Porto trägt nun generell der Käufer beim Gebrauch eines Widerrufsrechtes / eBay

  • Bei uns in der Tageszeitung stand heute, dass ein Urteil des OLg Hamms (Az.: OLG Hamm U2/05) bewirkt, dass wer von einem bei eBay getätigten Einkauf zurücktritt, das Porto auch bei Käufen über 40 Euro übernommen werden muß. Allerdings nur dann, wenn es in den AGBs steht, worauf ich meine eigenen vor wenigen Minuten geändert habe.


    Ich persönliche finde dies klasse und halte es für ein geeignetes Instrument, den "Testkäufern" so richtig die Tour zu vermasseln. :)
    Desweiteren ging es in dem Prozess darum, dass das Rücktrittsrecht eines Käufers unbegrenzt gelten kann, falls der Händler nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat.


    Steinigt mich bitte nicht, falls es sich um ein "älteres" Urteil handelt, bei uns wurde erst heute darüber berichtet.


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Ähmm, die 40 EUR Grenze ist doch seit der letzten BGB-Modifikation sowieso hinfällig. :confused:
    AFAIK trägt doch der Händler noch die Rücksendekosten, wenn die bestellte Ware bereits im Voraus bezahlt wurde. Wüßte nicht, warum das bei ebay anders sein sollte.


    EDIT:


    Hier das Urteil:
    http://www.beckmannundnorda.de/ebay_widerrufsbelehrung.html


    Von Versandkosten ist das doch gar nicht die Rede!? (oder :apaul: ?)


  • Tatsächlich nicht...soviel zur Qualität und Aktualität der Beiträge im Westfälischen Anzeiger! :rolleyes:

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  • Re: Porto trägt nun generell der Käufer beim Gebrauch eines Widerrufsrechtes / eBay


    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Bei uns in der Tageszeitung stand heute, dass ein Urteil des OLg Hamms (Az.: OLG Hamm U2/05) bewirkt, dass wer von einem bei eBay getätigten Einkauf zurücktritt, das Porto auch bei Käufen über 40 Euro übernommen werden muß. Allerdings nur dann, wenn es in den AGBs steht, worauf ich meine eigenen vor wenigen Minuten geändert habe.


    Du kannst deine AGB ganz geschwind wieder in den alten Stand zurückversetzen, es sei denn, du lieferst gegen Nachkasse.


    Übrigens, mit "hausgemachten" AGB kann man sich auch so einiges "vermasseln"....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Porto trägt nun generell der Käufer beim Gebrauch eines Widerrufsrechtes / eB


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Du kannst deine AGB ganz geschwind wieder in den alten Stand zurückversetzen, es sei denn, du lieferst gegen Nachkasse.


    Übrigens, mit "hausgemachten" AGB kann man sich auch so einiges "vermasseln"....


    Nein, sie wurden mir von einer Kanzlei erstellt und dann noch einmal zur Kontrolle von einem Juristen der IHK kontrolliert.


    Habe sie nun wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.


    Danke!


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • ...auf deutsch heisst das nun also, das bei per vorkasse bezahlten waren ein gewerblicher händler immer die rücksendekosten zu tragen hat, egal welchen wert die waren haben?

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    ...auf deutsch heisst das nun also, das bei per vorkasse bezahlten waren ein gewerblicher händler immer die rücksendekosten zu tragen hat, egal welchen wert die waren haben?



    Nein, es gilt (sofern wirksam vereinbart) die "neue" Widerrufsregelung (in Kraft seit 8.12.04), die besagt das der Wert der Rücksendung(40 Euro Grenze) entscheidend für die Kostentragungspflicht ist. Das Urteil bezieht sich im Übrigen auf die gesetzlichen Regelungen vor dem 8.12.04.......

  • Zitat

    Original geschrieben von lawrence
    Nein, es gilt (sofern wirksam vereinbart) die "neue" Widerrufsregelung (in Kraft seit 8.12.04), die besagt das der Wert der Rücksendung(40 Euro Grenze) entscheidend für die Kostentragungspflicht ist. Das Urteil bezieht sich im Übrigen auf die gesetzlichen Regelungen vor dem 8.12.04.......


    Weiterhin sagt § 357 II 3 Alt. 2 BGB i.d.F. v. 02.12.04, dass der Verbraucher (eine wirksame Auferlegung vorausgesetzt und unter der Bedingung, dass die gelieferte Sache auch der bestellten entspricht) bei Ausübung eines ihm aus §§ 312, 355 BGB zustehenden Widerrufsrechts auch die Rücksendekosten bei einer zurückzusendenden Sache, deren Preis 40€ übersteigt, zu tragen hat, wenn der Verbraucher die Gegenleistung bzw. eine vereinbarte Rate im Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs beim Unternehmer noch nicht erbracht hat.


    Bei ebay ist diese neue Regelung wegen üblicher Vorkasse i.d.R. irrelevant. Trotzdem ist das hier


    Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    ...auf deutsch heisst das nun also, das bei per vorkasse bezahlten waren ein gewerblicher händler immer die rücksendekosten zu tragen hat, egal welchen wert die waren haben?


    so nicht zutreffend, da der Vebraucher bei einem Preis der zurückzusendenden Sache kleinergleich 40€ (und entsprechender Auferlegung sowie Ordnungsgemäßheit der Leistung des Unternehmers) die Rücksendekosten zu tragen hat (wie die auch gem. § 357 BGB a.F. schon der Fall war), egal ob Vor- oder Nachkasse.

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  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    so nicht zutreffend, da der Vebraucher bei einem Preis der zurückzusendenden Sache kleinergleich 40€ (und entsprechender Auferlegung sowie Ordnungsgemäßheit der Leistung des Unternehmers) die Rücksendekosten zu tragen hat (wie die auch gem. § 357 BGB a.F. schon der Fall war), egal ob Vor- oder Nachkasse.


    AFAIK aber doch nicht automatisch sondern nur, wenn der Händler die Rücksendekosten, z.B. durch die AGBs, für Ware kleinergleich 40€ auferlegt, was natürlich der Regelfall sein dürfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    AFAIK aber doch nicht automatisch sondern nur, wenn der Händler die Rücksendekosten, z.B. durch die AGBs, für Ware kleinergleich 40€ auferlegt, was natürlich der Regelfall sein dürfte.


    Ja, deswegen schrieb ich auch "und entsprechender Auferlegung".

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