Bei uns in der Tageszeitung stand heute, dass ein Urteil des OLg Hamms (Az.: OLG Hamm U2/05) bewirkt, dass wer von einem bei eBay getätigten Einkauf zurücktritt, das Porto auch bei Käufen über 40 Euro übernommen werden muß. Allerdings nur dann, wenn es in den AGBs steht, worauf ich meine eigenen vor wenigen Minuten geändert habe.
Ich persönliche finde dies klasse und halte es für ein geeignetes Instrument, den "Testkäufern" so richtig die Tour zu vermasseln.
Desweiteren ging es in dem Prozess darum, dass das Rücktrittsrecht eines Käufers unbegrenzt gelten kann, falls der Händler nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat.
Steinigt mich bitte nicht, falls es sich um ein "älteres" Urteil handelt, bei uns wurde erst heute darüber berichtet.
Gruß,
Oliver