SE K750i , rechnerisch ab 155,- Euro (August Aktionen)

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Angeblich kann man sich die Karte ja auch vorab schicken lassen.


    Hab ich am Donnerstag gemacht! Mir wurde "Zugesagt" die Sim-Karte geht am Freitag noch raus! Ich warte noch morgen ab, dann mal schauen!


    Addi

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Bienenmann: Unseriös ist es, weil man Verträge nur freischaltet wenn man auch Geräte auf Lager hat.

    Ich dachte immer unseriös ist es, wenn man Verträge freischaltet obwohl man keine Geräte am Lager hat... :gpaul: :confused:


    Absolut indiskutabel ist es übrigens auch, wenn man mit Ware wirbt die man (noch) gar nicht hat... ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Hallo,


    ich habe Partner Plus inzwischen zwei Mahnungen zur Lieferung gefaxt, eine dritte schicke ich denen morgen per Einschreiben. Meine bescheidenen Rechtskenntnissen nach müsste ich doch, nach dem Partner Plus nun im Lieferverzug ist, Schadensersatz neben der Leistung nach §281 BGB geltend machen können, oder? Zumal eine Lieferzeit von über einem Monat längst nicht mehr normal ist.


    Schöne Grüße
    Lukas

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla


    Absolut indiskutabel ist es übrigens auch, wenn man mit Ware wirbt die man (noch) gar nicht hat... ;)


    Die Ware war ja da! Aber zu wenig!


    Ich dachte immer unseriös ist es, wenn man Verträge freischaltet obwohl man keine Geräte am Lager hat...


    Das ist das unseriöse!


    Ich überlege auch mal, eine mahnung zu schicken!


    luk@s
    wie waren den die Reaktionen auf deine Mahnungen?


    Addi

  • Ich habe keinerlei Reaktion auf meine Faxe erhalten; wie gesagt, morgen geht ein Einschreiben an die, damit ich den Beweis für den Erhalt der Mahnung habe. Mal schaun, was dann passiert.


    Grüße, Lukas

  • Schaut mal, und lasst Euch nicht so hinhalten,Ihr habt Rechte!!!


    Auszug aus BGB:


    BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
    (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355
    zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die
    Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
    (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung
    der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor
    dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung
    gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei
    Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.



    BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage
    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach
    Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht
    oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten,
    so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter
    Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder
    gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht
    zugemutet werden kann.
    (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen,
    die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
    (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so
    kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des
    Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

  • Ich habe eben mit ViVo telefoniert, die Auskunft der Hotline ist erwartungsgemäß ausgefallen: Für die Lieferung des Handys ist PP zuständig, WIE PP die K750i besorgt sei nicht Sache von ViVo. Vertrag und Handy hingen nicht zusammen. Immerhin hat die Dame meine Beschwerde aufgenommen und weitergeleitet - an einen anderen Kollegen. Vielleicht hilft das ein wenig PP von zwei Seiten in die Zange zu nehmen :D

  • ich werde den vertrag jetzt stonieren und mir das handy bei eplus holen, da ich eh einen neuen vertrag brauche...


    time & more 100 + 150 monatlich frei + K750i (0€)


    cu leutz und frohes warten bei diesem hengo laden....nie mehr wieder...

  • Genau, laßt Euch nicht so hinhalten,
    solange Ihr die Simkarte nicht habt, und nicht benutzt habt,
    habt Ihr ein, nach dem Fernabsatzgesetz, 14 Tägiges Rückgaberecht ab erhalt der Ware !!!
    Das gilt auch für Mobilfunkverträge, aber nur so lange Ihr die Simkarte nicht benutzt habt!


    Also nicht vorab anfordern und ins Handy einbauen!!!


    Dann ist der Verkäufer in der Pflicht, und das ist Handy4less und nicht PP,
    Euch zu beweisen, das Ihr die "Ware" erhalten und benutzt habt, und somit das "Wiederrufsrecht" verstrichen ist.


    Wenn der sich weigert, würde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, mich an die Presse wie CB oder Connect wenden, und, falls der RA zu teuer ist, mit Mitgeschädigten nach Emmerich, oder wo handy4less auch sitzt fahren, und die Sache "gewalltlos" von Auge zu Auge lösen.


    Woher ich das alles weiß,
    mir ist es mit E+ mal so gegangen, Handy mit Vertrag bestellt, das kam viel zu spät,
    ca 4 Woche nach online Bestellung,
    und, E+ hatt den Wiederruf weil rechtens akzeptiert, und Handy sammt Vertrag storniert (beides unebutzt am Tag der ankunft zurückgesendet)
    Ohne jeder wiederrede!!!


    Also,los geht´s, und viel Glück :top:


    Falls Ihr genauere Gestzestexte braucht,
    bei Google mal "Fernabsatzgesetz" eingeben,
    da kommt einiges, oder direkt beim Budesministerium Justiz nachlesen, ob Ihr schon Euer Widerrufsrecht selbst vorzeitig in Gang gesetzt habt.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Leider ist es mir/uns nicht möglich, Ihnen einen genauen Liefertermin für SonyEricsson K750 i zu nennen. Den Kunden, deren Karten wir bereits aktiviert haben, biete ich Ihnen hiermit folgende alternativen an:



    Wir erstatten Ihnen die Grundgebühr für den Monat September 05 und liefern Ihnen das Gerät, sobald wieder K750i lieferbar sein werden.Ich hoffe, noch diesen Monat! Die Sim Karte liefern wir Ihnen versandfrei vorab !


    oder


    Wir stornieren den Vertrag bei Victorvox.Die bereits berechnete Grundgebür geht zu unseren bzw.zu Lasten von Victorvox und wird zurückerstattet.


    oder


    Sie wechseln gegen einen Aufpreis von 99,- € von K750 i auf ein SonyEricsson
    W800i.Geräte sind von der Plattform/Funktionen her gleich.Der Aufpreis kommt duch eine 512 MB Speicherkarte und dem deutlich verbesserten Stereo-Headset zustande.


    Ich hätte Ihnen gerne eine ándere Lösung vorgeschlagen, doch leider ist es mir und den Providern nicht möglich bundesweit Geräte aufzutreiben und das zu einem fairen Preis.Wir sind alle täglich bemüht selbst im Ausland nach K750 i zu suchen.


    Die letzte Aussage vom Hersteller SonyEricsson war am Montag wie folgt: Wir kommen mit der Produktion des Gerätes nicht nach !


    Tut uns sehr Leid, dass wir die angegebenen Lieferzeiten nicht mehr einhalten können und Ihre Karte schon aktiv ist.


    Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.



    Mit freundlichen Grüßen
    Partner Plus Mobilfunk GmbH
    Klemens Backes
    Vertriebsleitung


    Partner Plus Mobilfunk GmbH
    Grünestr.172
    46446 Emmerich/Rhein
    Telefon 0 28 22 / 97 65 06
    Telefax 0 28 22 / 97 65 07
    EMail vertrieb@partnerplusgmbh.de

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