten).
    Durch die Bereitstellung und den Betrieb der Netzinfrastruktur entstehen dem
    Mobilfunkanbieter fixe Kosten, die i. d. R. durch Grundentgelte sowie
    Entgelte für die Inanspruchnahme von Diensten durch die Kunden wieder
    amortisiert werden. Bedenken Sie bitte, dass bei dem Prepaid-Modell die
    sonst übliche Grundgebühr für den Nutzer der Mobilfunkdienste entfällt. Die
    vom Anbieter mit den AGB hier von Simyo festgelegten 8 Monate kann in diesem
    Sinne als eine Mindestlaufzeit verstanden werden. Mit dem erworbenen Handy
    kann für den Notfall auch ohne eingelegte Prepaid-Karte die Notrufnummer 112
    europaweit kostenfrei erreicht werden.


    Eine Portierung kann frühestens am Tage der Beendigung des alten Vertrages
    erfolgen. Die Portierung muss spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des
    alten Vertrages über den aufnehmenden beim abgebenden Anbieter eingegangen
    sein. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum der Kündigungserklärung, sondern
    der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam ist.
    Vor Ablauf des Vertrages haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme der
    Rufnummer. Sie können allenfalls nachfragen, ob das Unternehmen Simyo die
    Mitnahme zu einem früheren Zeitpunkt auf Kulanzbasis ermöglicht. Bitte
    beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Portierung die beim alten und beim
    neuen Anbieter eingetragenen Kundendaten identisch sein müssen.
    ----------------


    Scheint also alles rechtens zu sein, was Simyo macht.
    Kann man wohl nix machen. :eek:

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  • Bin aber schon soweit, dass Simyo mich rauslassen will.
    Sie klären jetzt, ob sie selbst Sonderkündigungsrecht haben, dann würde es gehen.
    Oder Eplus tritt halt in den Vertrag ein, dann müsste es auch klappen. Die nette Dame will es prüfen und mich morgen zurückrufen. Ist nur die Frage, ob Eplus die Möglichkeit hat, für Simyo den vertrag zu übernehmen, solange Simyo noch existiert??

  • Re: Antwort der Bundesnetzagentur


    Was ist das denn für eine schwachsinnige Argumentation? Wissen die ansatzweise, wovon sie sprechen oder wie man simjodel buchstabiert?!? ;)
    Sorry, bin ich zu blöd oder sind die gehirnamputiert bei der RegTP ;)


    Wo bitte sehr liefert simyo subventionierte Prepaid-Handys?!?, die eine verkappte Mindestlaufzeit rechtfertigen würden?!?
    Im Gegenteil, gerade bei den "Prepaidhandylieferanten" kommt man im Zweifelsfall von einem Tag auf den anderen aus dem Vertrag raus!

  • Sehr, sehr komisch. Eben diese nicht vorhandene Laufzeit ist doch - wie Du schon sagst - der Witz an der Prepaid-Sache! Ein Handy habe ich nie von denen bekommen. (was ja auch nicht schlimm ist)


    So, und irgendwie nerven mich meine beiden Handys mit dem Nummernwirrwarr. Ich bin drauf und dran, kurzerhand doch meine neue Nummer rundzumailen. Dann vertelefoniere ich eben die verbleibenden 25 Euro nach und nach in Fremdnetze und das Thema simyo ist durch. Schade drum.


    Was hat das simyo in meinem Fall gebracht? Als Kunden behalten sie mich so erst recht nicht. Dabei wäre ich ja schon zufrieden gewesen, wenn die die Nummern Base <=> simyo auf dem kleinen Dienstweg getauscht hätten. Dann hätte ich simyo eben als Prepaidalternative für Fremdnetze etc. behalten. Oder das Teil wegen der besseren Kostentransparenz für Dienstgespräche benutzt. Darauf wollte man sich aber nicht einlassen.



    :flop: kopfschüttel :flop:

    Viele Grüße, Paddy

  • Also irgendwie hat bei der Netzagentur jeder seine eigene Meinung.


    Bei Liontology waren sie nicht zuständig, bei Tuborger hieß es af einmal daß es geht, und jetzt bei kossy heißt es auf einmal NEIN.


    Ich fürchte fast daß es wohl nur dann eine Entscheidung geben kann wenn, wie in Liontologys schreiben der Netzagentur erwähnt, Klage über die Verbraucherzentralen eingereicht werden.


    Seit wann gibt's bei Simyo Handys? tztztz


    kossy: Weißt Du noch wie der/die MitarbeiterIn hieß des Schreibens? Das gleiche gilt für Tuborger.
    Man könnte ja probieren sich auf das jeweilige Schreiben zu berufen.


    Im übrigen ist, wenn ich nicht irre, Simyo der erste und einzige Anbieter, bei dem ich nicht sofort portieren kann.

    Carpe Diem

  • Nicht der Einzige Anbieter!



    ABer ich bleib dran mal sehn wie sich debitel-light anstellt!

  • WOW, den Portierungsantrag satte 4,5 Monate vorher stellen.
    Auch ganz schön happig.


    Nicht jeder weiß so früh schon ob er überhaupt wechseln will.

    Carpe Diem

  • ja das finde ich auch sehr sehr seltsam!


    Vorallem steht davon NIX in den AGB! Außerdem bezweifle ich das eine Kündigungsfrist von länger als 3 Monaten überhaupt zulässig ist!


    könnte aber auch Tipfehler sein und sie meinten 32 Tage das macht mehr Sinn!


    Auf jedenfall versuchen sie wie Simyo es ihren Kunden so schwer wie möglich zu machen!

  • Zitat


    kossy: Weißt Du noch wie der/die MitarbeiterIn hieß des Schreibens? Das gleiche gilt für Tuborger.
    Man könnte ja probieren sich auf das jeweilige Schreiben zu berufen.


    Ein Name steht nicht in der E-Mail, nur eine Vorgangsnummer.
    Weiß nur nicht, ob es sinnvoll ist, diese hier zu posten. :rolleyes:

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  • Gibt es schon irgendwelche neuen Erkenntnisse, denn ich würde auch die Simyo Nummer meiner Freundin zu Base portieren lassen.
    Wie schaut es eigentlich mit einer nachträglichen Portierung aus, ist das evtl möglich?

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