ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Tha Masta
Ich weiß nicht recht, so kann sich ja jeder rausreden!
Es gibt doch bevo die Auktion eingestellt wird, nochmal extra eine Seite, in der man aufgefordert wird, nochmal alles zu kontrollieren.
Selbst wenn er es vorher versehentlich falsch eingegeben hat, müßte er es auf dieser Seite erkennen.
Es wird endlich mal Zeit, das es ein eindeutige Gesetzesgrundlage für diese OL--Auktionen gibt!
Gr.
Kai
Es kann sich nicht jeder rausreden!!! Da es nicht immer ein offensichtlicher Fehler, wie hier, ist.
Vieles ist manchmal unübersichtlich und (leider) kontrolliert auch nicht jeder nochmal alle(!) seine Daten auf Korrektheit!
Eindeutige Gesetzgrundlage gibt es wohl nicht, das stimmt. Aber es gibt schon einige interessante Urteile dazu.
Alles jetzt ohne Gewähr und imho:
1.) Bei so einem offensichtlichen Eingabefehler, muß der Vertrag nicht erfüllt werden!
2.) AFAIR gab es im Gegensatz dazu mal ein Urteil, wo ein Autohändler bewußt (!)einen Neuwagen bei Ricardo mit einem Startpreis von 1DM angeboten hatte. Ein Käufer hat dann für eine gute Summe unter dem Neuwert den Zuschlag bekommen. Der Verkäufer wollte ihn für diesen Preis nicht rausgeben und die Sache ist vor Gericht gelandet. Die Richter haben für den Käufer entschieden und der Händler mußte den Wagen für den gebotenen Preis verkaufen, da er bewußt (aus Marketinggründen) und auf sein eigenes Risiko den Startpreis so niedrig gesetzt hatte!
Und genauso sehe ich das auch:
zu 1.) Vertrag nichtig
zu 2.) Vertrag muß erfüllt werden