Mobilcom:Nachberechnung von Grundgebühren für über 1 Jahr rechtmäßig?

  • Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)


    § 8


    Verjährung


    Die vertraglichen Ansprüche der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und ihrer Kunden aus der Inanspruchnahme dieser Leistungen verjähren in zwei Jahren. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend.

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Wer durchschnittliche Handyrechnungen in Höhe von 36 Euro als "üppig" empfindet, dem sollte doch erst recht auffallen, wenn die Grundgebühr nicht berechnet wird!



    In der Tat ist es nicht in Ordnung, wenn man seine Rechnungen nicht lesen kann. Aber da kann der Verbraucherschutz wohl auch nicht helfen! :rolleyes:


    Wie ich ja bereits sagte, hatte ich in dieser Zeit mehrere ebenfalls durch mobilcom(aber das ist ne andere Sache) provozierte Tarifwechsel.


    Und ich halte mich keineswegs für zu blöd.....Leute die solche Sprüche ablassen sollten sich über solche Defizite vielleicht eher Gedanken bei sich machen....auch das gehört mit zum Intellekt...


    Die Rechnungen sahen ständig anders aus und ich hatte eben, solange die Rechnung in einem Gewissen Rahmen blieb keinen Bock mich da ständig aufs neue durchzuquälen....


    Ein Denkansatz: Es soll tatsächlich Menschen geben die auch noch andere Dinge zu tun haben....

  • Zitat

    Original geschrieben von ellie76
    Und ich halte mich keineswegs für zu blöd.....


    Das ist ganz normal, daß tun die wenigsten!:cool:


    Zitat

    Original geschrieben von ellie76 Die Rechnungen sahen ständig anders aus und ich hatte eben, solange die Rechnung in einem Gewissen Rahmen blieb keinen Bock mich da ständig aufs neue durchzuquälen.....


    Und wenn Rechnungen ständig anders aussehen, dann werden die schon stimmen? Komische Logik!


    Zitat

    Original geschrieben von ellie76 Ein Denkansatz: Es soll tatsächlich Menschen geben die auch noch andere Dinge zu tun haben....

    Wer nicht die Zeit aufbringen kann, eine Rechnung kurz zu überfliegen, hat vielleicht den falschen Job!? :rolleyes:

  • Hambuger zitierst m.E. noch eine alte Fassung des § 8 TKV. In der mir vorliegenden Version (Stand: TKV [...], zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 9.12.2004 I 3214) lautet die Norm an dieser Stelle gerade anders:


    ***
    TKV § 8 Verjährung
    Die Verjährung der Ansprüche der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und ihrer Kunden richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
    ***


    Der Verweis auf § 201 BGB, der in der anderen Version noch auftaucht, erscheint doch auch nur dann sinnvoll, wenn § 201 BGB *alte Fassung* (also in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) gemeint wäre.


    Übersehe ich also etwas, oder haben wir es tatsächlich mit der ganz normalen sog. "regelmäßigen" Verjährung (kurzgefaßt: "3 Jahre zum Jahresende") zu tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Das ist ganz normal, daß tun die wenigsten!:cool:


    Wenigstens halte ich es für unter meinem Niveau mich durch Foren zu wurschteln, wo es um sachliche Fragen geht um die Leute blöde anzumachen, die wegen eben dieser da sind......Gibt da wohl auch andere Gesellen....Meist sind die aber in Natura nur halb so großmäulig......oft auch sehr einsam.....

    Zitat


    Und wenn Rechnungen ständig anders aussehen, dann werden die schon stimmen? Komische Logik!

    Ich hatte das nicht mit den ständig anders ausehenden Rechnungen sondern mit den relativ gleichbleibenden Summen begründet....LESEN HEIßT SINNENTNAHME...Auch dies eine Fähigkeit die längst nicht jedem auf diesem Planeten vergönnt ist....offensichtlich!

    Zitat

    Wer nicht die Zeit aufbringen kann, eine Rechnung kurz zu überfliegen, hat vielleicht den falschen Job!? :rolleyes:


    Alles eine Frage der Perspektive...
    a) kann ein Job auch wenn er Zeitaufwendig ist sowohl gut als auch lohnend sein....
    b) es gibt Menschen, die außer dem Job (...und dem Internet...) noch andere Inhalte in ihrem Leben haben...Beneidenswert,wie?


    So um diesen Quatsch zu dem ich weder Zeit noch Lust habe mal zu beenden, möchte ich bitten nur noch ernste konstruktive Antworten auf meine Frage zu schreiben.....


    Diejenigen, die als Hobby "provozieren" bezeichnen möchte ich bitten dies in einem anderen Thread auszuleben.....Diese pubertäre Kacke hält ja kein Mensch aus...Das grenzt ja an Spam....

  • Da die Verjährungsfrist (3 Jahre) nicht vorbei ist, darf Mobilcom die ausstehenden Grundgebühren natürlich einfordern. Aber Du hast doch sicherlich noch alle Rechnungen, wo man nun gezielt nach Grundgebühren schauen könnte? Falls die wirklich nicht drauf sind, musst Du bezahlen. Falls die GG drauf sind, machst Du von den Rechnungen einfach Kopien und schickst diese mit einem Brief an Mobilcom.


    Rechnungen wirft man erst nach der Verjährung weg ;)


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • ich denkmal hier wurden schon paar "konstruktive Antworten" gegeben.
    wenn du ein problem hast die 180 euro mit der naechsten rechnung zu begleichen, wuerde ich mich mal mit mobilcom in verbindung setzen und die moeglichkeit der ratenzahlung ins gesprech bringen. die meisten nb/provider zeigen sich einsichtig, da sie immerhin das geld irgendwann mal haben moechten.

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • okay...
    habe die Rechnungen noch und bis auf zwei Monate stimmt das sogar....


    Die habe ich in meinem Brief wohl angemerkt....mal sehen was kommt.


    Ich finde es nur halt komisch, dass es über die Vertragsverlängerung hinaus und mehr als ein Jahr geht...


    Eine Verfährungsfrist betrift doch eigentlich fällige, festgestellte und einredefreie Ansprüche.
    M.E. Könnte es doch durchaus möglich sein, dass es bei solchen Festgebühren
    eine Frist gibt innerhalb derer sie berechnet werden bzw. geltend gemacht werden müssen... Ob diese Frist gleich der gesetzlichen Verjährungsfrist für festgestellte Ansprüche ist, habe ich eben nicht gewußt...


    Schließlich liegt die Schlamperei da ja wohl auf deren Seite.
    Naja...schauen wir mal

  • Zitat

    Original geschrieben von ellie76
    .......LESEN HEIßT SINNENTNAHME...Auch dies eine Fähigkeit die längst nicht jedem auf diesem Planeten vergönnt ist....offensichtlich!

    Richtig. Mir würde z.B. sofort auffallen, wenn die Grundgebühr nicht auf der Rechnung aufgeführt wäre!

    Zitat

    Original geschrieben von ellie76 Alles eine Frage der Perspektive...
    a) kann ein Job auch wenn er Zeitaufwendig ist sowohl gut als auch lohnend sein....

    Stimmt auffallend.



    Zitat

    Original geschrieben von ellie76 So um diesen Quatsch zu dem ich weder Zeit noch Lust habe mal zu beenden.....


    Dafür wäre ich auch, einige hilfreiche Antworten, mit denen Du aber scheinbar wenig anzufangen weißt, hast Du ja schon bekommen! Du wartest natürlich auf jemanden der schreibt, daß Du die Grundgebühr nicht nachzahlen mußt, aber das wird wohl ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen! Gegönnt wäre es Dir natürlich trotzdem!


    Zitat

    Original geschrieben von ellie76 .....Diese pubertäre Kacke hält ja kein Mensch aus.......

    Richtig, wenn man bedenkt, daß ich sicher doppelt so alt bin wie Du!? :rolleyes:



    Aber jetzt wirklich wieder on topic. ;)



    Edit: Rechtschreibung :apaul:

  • Zitat

    Original geschrieben von ellie76
    Schließlich liegt die Schlamperei da ja wohl auf deren Seite.


    Das sagt jemand, der zu **** ist, seine Rechnungen zu checken und jetzt versucht, mit irgendwelchen unsinnigen (und im Übrigen völlig aussichtslosen) Spitzfindigkeiten um die Zahlung einer zu Recht bestehenden Forderung herumzukommen? ROTFL! :D:D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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