Der Heizungsableser war da - ich war nicht da - Gebühr für erneutes Ablesen erlaubt?

  • Dennis, IMHO muss er Dir einen Ausweichtermin geben. Ich habe diesen, als ich noch in D gewohnt habe, immer bekommen.


    Nachdem man mir das erste mal, die 2. Anfahrt berechnen wollte, habe ich meinen Rechtsanwalt ein kleines Schreiben anfertigen lassen. Wir haben der Firma TECHEM, oder wer auch immer das macht, mitgetielt, das die Termine von normalen Berufstaetigen nicht einzuhalten sind und dieser nicht mit mir/ uns abgestimmt war.


    Meine Termine entscheide ich immernoch selber und nicht dieser bleode Ablesefutzi. ;)


    Versuchs einfach mal.

  • Das dumme ist, die waren schon zweimal hier. Aber die Zeiten kann ein Berufstätiger nicht einhalten. Einmal war es Monatgs gegen 15 Uhr und einmal Donnerstag gegen 10 Ugr. Normale menschen arbeiten da ja.

    Dennis Thomsen

  • bei uns kommen die mittlerweile schon samstag nachmittags, weil in der grossen anlage hier wohl die wenigsten vormittags oder mittags zuhause sind.
    die schätzung die dann durchgeführt wird ist einfach der durchschnittsverbrauch der letzten jahre.
    aber kommen müssen die trotzdem weil wie erwähnt die verdunstungsröhrchen ausgetauscht werden müssen

  • Re: Der Heizungsableser war da - ich war nicht da - Gebühr für erneutes Ablesen erlaubt?


    Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    ... Ich frage mich, ist diese Vorgehensweise korrekt? Die Termine innerhalb
    einer Woche zu legen finde ich erhlich gesagt zu eng gelegt.


    Nein, diese Vorgehensweise ist nicht korrekt! Gemäß den Richtlinien zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung müssen zwischen Erst- und Zweittermin mindestens 14 Tage liegen. Der Zweittermin muß kostenlos sein.


    Dazu noch folgendes Dokument zum LG München I, Urteil v. 22.2.2001, 12 O 7987/00 (leider nur noch im google-cache gefunden)


    HTH


    muli

  • ...am wichtigsten ist, die Verdunsterröhrchen vor dem Ablesetermin wieder aus dem Kühlschrank zu nehmen und fachgerecht an den Heizkörper zu montieren... :D


    Nee, im Ernst, ich stell mir das so vor, wie mit den Strafzetteln und Bussgeldbescheiden, die kommen, wenn man im Urlaub ist. Da kann man doch auch die Frist wieder reaktivieren, wenn man belegt, dass man nicht da war.

    Besser noch als Cybersex ist klara korn - und zwar auf ex!

  • Moin,


    nur zur Info. So der Typ war nocheinmal zum ablesen am Samstag hier. Eigentlich sollten die 20 Euro in bar kassiert werden. Jedoch wollten die bisher nichts haben. Werde mir dann mal die nächste Abrechnung ansehen. Scheinbar hat mein fax, mit den Verweisen auf die 14 tägige Frist zwischen den Ablesungsterminen geholfen.


    Danke nochmal für die Infos

    Dennis Thomsen

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