günstige Elektronikartikel in den USA?

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    [...]Aber die Rechtslage ist eben so.


    Und genau diese Rechtslage (auch die Grundlage) bzw. die theoretischen/praktischen Folgen interessieren mich. Was passiert mit mir bzw. mit den 1.000 Pillen? Wenn du es erklären kannst, micht würde es interessieren. :)


    Gruß,
    Martin

  • Die Medikamente werden auf Deine Rechnung vom Zoll vernichtet. Bei Internetbestellungen kann man sie auch zurücksenden lassen, aber dann zahlt man das Porto.


    Ansonsten macht man sich wegen illegaler Einfuhr (=Schmuggel) strafbar, bekanntermaßen schützt auch Unwissenheit nicht vor Strafe - sich dumm stellen nutzt also nix. Der sog. Einführer ist haftbar.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Die werden auf Deine Rechnung vom Zoll vernichtet. Bei Internetbestellungen kann man sie auch zurücksenden lassen, aber dann zahlt man das Porto.


    Strafen?

  • Da muß ich passen, ich bin kein Jurist. Aber vermutlich schon so daß es sich nicht lohnt es zu riskieren.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Um wieder die Kurve zu den Elektronikartikeln zu bekommen: man kann die Reisefreigrenzen hier klick mich hart nachschauen.


    Natürlich ist es möglich mehr (Elektronik)-Artikel mitzubringen, aber die müssen dann beim Zoll angemeldet werden und man muß Einfuhrabgaben zahlen. Diese Einfuhrabgaben sind grundsätzlich so gestaltet daß die Einfuhr uninteressant wird, man die Waren also hier zum gleichen Preis bekommen wie man sie im Ausland erworben hat wenn man die Abgaben hinzurechnet. Die Rechnung kann natürlich je nach Einkaufspreis, Dollarkurs etc. abweichen, sodaß es sich womöglich immer noch lohnt - oder eben auch nicht.


    Man sollte in diesem Fall aber immer originale Rechnungen/ Belege dabei haben weil der Zoll diese zur Berechnung der Abgaben heranzieht. Sind keine Belege da schätzt der Zoll der Warenwert - und das immer zu Ungunsten des Reisenden.


    Wenn man also Elektronik oder andere teure Waren mitbringt sollte es immer so aussehen als habe man die schon seit längerem im Gebrauch. Gebrauchsspuren sind gut, oder Daten auf dem PDA, Bilder in der Kamera, Musikdateien auf dem iPod etc.
    Hinweise auf einen Kauf im Ausland sind zu vermeiden, also Originalverpackung, Belege usw. darf man nicht mehr haben (womit aber auch die Garantie verloren ist).
    Ungünstig ist auch wenn man 3 sehr neue Kameras, Handys, PDAs ... im Gepäck hat, aber auf 2 davon sind nur ein paar Alibi-Daten. Auch da wird der Zoll unterstellen daß man die Artikel im Ausland gekauft hat und nun hereinschmuggeln will.


    Blöderweise gilt, wenn der Zoll einen der illegalen Einfuhr beschuldigt: der Einführer der Waren ist als Zollbeteiligter nachweispflichtig - also muß nicht der Zoll beweisen daß man schmuggelt, sondern der Reisende muß Nachweise über die rechtmäßige Einfuhr nachweisen können, z. B. indem man Kaufbelege vorweisen kann die Belegen daß man die Waren hierzulande gekauft hat... Ist sicher sehr theoretisch, aber so sieht's aus.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • GPS (sind dann aber nur die Pacific-Maps im Preis drin), PDAs, hochwertige Notebooks (z.B. Toughbooks, die 600eur-Billigmarkt-Buechsen kosten da auch nicht weniger), wirksme Multivitamintabletten in für Europa illegaler Hochdosierung, Taschenrechner (hier aber auch nur die Edel-Modell von HP und TI, alles andere lohnt nicht).


    Mehr fällt mir auf die Schnelle nicht ein. Cellphones lohnen höchstens in Form eines GSM-PDA, ansonsten auch nicht.


    Schöne Reise!

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