Mobilcom:Nachberechnung von Grundgebühren für über 1 Jahr rechtmäßig?

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Richtig. Mir würde z.B. sofort auffallen, wenn die Grundgebühr nicht auf der Rechnung aufgeführt wäre!



    Noch ein eindeutiger Hinweis, dass Du wahrscheinlich viel Zeit und wenig Hobbies und Freunde hast....



    Zitat


    Dafür wäre ich auch, einige hilfreiche Antworten, mit denen Du aber scheinbar wenig anzufangen weißt, hast Du ja schon bekommen!


    Für die ich mich auch herzlich hiermit bedanke....bei den anderen...

    Zitat


    Richtig, wenn man bedenkt, daß ich sicher doppelt so alt bin wie Du!? :rolleyes:


    Um so trauriger, wenn mans dann noch nötig hat...also hätte ich kein konkretes Problem gehabt.....naja...sagen wir es mal so...hätte ich keine Zeit in einem Forum für - ich erwähne es nur noch einmal - für Sachfragen rumzuspammen....


    Mußt schon ein ziemlicher Versager sein, wenn Du mit sechzig nix besseres zu tun hast...als Leute blöde anzumachen....


    Schließlich habe ich hier nur ne Frage gestellt....ich weiß nicht was daran so verwerflich sein soll...Ich glaube bestimmt auch das das ein Thema sein kann das noch mehr Leute betrifft, auch wenn die interessanten Informationen Dank Deiner Profilierungssucht hier fast völlig untergehen...


    Naja meine Frage ist geklärt...Vielen Dank nochmal.....

  • Für jemanden, der hier gerade erst reingestolpert ist und eine relativ sinnfreie Frage stellt, verbunden mit einem merkwürdigen Anspruchsdenken, riskierst Du ein ziemlich großes Maul...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    verbunden mit einem merkwürdigen Anspruchsdenken,


    Eben. Das mag ich auch nicht verstehen. Irgendwie scheinen manche tatsächlich die Einstellung zu haben, dass man für erbrachte Leistungen - was seitens Cellway/Mobilcom wohl in ellie76s Fall unstreitig ist - nichts zu zahlen braucht. :rolleyes:


    Ich pflichte Dir bei, dass es ärgerlich ist, wenn man nun so eine hohe Rechnung bekommt. Allerdings hätte es Dir 1. auch auffalllen können und 2. hast Du für die Zeit ja sogar noch Zinsen bekommen. ;) Immer die positiven Seiten betrachten :top:

    iPhone X 256GB

  • Nach kurzem Überfliegen der Posts habe ich mir folgendes gedacht --NUR GEDACHT--


    Dem Threadsteller war die NIchtzahlung bewusst und er hat darauf spekuliert nicht zahlen zu müssen. Diese Spekulation hat sich als falsch erwiesen und es wird nun versucht, aus welchen Gründen auch immer, um die Nachzahlung herumzukommen.


    DENKEN ENDE


    Mir persönlich sind die Gründe/Ursache egal. Wenn es einen Weg gäbe die Zahlung zu verhindern, würde er hier gepostet werden, sicher auch um Mobilcom für die eigene Dummheit nicht noch zu unterstützen.
    Da die Nachzahlung aber allem Anschein nach rechtmäßig ist, können wir die Diskussion ja beenden :D


    MfG

  • stimmt wenn die rechtslage eindeutig ist kann man den threat beenden.


    vielleicht noch eine anmerkung. ich studiere auch nicht jede meiner rechnungen. u.a. nicht meine telefonrechnung (obwohl bekanntermassen die falschberechnung sehr oft vorkommen soll) und es ist für mich schon nachvollziehbar das man so etwas nicht merkt. aufgrund der tatsache das man von vielen firmen auch mal unberechtigte forderungen zahlen muss oder, und davon gibt es hier endlose beispiele, irgendwelche fallstricke in verträge eingebaut werden ist es nur zu verständlich wenn man zumindest mal darüber nachdenkt ob solche nachforderungen gerechtfertigt sind...... zumal provider oder sonstige firmen sich im umgekehrten fall erst unter androhung von "schlägen" dazu bereiterklären zuviel gezahlte beträge zurückzubuchen (als beispiel fällt mir z.b. o2 altvertragskunden ein...das thema ist soweit ich weiss immer noch nicht durch oder telekomabrechnungen in unglaublicher höhe zu zeiten in denen der anschlussinhaber nachweislich im urlaub ist u.s.w. u.s.w.).


    dies war nur eine randbemerkung und damit will ich diesen threat auch nicht weiter treiben

  • langsam aber sicher wird das hier laecherlich.
    :rolleyes:
    getroffene hunde bellen... :D

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Zitat

    Original geschrieben von ellie76
    Noch ein eindeutiger Hinweis, dass Du wahrscheinlich viel Zeit und wenig Hobbies und Freunde hast....


    Ich kenne Mobilcom-Rechnungen nicht. Aber ich prüfe JEDE Rechnung kurz und nicht nur den Endbetrag. Sei es Telefon, Strom, Wasser, Gas etc.
    Das kann zwar mal 5 Minuten dauern, wenn sie etwas komplizierter sind, daber diese Zeit sollte/muß man sich einfach nehmen.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE 

  • Hightower
    mobilcom Rechnungen sind nicht kompliziert. o2 Rechnugen finde ich da wesentlich unübersichtlicher. Aber das ist immer Ansichtssache. Und dass die Rechnungen ständig geändert wurden stimmt auch nicht wirklich. Die Rechnungen wie es sie jetzt gibt sehen so schon seit mindestens 1,5 Jahren aus.


    Gruß,
    Squib

    Ja die Welt ist rund!

  • TIPP


    hallo,


    du willst hier einen Rat haben und viele der Zeitgenossen "wäschern hier nur dumm rum" ohne Dir wirklich zu helfen. Wen interessiert hier die Höhe der Rechnung oder ob man sie lesen können muss. Die Fakten sind von Dir vorgegeben.


    Verjährung -> sh. oben


    Bitte lese nun die AGB von Mobilcom (und dem alten Provider) durch und suche auch auf den Rechnungen, ob hier eine Widerspruchsfrist steht.


    So wie "... wenn sie dieser Rechnung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang widersprechen, gilt sie als genehmigt." Diesen Passus kannst Du nach geltender Rechtsprechung auch für Dich in Anspruch nehmen. Die alten Rechnungen wurden hier u.U. rechtswirksam und man kann nur die paar Wochen rückbelasten.


    Sollte die Forderung dennoch weiterbestehen, kannst Du auf einem "abstottern" der Forderung bestehen, ähnlich wie sie entstanden ist.


    Ein ähnliches Urteil dazu:
    _______________________zip____________
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. weist in ihrer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass sie vor dem OLG Koblenz (Urt. v. 30.10.20032 - Az.: 2 U 504/ 03) gegen den bekannten Internet-Provider 1&1 Internet AG im Streit um eine Vertragsklausel obsiegt hat.


    Inhaltlich ging es um die Frage, ob für den Kunden und den Internet-Provider für ein und denselben Vertrag unterschiedliche Kündigungsfristen gelten können. Während der Kunde eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten hatte, konnte der Internet-Provider den Vertrag jederzeit mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist beenden.


    Hierin sahen die Koblenzer Richter eine unzulässige, einseitige Benachteiligung des Kunden.
    _______________________zip____________
    Link zur Unterhaltung: http://www.agb-giftkueche.de/



    siehe auch:


    http://europa.eu.int/eur-lex/l…14920050611de00220039.pdf



    (Link in eine Zeile kopieren)


    ________________________________


    Du hattest aber nicht mit dem damaligen Vertragspartner oder Shop die (evtl. auch mündliche) Vereinbarung getroffen, dass Du von der Grundgebühr befreit bist - oder?


    (Dieser Vorwurf würde angesichts der geschilderten Tatsachen zur Beweislastumkehr führen und mobilcom müsste beweisen, dass dem nicht so ist *grins*)

  • Zitat

    Original geschrieben von exloser
    langsam aber sicher wird das hier laecherlich.
    :rolleyes:
    getroffene hunde bellen... :D


    Und das sogar ziemlich laut! :D
    Aber lassen wir den Kleinen mal seinen Traum von geschenkter Grundgebühr weiterträumen. :rolleyes:

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