Mobilcom:Nachberechnung von Grundgebühren für über 1 Jahr rechtmäßig?

  • Hallo,


    vielleicht hat hier ja schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.


    Ich hatte einen Vertrag bei Cellway...-> ist jetzt mobilcom.


    Heute flattert mir ein Brief ins Haus, in dem die Firma mobilcom erklärt, sie hätten seit dem 1.4.2004 keine Grundgebühr abgerechnet und würden mir nun in der nächsten Rechnung 180 EURO zusätzlich abbuchen....


    Das ist über ein Jahr her und im März gab es eine Vertragsverlängerung, auch über diese Vertragsverlängerung hinaus zurückgreifend.


    Musss ich das bezahlen? Dürfen die das?


    Was würdet Ihr unternehmen?


    Grüße Ellie

  • Warum hat Mobilcom keine Grundgebühr berechnet? Gab es bei Vertragsabschluss eine Grundgebühr-Befreiung von Cellway, die Mobilcom nicht mitbekommen hat?


    Ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass eine Berechnung nach einer so langen Zeit noch möglich ist.
    Ich würde mich an erster Stelle mal an die Hotline wenden und wenn sie auf stur schaltet, bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
    Vielleicht finden sich aber auch noch hier Leute, die von der gleichen Problematik betroffen sind.

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  • Hallo Ellie,


    die Forderungen verjähren i.d.R. gem BGB nach 3 Jahren, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem sie entstehen.


    Sollte die Berechnung also rechtmäßig sein (also z.B. ein Vertrag bestanden haben), hat der Gläubiger in Deinem Fall bis zum 31.12.2007 (Ansprüche aus dem Jahr 2004) bzw. 31.12.2008 (Ansprüche aus diesem Jahr) einen rechtmäßigen Zahlungsanspruch


    Weitere Möglichkeit wäre die Verjährung nach TKV (2 Jahre)


    Gruß
    Flatty

  • Ähm,...nutzt Du den Vertrag auch als auch bezahlst Du die Rechnung selber? Anonsten kann man sich kaum vorstellen, wie es einem nicht auffallen kann, dass keine GG abgezogen wird?

  • Ich muss zur Erklärung vielleicht noch eines hinzufügen:


    Da cellway von Mobilcom übernommen wurde, sahen die Rechnungen ständig anders aus, auch die Aufteilung war sehr verwirrend.


    Da ich in der Zeit außerdem verschiedene Tarife hatte und meine Handyrechnung auch so schon üppig war, ist es mit in dem Chaos nicht aufgefallen,


    und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Verbraucherschutztechnisch in Ordnung ist.
    Eine Summe, die in etwa der Höhe von fünf Rechnungen entspricht einfach so spät nachzubelasten.


    Des weitern glaube ich sicher, das ein solches Verhalten ein Anfechtungsgrund für die Vertragsverlängerung, die ja März diesen Jahres war, sein kann...

  • Zitat

    Original geschrieben von ellie76
    Ich muss zur Erklärung vielleicht noch eines hinzufügen:
    .........
    Da ich in der Zeit außerdem verschiedene Tarife hatte und meine Handyrechnung auch so schon üppig war, ist es mit in dem Chaos nicht aufgefallen,...................


    Eine Summe, die in etwa der Höhe von fünf Rechnungen entspricht einfach so spät nachzubelasten.


    Wer durchschnittliche Handyrechnungen in Höhe von 36 Euro als "üppig" empfindet, dem sollte doch erst recht auffallen, wenn die Grundgebühr nicht berechnet wird!


    Zitat

    Original geschrieben von ellie76 ........................und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Verbraucherschutztechnisch in Ordnung ist.


    In der Tat ist es nicht in Ordnung, wenn man seine Rechnungen nicht lesen kann. Aber da kann der Verbraucherschutz wohl auch nicht helfen! :rolleyes:

  • Sofern nicht über Ausschlußklauseln in AGB auch "Ansprüche des Providers gegen den Kunden" (!) nach Ablauf einer bestimmten Frist erlöschen, und auch keine Verjährungtatbestände greifen, sollte man sich aber grundsätzlich noch Gedanken machen über


    - Verwirkung der Zahlungsansprüche des Providers (jedenfalls aber erst bei Vorliegen eines gewissen Zeitmoments, wohl nicht für die letzten Monate)


    - Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Provider
    aus Verletzung von vertraglichen nichtleistungsbezogenen Hauptpflichten oder meinetwegen auch nur Schutzpflichten, mit denen denn jedenfalls aufgerechnet wird (aber: worin genau liegt der Schaden? Schadenshöhe?).


    Man stößt aber wohl in vielen Fällen auf Schwierigkeiten im Detail...
    und andersherum betrachtet: Wenn und solange Provider nicht abrechnen, gewähren sie solange halt zinslose Darlehen. Die Probleme resultieren meistens doch wohl aus dem Umstand, daß über die Beträge, die eigentlich abzurechnen gewesen wären, vom Kunden zwischenzeitlich "anderweitig disponiert" wurde.

  • ich habe, rechtlich gesehen, das gleiche "problem". ich habe bei tiscali eine dsl-flat und zudem eine phone flat. witzigerweise wird mir auf der rechnung nur die dsl flat aber nicht die phone flat berechnet. (also statt 17,80 werden mir nur 8,90 berechnet)


    da es sich um den gleichen rechtlichen ansatz handelt würde ich hier auch gern wissen ob in den tiscali agb`s irgendetwas dazu steht...ich werd daraus nicht schlau.
    http://internetzugang.tiscali.…295b73fa17d8233132a544620


    vielen dank schonmal für antworten

  • Ganz allgemein einige Gedanken zur Nachforderung von TK-Entgelten:


    So beliebt und gewollt die Argumentation auch sein mag -
    in den meisten Standardkonstellationen, vor allem dann, wenn es um nicht-berechnete monatliche FIXentgelte geht, dürfte die "Nichtzahlung" durch den Kunden wohl nur äußerst schwierig durchzusetzen sein.


    Gerade bei den FIXentgelten ergibt sich doch kaum ein Unterschied, ob sofort oder erst in 10 Monaten abgerechnet wird. Die Höhe ist auch nach 10 Monaten genauso einfach nachprüfbar.


    Bei Telefonaten, SMS, Roaming - allgemein: nutzungsabhängigen Entgelten - mag das durchaus anders sein, weil nach einiger Zeit die Überprüfung durch den Rechnungsadressaten u.U. nicht vollständig und einwandfrei sein könnte. Bei diesen Angelegenheiten mag es im Einzelfall folglich auch anders aussehen.


    Jedenfalls bei Pauschaltarifen, festen monatlichen Entgelten etc. dürfte es also angezeigt sein, die Nachforderung der jeweiligen Beträge von vornherein einzukalkulieren... die Verjährungsfrist wird wohl eher selten erreicht werden (3-4 Jahre, separat nachlesen...).

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